7 Unterschriften
Sammlung beendet
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Petent fordert, eine in der Türkei erworbene Fahrerlaubnis auf ihre Gültigkeit in Deutschland zu prüfen und eine prüfungsfreie Umschreibung zu ermöglichen
Begründung
Für Besucher der Bundesrepublik gilt, dass Inhaber einer türkischen Fahrerlaubnis für den Zeitraum ihres begrenzten Aufenthaltes im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen dürfen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung haben. Die Republik der Türkei hat das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr am 22. Januar 2013 unterschrieben und hat die Gesetze/Ordnungen über Verkehrsregelungen und Bildung zum Erwerb der Fahrerlaubnisse an o. g. Übereinkommen und EU-Normen angepasst. Durch diese Veränderungen haben viele EU-Länder wie Spanien, Italien, Frankreich usw. die Fahrerlaubnisse, die in der Türkei ausgestellt sind, anerkannt. Diese Länder lassen die Inhaber türkischer Fahrerlaubnisse ohne theoretische- und praktische Prüfungen umschreiben. Als ein EU-Mitglied sollte auch die in der Türkei ausgestellten Fahrerlaubnisse anerkennen und prüfungsfrei umschreiben lassen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
03.10.2017
Petition endet:
30.01.2018
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 1-18-12-9210-029241a Zulassung zum Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur – zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird die Anerkennung türkischer Fahrerlaubnisse in Deutschland unter
Anordnung einer 2-jährigen Probezeit gefordert.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 15 Mitzeichnungen und 22 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt,... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.