Zulassung zum Straßenverkehr - Kennzeichengröße für Kurzzeitkennzeichen und rote Dauerkennzeichen bei Krafträdern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
36 Unterstützende 36 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

36 Unterstützende 36 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Kennzeichengröße für Kurzzeitkennzeichen und rote Dauerkennzeichen bei Krafträdern an die Ausgestaltung der Kennzeichengröße für das reguläre amtliche Kennzeichen anzupassen (Mindestmaß 180 x 200 mm, Höchstmaß 220 x 200 mm).

Begründung

Vor einiger Zeit wurde die Kennzeichengröße für Krafträder gemäß Anlage 4 zu §10 FZV auf ein Mindestmaß von 180 x 200 mm und ein Höchstmaß von 220 x 200 mm festgelegt, wobei die verkleinerte Mittelschrift 49 mm Verwendung findet. Die Hersteller/Importeure stellen sich darauf ein und rüsten ihre Fahrzeuge entsprechend aus.Die Kennzeichengröße für Kurzzeitkennzeichen und rote Dauerkennzeichen wurden jedoch unverändert bei einem Höchstmaß von 280 x 200 mm unter Verwendung der Mittelschrift 75 mm belassen. Daraus ergeben sich vermehrt Probleme, diese Kurzzeit- oder Dauerkennzeichen vorschriftsmäßig anzubringen, weil zum Beispiel die hinteren Blinker verdeckt werden oder bei Montage von Koffern (Gepäcktaschen) der verbleibende Platz nicht ausreicht.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-12-9210-007823

    Zulassung zum Straßenverkehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Größe von Kurzzeitkennzeichen und roten
    Dauerkennzeichen für Krafträder der normalen amtlichen Kennzeichengröße
    anzupassen.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 36 Mitzeichnungen und ein Diskussionsbeitrag vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung... weiter

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