Petition gegen Bellizismus im Amt ("Kriegstreiberei")

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag

159 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet April 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag

Wer Kriege anzettelt, genozidale Handlungen oder Pogrome unterstützt, Krieg fördernde oder kriegsverlängernde politische Entscheidungen fällt oder Friedensgespräche verhindert, muss bestraft werden! In einer Demokratie muss "Kriegstreiberei" in einem eigenen Paragrafen geregelt werden!

Begründung

An den Deutschen Bundestag: Bellizismus im Amt ("Kriegstreiberei") sollte per Gesetz verboten werden. Personen, insbesondere Politiker, die politische Macht missbrauchen, um die Bevölkerung in einen Krieg zu verwickeln oder Verhandlungen zur Beendigung eines Krieges zu vereiteln, sollten strafrechtlich belangt werden können. "Kriegstreiberei" sollte als Straftatbestand definiert werden und im schweren Fall mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren geahndet werden.
 
Begründung: Personen, insbesondere Politiker, die weder selbst in den Krieg ziehen müssen noch dies für wahrscheinlich halten, neigen dazu, leichtfertig das Leben und die Gesundheit anderer im Krieg zu riskieren. Erst recht, wenn sie aufgrund Immunität vor Strafverfolgung während ihrer Amtszeit geschützt werden. Dabei werden oft die roten Linien des Gegners überschritten, anstatt rechtzeitig Verhandlungslösungen anzustreben. Während bisher klar war, dass die Freiheit eines Einzelnen dort endet, wo die Freiheit eines anderen beginnt, wird dies von einigen Politikern negiert. Ein Angriff, selbst mit Atomwaffen, wird in Kauf genommen und Verhandlungslösungen abgelehnt. Über Verhandlungen darf oft nicht einmal diskutiert werden. Dies erhöht das Risiko der Eskalation des Krieges, und Menschenleben werden wie Schachfiguren verplant. Obwohl dies bisher nicht unsere eigene Bevölkerung betrifft, sterben mit jedem Soldaten auch Mütter und Kinder, und viele erleiden lebenslange Folgen. Später sagen Betroffene oft sinngemäß: Frieden ist nicht alles, aber ohne Frieden ist alles nichts. Damit sich die verantwortlichen Politiker nicht anschließend mit Unwissenheit, Vergesslichkeit oder naiven Fehleinschätzungen der Lage herausreden können, muss "Bellizismus im Amt" gesetzlich geregelt werden!
 
Ein Gesetzentwurf muss daher auch angemessene Strafen enthalten, die die Beteiligten dazu veranlassen, ihr Handeln rechtzeitig zu überdenken. Politikern muss verdeutlicht werden, dass politische Immunität spätestens nach der Amtszeit endet.
 
Vorschlag für einen Gesetzentwurf:
 
StGB § 130b Bellizismus im Amt ("Kriegstreiberei")
 
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften zum Zweck der Aufstachelung zum Krieg oder bewaffneten Konflikt gegen Staaten oder deren Bevölkerung hetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
(2) Wer schwere "Kriegstreiberei" betreibt, indem er politische Macht, z.B. gegeben durch politische Funktionen, ausübt, um Diskussionen zur Beendigung eines Krieges zu verhindern, wird mit Freiheitsstrafen nicht unter 5 Jahren bestraft.
 
(3) Wer besonders schwere "Kriegstreiberei" betreibt, indem er Machtverhältnisse, z.B. politische Macht, ausnutzt, um die Bevölkerung in einen Krieg zu verwickeln oder Verhandlungen zur Beendigung eines Krieges zu verhindern, wird mit Freiheitsentzug nicht unter 10 Jahren bestraft.
 
(4) Handelt der Täter fahrlässig, wird mit Freiheitsstrafe von drei Jahren bis zu zehn Jahren bestraft.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Thomas Lange, Rostock
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.04.2024
Sammlung endet: 15.01.2025
Region: Deutschland
Kategorie: Außenpolitik

Krieg führt niemals zum Frieden! Abrüstung statt Aufrüstung auf dem Verhandlungswege!

Ein solcher Ansatz könnte dazu beitragen, die Integrität der Regierung und die Rechtsstaatlichkeit im Inland zu stärken und gleichzeitig sicherstellen, dass Politiker für etwaige Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden können. Allerdings würde ein solcher Paragraf auch die Entscheidungsfreiheit der Politiker, die sich mitunter nur ihrem eigenen Gewissen verpflichtet fühlen, einschränken und sie zudem einem gewissen Generalverdacht aussetzen.

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