Petitsiooni ei rahuldatud
See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auch ehrenamtliche Mitglieder von Hilfs-, Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen blaues Blinklicht mit Einsatzhorn an ihrem privatem KFZ führen dürfen um im Einsatzfalle zum Stützpunkt der Organisation oder ggf auch direkt zum Einsatzort fahren zu können.
Selgitus
Insbesondere die Mitglieder freiwilliger Feuerwehren in Ortschaften, in denen keine Berufsfeuerwehr integriert ist, müssen zügig zum Einsatzort bzw. zuerst einmal zum Gerätehaus kommen. Aufgrund immer mehr verstopfter Straßen in denen kein Durchkommen ohne Sonder- und Wegerechte mehr möglich ist, kommen Mitglieder freiwilliger Katastrophenschutzorganisationen immer später zum Stützpunkt. Es geht hierbei wichtige und kostbare Zeit verloren, die allerdings schlimme Folgen haben kann.Noch schlimmer ist es, wenn noch nicht einmal spezielle Führungs- oder Fachkräfte durchkommen.Selbstverständlich kann die Erteilung einer solchen Bedingung auch mit gewissen Auflagen verbunden werden.
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Pet 1-18-12-9210-002306 Zulassung zum Straßenverkehr Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass ehrenamtliche Mitglieder von Hilfs-, Rettungs-
und Katastrophenschutzorganisationen für den Einsatzfall blaues Blinklicht und
Einsatzhorn an privaten Kfz führen dürfen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
und dort diskutiert. Es gingen 195 Mitzeichnungen und 29 Diskussionsbeiträge ein.
Zur Begründung wird im Wesentlichen dargelegt, für Angehörige freiwilliger
Feuerwehren sei es wichtig,... Edasi