Περιοχή: Γερμανία
Κοινωνική πολιτική

Zweiklassenbehandlung bei der anwaltlichen Beratungskostenhilfe stoppen!

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss
27 Υποστηρικτικό 27 σε Γερμανία

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

27 Υποστηρικτικό 27 σε Γερμανία

Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

Zweiklassenbehandlung bei der anwaltlichen Beratungskostenhilfe stoppen! Gleichberechtigung für die „Armen“!

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich den Deutschen Bundestag auf, sich gegen die Schlechterstellung der „Armen“ bzw. der Geringverdiener vor dem Deutschen Recht einzusetzen und sämtliche Diskriminierung in der anwaltlichen Beratungskostenhilfe zu beenden.

Man stelle sich folgendes Szenario vor:

Person A ist Normalverdiener und hat einen Rechtsstreit mit Person B. Sie sucht einen Fachanwalt aus, welchen sie sich selbst ausgesucht hat.

Person B ist Geringverdiener und bekommt ihr Einkommen durch Sozialleistungen nach dem SGB II aufgestockt. Ihr wird im Rechtsstreit gegen Person A Beratungskostenhilfe gewährt. Person B sucht ebenfalls einen Anwalt auf, welcher ihr beigeordnet wird. Person B stellt jedoch nach einiger Zeit fest, dass der Anwalt sich nicht darum bemüht, das Verfahren schnellstmöglich zu erledigen und untätig ist. Weil Person B als „arm“ und „hilfebedürftig“ gilt, darf sie trotz ihrer Unzufriedenheit mit dem Anwalt keinen Anwaltswechsel vornehmen.

Person A ist somit deutlich im Vorteil und hat jederzeit die Möglichkeit, ihren Anwalt zu wechseln. Dadurch hat Person A bessere Chancen, den Rechtsstreit zu gewinnen.

Ich fordere mit dieser Petition die Gleichstellung von Geringverdienern und Sozialhilfeempfängern mit Normalverdienern vor diesem Hintergrund.

Zusätzlich muss das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) im Hinblick auf die Beratungskostenhilfe dringend überarbeitet werden.

Αιτιολόγηση

  1. Eine deutliche Schlechterstellung von Geringverdienern und Sozialhilfeempfängern ist gegeben. Vor dem Hintergrund des Art. 3 Pkt. 1 GG („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“) sollte eine ebenso gute anwaltliche Vertretung für Geringverdiener oder die, die vor dem Gesetz als „Arme“ gelten, gewährleistet werden.

  2. Das Rechtsanwaltsgesetz wurde zuletzt im Jahr 1979 überarbeitet. Die Pauschale für Rechtsanwälte mit einem Mandanten, der Beratungskostenhilfe beantragt hat, ist viel zu gering. Viele Anwälte behandeln solche Mandanten nachrangig.

  3. Geringverdiener sind Normalverdienern vor dem Deutschen Recht gleichzustellen und sollten keine Nachteile in Kauf nehmen.

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Συζήτηση

Ακόμα κανένα επιχείρημα υπέρ.

Ausgehend vom "Normalen Verdiener" hinkt der Vergleich. Da sich von denen sehr viele gar keinen Anwalt leisten können und deshalb überhaupt keine Möglichkeit haben ihre Ansprüche durchzusetzen. Wenn also eine Gleichstellung gewünscht wird, dann bitte auch in die andere Richtung. Viele Streitigkeiten gehen um geringe Streitwerte. Vielleicht sollte der kostenlose Beistand erst ab einem bestimmten Geldwert erfolgen.

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