Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag PetitionsBausschuss
Die aktuelle Gesetzeslage verhindert eine Zwangsbehandlung von Gesellschaftsmitgliedern, welche unter einer akuten/ chronischen Psychose/ Schizophrenie leiden, aufgrund dem sogenannten ''Freiheit zur Krankheit''. Personen, die unter dieser schwersten psychischen Störung leiden, werden nur nach unmittelbaren, selbstgefährdeten oder fremdgefährdeten Gewalttaten zwangseingewiesen und meist nach kurzer Zeit wieder entlassen, sobald sich das Gewaltpotenzial der Leidenden nach ermessen der behandelnden Ärzte gesenkt hat.
Das Ziel der Petition ist es, Zwangeinweisungen schneller und effektiver zu ermöglichen. Bei dem Krankheitsbild der Schizophrenie sind die Leidenden nicht zurechnungsfähig und ihr Erleben und Wahrnehmen sind durch paranoide Gedanken, Verfolgungswahn und Halluzinationen geprägt, was eine Krankheitseinsicht und eine eigenständige Therapieaufnahme in den meisten fällen unmöglich macht. Eine Gesetzesänderung soll es ermöglichen, die an dieser schwerwiegenden psychischen Krankheit leidenden Personen einer Zwangsbehandlung zu unterziehen, bis die Personen durch die Zwangsmedikation ihre Zurechnungsfähigkeit wiedererlangt haben und eigenständig abseits ihrer geistigen Beeinträchtigung die Entscheidung der Therapiefortsetzung selber treffen können.
„Ich bin für Zwangstherapie. Ich finde, Menschen haben ein Recht darauf, dass wir sie aus ihrer Psychose holen.“ Danach könnten sie frei entscheiden, ob sie eine Therapie wollen. „In der Psychose haben sie diese Entscheidungsfreiheit nicht.“ - Professor Dr. Andreas Heinz von der Charité Berlin und künftigem Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie
Begründung
Menschen, die unter dem Krankheitsbild der Schizophrenie leiden, leiden unter Wahnvorstellungen, Halluzination und Denkstörungen, was in den meisten Fällen dazu führt, das diese ihre Gesellschaftsfähigkeit verlieren und Verwahrlosen. Viele Obdachlose und Suchterkrankte, die wir tagtäglich auf den Straßen begegnen, leiden unter dem Krankheitsbild der Psychose bzw. Schizophrenie. Dieses Krankheitsbild ist manchmal der Grund für deren Obdachlosigkeit und Drogensucht, da die Menschen, die unter dieser Krankheit leiden, ihre Zurechnungsfähigkeit verlieren, sich von Freunden und Familie isolieren, ihre Gesellschaftsfähigkeit verlieren sowie ihre Arbeitsfähigkeit, und im wahrsten Sinne des Wortes verwahrlosen. Ein großer Teil der Betroffenen, welche nicht behandelt werden, begeht Suizid. Ärzte, Pfleger, Polizisten und sogar Richter sind aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht in der Lage, den betroffenen Personen zu helfen oder ihren meist hilflosen Angehörigen. Die Ausnahme liegt nur dann vor, wenn der Leidende akut andere oder sich Selbst du Gewalttaten gefährdet. Doch auch in diesem Fall ist den Personen nicht langfristig geholfen.
Denn nach einem kurzen Aufenthalt in der Klinik, enden die betroffenen meist ihr leben lang immer und immer wieder im Kreislauf eines Schizophrenie erkrankten, der sich mit kurzen Klinikaufenthalten und der Verwahrlosung auf Lebenszeit abwechselt, da die aktuelle Gesetzeslage diesen Menschen das ''Recht auf Krankheit'' zuspricht. Es sollte eher ''Recht auf Verwahrlosung'' heißen, da diese Menschen durch ihr Krankheitsbild gar nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen, da sie sich geistig in einer anderen Realität befinden und nicht zurechnungsfähig sind. Die eigene Krankheit entzieht den Leidenden Personen die Freiheit, sich sich zu helfen oder sich helfen zu lassen, und unsere Gesetze unterstützt diesen Prozess.