Private Paketauslieferung nur gegen Auslieferungsnachweis.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gesetzgeber, Bundesinnenministerium, Bundesministerium für Verbraucherschutz

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  1. Gestartet 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Gesetzgeber, Bundesinnenministerium, Bundesministerium für Verbraucherschutz

Seit der Corona-Kreise liefern Paketdienste private Zustellungen grundsätzlich ohne Nachweis der Übergabe an den Empfänger aus. Pakete werden zumeist für jeden sichtbar einfach vor der Haustür abgestellt, allenfalls bei Mehrfamilienhäusern im Hausflur deponiert. Zumeist wird nicht einmal mehr angeklingelt oder abgewartet, ob überhaupt jemand zu Hause ist. Oftmals zeichnen die Zusteller eigenhändig das Paket als zugestellt ab.
Hieraus ergeben sich u. a. folgenden Probleme:

  • Die Pakete werden ohne Übergabenachweis durch den Zusteller als ausgeliefert vermerkt.
  • Die Pakete und ihr Inhalt sind gegen Wetter und gegen Beschädigungen durch Dritte nicht geschützt.
  • Die Pakete und ihr Inhalt können leicht gestohlen werden.
  • Die Pakete und ihr Inhalt können unterschlagen werden.
  • Dem Empfänger wird unterstellt, im Zweifelsfalle das Paket doch erhalten zu haben.
  • Die Paketdienst und Zusteller werden von sämtlichen Haftungsfragen frei gestellt.
  • Die Beweislast liegt beim Empfänger, er hat in der Regel den gesamten wirtschaftlichen Schaden zu tragen. Paketdienste und Erfüllungsgehilfen müssen kostenintensiv und aufwändig privat verklagt werden. Hier wird mit einer rechtlich unzulässigen Umkehr der Beweislast gearbeitet.

Wir fordern deshalb:

  • Der Gesetzgeber ist aufgefordert, diesem Missstand Abhilfe zu schaffen.
  • Paketdienste und Zusteller müssen verpflichtet werden, Pakete nur gegen eigenhändige Unterschrift des Empfängers oder seiner Bevollmächtigten (Nachbarn, Familienmitglieder) auszuhändigen.
  • Das Abstellen vor oder hinter der Haustür ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Empfängers muss verboten werden. Ein Hinweis in den AGB der Paketdienste im Sinne einer Freistellung vom Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung reicht hier nicht aus.
  • Ohne Unterschrift der Empfängers als Auslieferungsnachweis haften der Paketdienst und seine Helfershelfer (Zusteller) in vollem Umfang und ausnahmslos für den dem Empfänger oder Versender entstandenen Schaden.
  • Ein ohne eigenhändige Unterschrift des Empfängers oder seiner Bevollmächtigten 'ausgeliefertes' (i.S.v. unkontrolliert abgestelltes) Paket gilt ausnahmslos als nicht zugestellt.
  • Der Paketdienst und seine Erfüllungsgehilfen haben ohne Ausnahme die ordnungsgemäße Zustellung von Paketen durchzuführen.
  • Wie im geschäftlichen Warenverkehr, so ist also auch hier der eindeutige schriftliche Nachweis der Warenauslieferung durch Unterschrift des Empfängers oder seiner Erfüllungsgehilfen durch den Auslieferer (Paketdienste/Zusteller) zu erbringen.

Begründung

Wir sind selber von der Problematik betroffen.
Sehr oft werden Pakete tagsüber vor der Hautür deponiert und der Zusteller hat nicht einmal unsere Anwesenheit als Empfänger kontrolliert, geschweige denn abgewartet, ob eine Übergabe überhaupt stattfinden kann. Darüber hinaus ist es auch bereits vorgekommen, dass Zusteller die Pakete mit ihrer eigenen Unterschrift als ausgeliefert gekennzeichnet oder sogar versucht haben, unsere Unterschriften auf dem Paket 'nachzuahmen'.
Darüberhinaus liefern ungesichert vor der Haustüre abgestellte Pakete eindeutige Hinweise auf die Abwesenheit der Bewohner. Wir haben auch schon kleinere Pakete anstatt vor der Haustür direkt neben den Mülltonnen gefunden oder im Kiesbett neben der Haustür, zum Teil völlig durchweicht und beschädigt.
Auf schriftliche Reklamationen reagieren die Paketdienste in der Regel nicht. Hier hilft nur juristischer/gesetzlicher Druck.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.04.2023
Sammlung endet: 19.07.2023
Region: Deutschland
Kategorie: Verbraucherschutz

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    "Seit der Corona-Kreise liefern Paketdienste private Zustellungen grundsätzlich ohne Nachweis der Übergabe an den Empfänger aus. Pakete werden zumeist für jeden sichtbar einfach vor der Haustür abgestellt, allenfalls bei Mehrfamilienhäusern im Hausflur deponiert. Zumeist wird nicht einmal mehr angeklingelt oder abgewartet, ob überhaupt jemand zu Hause ist. Oftmals zeichnen die Zusteller eigenhändig das Paket als zugestellt ab."

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