Область: Германия
 

Zulassung zum Straßenverkehr - Rücknahme der Betriebserlaubnis von abgasmanipulierten Kraftfahrzeugen

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

14 подписи

Петиция была отклонена.

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  1. Начат 2016
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  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags.

Петиция адресована: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Das Kraftfahrtbundesamt soll die Betriebserlaubnisse für abgas-manipulierte Kraftfahrzeuge zurücknehmen oder für ungültig erklären. Es dürfte unstrittig sein, dass bei vorherigem Bekanntwerden der Manipulationen niemals eine Betriebserlaubnis erteilt worden wäre. Weiterhin sollen künftig objektive Abgasmessungen bei Neu- u. Gebrauchtfahrzeugen stattfinden da Datenfeststellung an der Hersteller-Schnittstelle keine wirklichen Messergebnisse liefert, sondern Betrugsstraftaten ermöglichen.

основания

Die "Messungen" an der vom Fahrzeughersteller zur Verfügung gestellten Schnittstelle sind lediglich eine Wunschdatenübermittlung der Hersteller. Die Daten dienen lediglich dem Erschleichen einer Betriebserlaubnis unter Erreichen einer Schadstoffklasse, die das Fahrzeug im Echtbetrieb nie erreichen würde. Durch diesen Betrug werden nicht nur die Käufer arglistig getäuscht, sondern auch die Umwelt wird geschädigt. Art. 2 GG sichert den Menschen im Geltungsbereich des GG die körperliche Unversehrtheit zu. Dieses Recht wird durch die derzeit gängige Zulassungspraxis des KBA völlig ausgehebelt. Aber auch die Nachprüfungen (Abgasuntersuchungen alle 2 Jahre) sind nicht geeignet, den wirklichen Schadstoffausstoß zu erfassen, da sie an der selben Datenübermittlungs-Schnittstelle erfasst werden wie zum Zeitpunkt der Erteilung der Betriebserlaubnis.Selbst der nachträgliche Ausbau eines Rußfilters würde bei diesen Messungen nicht erkannt. Inzwischen gibt es "Rußfilter-Dummies" auf dem Markt, damit der Prüfer wenigstens das entsprechende Teil am Fahrzeug sieht. Die Kfz-Steuer und künftig auch die Maut werden nach völlig unzutreffenden Daten festgelegt. Das bedeutet: Wer am besten betrügt, der fährt am billigsten. Ist dies das neue Rechtsstaatsprinzip?

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Информация о петиции

Петиция началась: 05.12.2016
Коллекция заканчивается: 19.01.2017
Область: Германия
Тема:  

Новости

  • Pet 1-18-12-9210-037853 Zulassung zum Straßenverkehr

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass das Kraftfahrtbundesamt die Betriebserlaubnisse
    für abgasmanipulierte Kraftfahrzeuge zurücknimmt oder für ungültig erklärt.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 74 Mitzeichnungen und 32 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass bei
    vorherigem Bekanntwerden der Manipulationen niemals eine Betriebserlaubnis erteilt
    worden wäre. Die Daten aus den Messungen an der Fahrzeugschnittstelle würden
    lediglich dem Erschleichen einer Betriebserlaubnis dienen, indem eine unrealistische
    Schadstoffklasse erreicht werde. Durch diesen Betrug würden nicht nur die Käufer
    arglistig getäuscht, sondern auch die Umwelt geschädigt. Die gängige
    Zulassungspraxis des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) hebele das Recht auf körperliche
    Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz aus. Auch die Abgasuntersuchungen alle
    zwei Jahre würden sich nicht eignen, den wirklichen Schadstoffausstoß zu erfassen,
    da sie an derselben Datenübermittlungsschnittstelle erfasst würden. Selbst der
    nachträgliche Ausbau eines Rußfilters würde bei diesen Messungen nicht erkannt
    werden. Es gebe inzwischen sogar „Rußfilter-Dummies“ auf dem Markt, damit der
    Prüfer das Teil am Fahrzeug sehen könne. Die Kunden von VW hätten keine
    Möglichkeit, ihr Recht durchzusetzen, weil sie letztlich nur einen „geringen Schaden“
    hätten. Die Rechtslage würde klarer sein, wenn die Betriebserlaubnis und damit
    ebenso das Fahrzeug entzogen würden. Die Autokonzerne müssten dann dem
    Regressanspruch folgen. Das hiesige Rechtssystem ließe die Kunden dadurch im
    Stich und erlaube auch keine Sammelklagen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass das KBA unmittelbar nach
    Bekanntwerden der Manipulationsvorwürfe gemäß § 25 Absatz 2 der
    EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung mehrere rechtsverbindliche Anordnungen
    zum Rückruf und zur Umrüstung der von unzulässigen Abschalteinrichtungen
    betroffenen Fahrzeuge der Volkswagen-Gruppe erließ. Der Rückruf ist verpflichtend.
    Durch die Teilnahme an der Rückrufaktion wird ein vorschrifts- und
    typ-genehmigungskonformer Zustand der betroffenen Fahrzeuge hergestellt.

    In Bezug auf das Verfahren zu Abgasmessungen ist die Aussage, zum Zeitpunkt der
    Erteilung der Typgenehmigung werde die Abgasmessung an der Datenschnittstelle
    durchgeführt, nicht zutreffend. Vielmehr wird für die Zwecke der Erteilung der
    Typgenehmigung bereits jetzt eine physikalische Messung der Emissionen
    durchgeführt. Das KBA wird zukünftig im Rahmen der sogenannten
    „Marktüberwachung" unabhängige Fahrzeugtests mit eigenen Prüfgeräten
    durchführen.

    Ferner macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass am 1. November 2018 das
    Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage in Kraft
    getreten ist. Mit dem neuen Klageinstrument der Musterfeststellungsklage können
    Unternehmen, die sich unrechtmäßig verhalten, einfacher und effektiver zur
    Verantwortung gezogen und die Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher
    schneller, einfacher und kostengünstiger durchgesetzt werden.

    Der Ausschuss hebt hervor, dass die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in
    Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage
    gegen die Volkswagen AG eingereicht hat. Betroffene VW-Kunden können sich nun
    kostenlos in ein Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen. Nähere
    Einzelheiten können der Internetseite der vzbv
    (www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/
    vertraege-reklamation/musterklage-gegen-vw-so-machen-sie-mit-29738) entnommen
    werden.

    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
    ist.

    Begründung (PDF)

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