Region: Niemcy

Zulassung zum Straßenverkehr - Überarbeitung der Neufassung des § 67 StVZO Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag

180 Podpisy

Petycja została zakończona

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Petycja została zakończona

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Petycja skierowana jest do: Deutschen Bundestag

Überarbeitung der Neufassung des § 67 StVZO 'Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern' zur Anpassungen an die tatsächlichen Gegebenheiten in Bezug auf Fahrradtypen, Bauarten und Anforderungen an Beleuchtungseinrichtungen

Uzasadnienie

Aktuelle Neufassung des § 67 StVZO spiegelt keinesfalls den Stand von Technik & Wissenschaft wider. Ebenso deckt sie nicht das Marktverhalten der Konsumenten ab. Rennräder unter elf Kilogramm sind technisch seit Jahrzehnten der Standard, stellen aber im Rad-Alltag eine verschwindend geringen Anteil dar. Eine Gesetzesvorlage hiernach mit Ausnahmen fest zu machen ist unsinnig. Gerade Mountainbikes und Crossbikes stellen, als klassische vielseitig einsetzbare Sportgeräte, das Grande dar. Vielmehr sollte auf eine allgemeingültige Formulierung und Festlegung gesetzt werden. So zum Beispiel fallen in der aktuellen Ausgabe die Kinderräder völlig unter den Tisch. Die angegebenen Montage Mindest- bzw. Maximalhöhen sind für den Großteil, der am Markt befindlichen Räder nicht umsetzbar, ohne hier Schutzbleche zu montieren, die ausdrücklich nicht für die StVZO-Konformität notwendig sind!Genau so verhält es sich mit der Forderung nach 6 V Batteriesystemen. Technisch sind LED Beleuchtungen (auch ohne Prüfzeichen) mit weitaus weniger Batterieleistung in der Lage bedeutend hochwertigere Lichtergebnisse zu erzielen. Die Forderung nach Prüfkennzeichen ist darüber hinaus in ihrer Vergabe immer noch nicht eindeutig manifestiert, geschweige denn geregelt!Zum aktuellen Stand der Bleuchtungstechnik bleibt festzuhalten, dass eine nicht zugelassene LED-Batterie (Akku) Beleuchtung weitaus bessere Ergebnisse liefert, als die angewiesene 6 V / 3 W Dynamo-Beleuchtung. Zumal die Erfahrung zeigt, dass deren technischer Zustand (Wackelkontakte, Korrodierte Anschlüsse, defekte Leuchtmittel et al) oftmals nicht den minimalen Erwartungen an die Erkennbarkeit u. Sichtbarkeit eines Radlers bei Dämmerung / Dunkelheit genügt.M.E. ist es also wesentlich praktikabler eine nicht zugelassene aber funktionierende und sichere Beleuchtung am Fahrrad zu haben, als eine die gesetzeskonform ist, aber nicht funktioniert!

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Informacje na temat petycji

Ruszyła petycja: 18.08.2013
Petycja się kończy: 29.09.2013
Region: Niemcy
Kategoria:

Aktualności

  • Pet 1-17-12-9210-055346Zulassung zum Straßenverkehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und
    digitale Infrastruktur – als Material zu überweisen, soweit es um die Überarbeitung
    der Regelungen zur Fahrradbeleuchtung geht,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
    Begründung
    Mit der Petition wird die Überarbeitung der Regeln zur Fahrradbeleuchtung gefordert.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
    Sie wurde von 180 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen 9 Diskussionsbeiträge
    ein. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle Aspekte gesondert
    eingegangen werden... dalej

In den letzten 20 Jahren hat die Pkw Beleuchtung erhebliche Technologiesprünge erlebt. Die Technik mit H4 55 Watt Beleuchtung und einer Standlichtbirne mit 5 Watt mit Glühwendeltechnik wurde aufgegeben. Es wurden Xenon Brenner eingeführt und die Standlicht/Tagfahrlichtfunktion mit zahlreichen LED Lichterketten vorn und in einer gewaltigen Anordnung hinten. Ein Fahrrad ist im November City-Feierabendsverkehr bei Regen diesen massiven Pkw-Reflektionen gegenüber nicht auszumachen.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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