22 Podpisi
Peticija je bila zavrnjena
Peticija je naslovljena na: Bundestag
Bezieher von Alg-2 sollten mehr dazu verdienen dürfen.
Zur Zeit kann man nur 100.- € plus 20 Prozent monatlich dazu verdienen.
Alles Einkommen über diesen 100.- € plus 20 Prozent wird vom JobCenter wieder abgezogen.
Bezieher von Alg-2 leben an der Armutsgrenze.
Damit sie menschenwürdig in Deutschland - einem teuren Land - leben können, sollten sie monatlich mehr Geld dazu verdienen dürfen.
Mein Vorschlag: 250.- € plus 30 Prozent monatlich.
Dann könnten sich Bezieher von Alg-2 endlich gesund ernähren und sich genügend Kleider und Schuhe kaufen. Auch sollte einmal im Jahr ein Urlaub von einer Woche möglich sein.
Hier kannst Du mehr über Alg-2 lesen:
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II
razlog
Soziale Gerechtigkeit für Menschen, die nicht das Glück haben genügend verdienen zu dürfen.
Povezava do peticije
Listek za trganje s kodo QR
Prenesi (PDF)Informacije o peticiji
Peticija se je začela:
09. 02. 2021
Konec peticije:
15. 09. 2021
Regiji:
Nemčija
kategorijo:
Civilne pravice
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
ob 20211026Die Petition wurde vom Deutschen Bundestag abgelehnt und zwar mit der Begründung, dass es eine ähnliche Petition schon gab, die ebenfalls abgelehnt wurde. Diese ähnliche Petition hatte 450.- € Dazuverdienst gefordert. Dies sei nicht finanzierbar. Die Menschen beim JobCenter sollen motiviert werden dazu zu verdienen. Dazu diene der Freibetrag von 100.- €. 450.- € Freibetrag wären ein Wink, dass man gut mit Alg-2 leben könne und sich nicht mehr um eine Vollzeitstelle bemühen müsse.
So die Ausführungen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. -
Der Empfang der Petition wurde bestätigt
ob 20211016Ich habe eine Empfangsbestätigung vom Deutschen Bundestag erhalten.
Die Bearbeitung der Petition braucht Zeit. Bitte um Geduld.
Gruß von Frau Rachel Hamm -
Die Petition wurde eingereicht
ob 20211012Die Petition wurde per Post an den Deutschen Bundestag geschickt.
Ich warte auf die Eingangsbestätigung.