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Petitionen har nekats
Framställningen är riktad till: Bundestag
Bezieher von Alg-2 sollten mehr dazu verdienen dürfen.
Zur Zeit kann man nur 100.- € plus 20 Prozent monatlich dazu verdienen.
Alles Einkommen über diesen 100.- € plus 20 Prozent wird vom JobCenter wieder abgezogen.
Bezieher von Alg-2 leben an der Armutsgrenze.
Damit sie menschenwürdig in Deutschland - einem teuren Land - leben können, sollten sie monatlich mehr Geld dazu verdienen dürfen.
Mein Vorschlag: 250.- € plus 30 Prozent monatlich.
Dann könnten sich Bezieher von Alg-2 endlich gesund ernähren und sich genügend Kleider und Schuhe kaufen. Auch sollte einmal im Jahr ein Urlaub von einer Woche möglich sein.
Hier kannst Du mehr über Alg-2 lesen:
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II
Orsak
Soziale Gerechtigkeit für Menschen, die nicht das Glück haben genügend verdienen zu dürfen.
Länk till petitionen
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ladda ner (PDF)Information om petitionen
Petition startade:
2021-02-09
Petitionen avslutas:
2021-09-15
Region:
Tyskland
Kategori :
Medborgerliga rättigheter
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
den 26.10.2021Die Petition wurde vom Deutschen Bundestag abgelehnt und zwar mit der Begründung, dass es eine ähnliche Petition schon gab, die ebenfalls abgelehnt wurde. Diese ähnliche Petition hatte 450.- € Dazuverdienst gefordert. Dies sei nicht finanzierbar. Die Menschen beim JobCenter sollen motiviert werden dazu zu verdienen. Dazu diene der Freibetrag von 100.- €. 450.- € Freibetrag wären ein Wink, dass man gut mit Alg-2 leben könne und sich nicht mehr um eine Vollzeitstelle bemühen müsse.
So die Ausführungen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. -
Der Empfang der Petition wurde bestätigt
den 16.10.2021Ich habe eine Empfangsbestätigung vom Deutschen Bundestag erhalten.
Die Bearbeitung der Petition braucht Zeit. Bitte um Geduld.
Gruß von Frau Rachel Hamm -
Die Petition wurde eingereicht
den 12.10.2021Die Petition wurde per Post an den Deutschen Bundestag geschickt.
Ich warte auf die Eingangsbestätigung.
Debatt
Inga KONTRA-argument än.