Soziales

Zweiklassenbehandlung bei der anwaltlichen Beratungskostenhilfe stoppen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss
27 Unterstützende 27 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

27 Unterstützende 27 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Contra

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Ausgehend vom "Normalen Verdiener" hinkt der Vergleich. Da sich von denen sehr viele gar keinen Anwalt leisten können und deshalb überhaupt keine Möglichkeit haben ihre Ansprüche durchzusetzen. Wenn also eine Gleichstellung gewünscht wird, dann bitte auch in die andere Richtung. Viele Streitigkeiten gehen um geringe Streitwerte. Vielleicht sollte der kostenlose Beistand erst ab einem bestimmten Geldwert erfolgen.

Quelle:

4.4

2 Gegenargumente
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Gleichbehandlung: Prozesshilfe für alle streichen?

Ziemlicher Quatsch. Eine Gleichbehandlung könnte nur darin bestehen, dass auch wer sozial schwach ist, den Anwalt aus dem eigenen Geld bezahlen muss, egal ob er sich das Geld von Freunden leiht oder eben mal ne zusatzschicht einlegen muß. Durch die Prozesskostenhilfe erhält ja der sozial Schwache den Vorteil, dass nur er nicht für die anwaltliche Hilfe bezahlen muss, auch wenn er nicht obsiegt. Bei einer Gleichbehandlung muss er selber seine Kosten erwirtschaften und bezahlen so wie sein Prozessgegner.

Quelle:

3.9

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Die ganze Petition ist sachlich falsch und daher nicht ernst zu nehmen. 1. Jeder Anwalt in Deutschland muss ein Quote erfüllen was Menschen mit Beratungsgutschein oder die Pflichtverteidigung angeht. Er wird genauso entlohnt wie bei jeder anderen Verteidigung auch, da es hier feste Sätze gibt. Von hundert Rechtsanwälten arbeiten nur zwei ausschließlich auf Honorarbasis und sind nur für Leute gedacht, die sehr viel verdienen. Allerdings bringt ein öffentlich bekannter Anwalt nicht immer Vorteile im Verfahren.

Quelle:

3.3

0 Gegenargumente
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