Zwangsversteigerung - Regelungen zur Zwangsversteigerung von Wohnraum/Stromsperre bei Zahlungsverzug

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

22 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

22 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

  1. Die Abschaltung von Mitteln der Daseinsvorsorge (Wasser, Wärme/Gas, Strom) bei Zahlungsverzug von Staatsbürgern wird verboten.2. Bei Zwangsversteigerung von Wohnraum haben die Antragsteller für angemessenen, bezahlbaren Wohnraumersatz zu sorgen.

Begründung

Ich fordere, dass Grund- und Menschenbedürfnisse Bürgern nicht vorenthalten werden dürfen, selbst wenn diesbzgl. Rechnungen nicht bezahlt wurden oder werden. Zu 1.:Die Versorger/Lieferanten haben sich an ArGe/Jobcenter oder sonst einen zu bestimmenden staatlichen Garanten für Mindestsicherung, idealerweise auf kommunaler Ebene, zu wenden und die Bezahlung dort sicherzustellen. Auch bei Verzögerungen oder anderen Problemen darf in KEINEM FALL einem Staatsbürger die Belieferung mit lebenserhaltenden Leistungen/Medien entzogen werden; in letzter Instanz ist es das Risiko des Versorgers bzw. Grundversorgers, der einen sozialen Ausgleich herstellen muss, selbst wenn die Kommune - vorerst - keinen finanziellen Ersatz leistet.Zu 2.:Auch Wohneigentümer können unverschuldet in Not geraten und nicht mehr in der Lage sein, die Kreditbelastungen zu tragen. Muss ihnen dann das Eigentum entzogen werden, so haben die Antragsteller auf Zwangsversteigerung - im Verhältnis ihrer Forderungen - einen zumutbaren Ersatz zu liefern, der vom Schuldner bzw. ArGe/Jobcenter bezahlt werden kann. Der Schuldner darf nicht obdachlos werden und auch nicht unvermittelt einem Obdachlosenheim zufallen; er/sie soll die Möglichkeit haben, ein neues Leben von einem dem früheren Lebensstandard nahe kommenden Niveau aus beginnen zu können. Wie sonst wollen Sie jungen Menschen Wohneigentum schmackhaft machen und damit die international fast beschämend niedrige Eigentumsquote im deutschen Wohnungsmarkt verbessern!?

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.06.2017
Sammlung endet: 30.08.2017
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-19-15-8270-005342 Gesetzliche Krankenversicherung
    - Mitgliedschaft –

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Die Petentin wendet sich gegen die Pflicht zur Versicherung von Bürgern in der
    gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und die damit verbundene
    Beitragspflicht.

    Zur Begründung führt die Petentin u. a. an, dass statt der Einbeziehung in eine
    Krankenversicherung sich Bürger eigenverantwortlich dazu entscheiden sollen, in
    welchem Umfang sie ihr Einkommen für Gesundheitsleistungen einsetzen möchten.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen der Petentin wird auf die
    eingereichten Unterlagen verwiesen.

    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 31 Mitzeichnungen sowie 22 Diskussionsbeiträge
    ein.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
    Gesundheit (BMG) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen.

    Bei einer schweren Erkrankung eines Bürgers, die in keinem Lebensalter
    ausgeschlossen werden kann, können sehr schnell hohe Behandlungskosten
    anfallen, die das Einkommen und das Vermögen der Betroffenen übersteigen. In
    einem modernen Sozialstaat soll jedoch kein Bürger ohne Schutz im Krankheitsfall
    sein, um auszuschließen, dass Bürger aufgrund einer Erkrankung verarmen oder
    Steuermittel der Allgemeinheit in Anspruch nehmen müssen. Nach dem für die
    gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV)
    geltenden Recht erhalten daher alle Personen ohne anderweitigen Anspruch auf
    Absicherung im Krankheitsfall einen Versicherungsschutz, wenn sie ihren Wohnsitz
    oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

    Durch die gesetzlichen Regelungen zur Versicherung in der GKV oder PKV wird
    auch verhindert, dass die Betroffenen selbst über den Beginn des
    Versicherungsschutzes entscheiden und ihn bis zu dem Zeitpunkt hinausschieben, in
    dem die anfallenden Krankheitskosten die zur GKV oder PKV zu entrichtenden
    Beiträge übersteigen. Der Versicherungsschutz sorgt zugleich für kontinuierliche
    Beitragszahlungen.

    Der Petitionsausschuss vermag sich diesen Ausführungen nicht zu verschließen.

    Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
    Tätigwerden nicht in Aussicht stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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49 %
243 Unterschriften
112 Tage verbleibend

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