Regione: Germania

Zulassung zum Straßenverkehr - Sonder- und Wegerechte für ehrenamtliche Mitglieder von Hilfs-, Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag

195 Firme

La petizione è stata respinta

195 Firme

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auch ehrenamtliche Mitglieder von Hilfs-, Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen blaues Blinklicht mit Einsatzhorn an ihrem privatem KFZ führen dürfen um im Einsatzfalle zum Stützpunkt der Organisation oder ggf auch direkt zum Einsatzort fahren zu können.

Motivazioni:

Insbesondere die Mitglieder freiwilliger Feuerwehren in Ortschaften, in denen keine Berufsfeuerwehr integriert ist, müssen zügig zum Einsatzort bzw. zuerst einmal zum Gerätehaus kommen. Aufgrund immer mehr verstopfter Straßen in denen kein Durchkommen ohne Sonder- und Wegerechte mehr möglich ist, kommen Mitglieder freiwilliger Katastrophenschutzorganisationen immer später zum Stützpunkt. Es geht hierbei wichtige und kostbare Zeit verloren, die allerdings schlimme Folgen haben kann.Noch schlimmer ist es, wenn noch nicht einmal spezielle Führungs- oder Fachkräfte durchkommen.Selbstverständlich kann die Erteilung einer solchen Bedingung auch mit gewissen Auflagen verbunden werden.

Link alla petizione

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Dati della petizione

Petition gestartet: 08/12/2013
Petition endet: 19/01/2014
Regione: Germania
Categorie:

Novità

  • Pet 1-18-12-9210-002306 Zulassung zum Straßenverkehr Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass ehrenamtliche Mitglieder von Hilfs-, Rettungs-
    und Katastrophenschutzorganisationen für den Einsatzfall blaues Blinklicht und
    Einsatzhorn an privaten Kfz führen dürfen.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    und dort diskutiert. Es gingen 195 Mitzeichnungen und 29 Diskussionsbeiträge ein.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen dargelegt, für Angehörige freiwilliger
    Feuerwehren sei es wichtig,... avanti

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