Regelungen zu Kfz-Sonderkennzeichen (Kurzzeit- / Wechselkennzeichen) wieder bürgernah gestalten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Neben den normalen Kfz-Kennzeichen (umgangssprachlich "Nummernschilder") gibt es auch die sogenannten "Sonderkennzeichen" (z.B. Kurzzeitkennzeichen, Wechselkennzeichen, Oldtimer-Kennzeichen etc), die für Spezialfälle gedacht sind und oft mit Sonderregelungen oder Vergünstigungen verbunden sind.

Leider sind insbesondere beim Kurzzeit- und beim Wechselkennzeichen in den letzten Jahren Regelungen eingeführt worden, die diese Sonderkennzeichen für den normalen Bürger kaum noch sinnvoll nutzbar machen und schon fast einer schleichenden Abschaffung dieser Sonderkennzeichen gleich kommen. Hiermit wird beantragt, diese Regelungen dahingehend abzuändern, dass diese Sonderkennzeichen wieder ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend sinnvoll angewendet werden können.

Diese Petition fokussiert sich hauptsächlich auf das Kurzzeit- und das Wechselkennzeichen:

Kurzzeitkennzeichen: Ein Kurzzeitkennzeichen wird für Probe- und Überführungsfahrten auf Antrag erteilt. Es ist somit das für den normalen Bürger nutzbare Pendant zur roten Händlernummer. Seit der Novellierung der Regelungen zum Kurzzeitkennzeichen muss das Fahrzeug nun über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen, während es mit der roten Händlernummer weiterhin möglich ist, Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung zu überführen oder zur Probe zu fahren. Dies benachteiligt den normalen Bürger gegenüber kommerziellen Händlern beim Fahrzeugerwerb. Es wird beantragt die Neuregelung zu Kurzzeitkennzeichen dahingehend abzuändern, dass in Zukunft keine gültige Hauptuntersuchung mehr notwendig ist. Es sollte eine Regelung gefunden werden, die die Überführung auch mit geringen oder erheblichen Mängeln in der Hauptuntersuchung zulässt, sofern das Fahrzeug nicht als verkehrsunsicher eingestuft wurde (analog der Regelung, die bisher für Fahrten zur Werkstatt und zur Hauptuntersuchung gilt. Diese ist bisher aber auf die unmittelbare Umgebung des Fahrzeugerwerbs beschränkt und somit für Überführungen nicht anwendbar ("Zulassungsbezirk oder angrenzender Zulassungsbezirk").

Wechselkennzeichen: Das Wechselkennzeichen ist ein Kfz-Kennzeichen, das für verschiedene Kraftfahrzeuge ausgestellt wird. Es ist somit möglich, verschiedene Fahrzeuge einer Fahrzeugkategorie wechselweise mit der gleichen Nummer zu verwenden. Während die Regelung in Österreich besagt, dass sich die Kfz-Steuer und die Kfz-Haftpflichtversicherung nach dem teuersten Fahrzeug richtet, muss in Deutschland beides doppelt entrichtet werden. Für jedes Fahrzeug fällt also die Haftpflichtversicherung und die Kfz-Steuer an, während nur ein Fahrzeug verwendet werden darf. Somit ist das Wechselkennzeichen für den normalen Bürger nur mit Nachteilen verbunden.

Es wird daher beantragt, das Wechselkennzeichen auch im Sinne der Umwelt für den Bürger wieder attraktiver zu machen. Es soll die Regelung des österreichischen Vorbilds bzgl Steuer und Versicherung übernommen werden.

Begründung

Kurzzeitkennzeichen: Vor der Neuregelung war es beispielsweise möglich, als Privatperson bei einer Versteigerung ein Fahrzeug zu erwerben und dieses ohne gültigen TÜV mit dem Kurzzeitkennzeichen zum Wohnort zu überführen. Kleinere Mängel konnte der Bürger dann zu Hause oder in der Mietwerkstatt selbst abstellen und das Fahrzeug anschließend dem TÜV vorführen und endgültig zulassen.

Seit der Neuregelung ist dies nicht mehr möglich. Das Fahrzeug muss zwingend über einen gültigen TÜV verfügen bzw. muss auf direktem Wege dem TÜV vorgeführt werden (das ist aber auch mit herkömmlichen Kennzeichen möglich). Dem normalen Bürger ist es somit nicht mehr wirtschaftlich möglich, auf Versteigerungen Fahrzeuge (die meist ohne TÜV sind) zu erwerben. (Denn es würden erhebliche Transportkosten hinzukommen oder die Notwendigkeit am Auktionsort Reparatur und TÜV zu organisieren). Händlern bleibt dies weiterhin erspart, da diese die Fahrzeuge weiterhin problemlos mit der roten Nummer überführen können. Dies benachteiligt den Bürger gegenüber kommerziellen Händlern erheblich. Für den normalen Bürger gibt es kaum noch einen Grund zu diesem Sonderkennzeichen zu greifen, denn mit der Zuteilung sind besondere Kosten verbunden, denen keine Vergünstigungen mehr gegenüber stehen.

Den Erwerb von Fahrzeugen ohne Hauptuntersuchung wird der Bürger in Zukunft ganz kommerziellen Händlern überlassen müssen. Beim Erwerb von Fahrzeugen mit gültiger Hauptuntersuchung wird der Bürger das Fahrzeug in den meisten Fällen regulär zulassen.

https://www.autobild.de/artikel/kurzzeitkennzeichen-neue-regeln-5335645.html

Wechselkennzeichen: Das Wechselkennzeichen wurde ursprünglich nach den Vorbildern aus Österreich und der Schweiz eingeführt, wo teilweise 10% aller zugelassenen Fahrzeuge ein Wechselkennzeichen tragen. Ziel für die Einführung in Deutschland war einerseits, die Umwelt zu schonen, andererseits die Nachfrage nach geeigneten Fahrzeugen entsprechend zu erhöhen. Man erhoffte sich, dass der Bürger dadurch einen Anreiz erhielte, einen umweltfreundlichen Zweitwagen, z.B. für die Stadt anzuschaffen, der im Wechsel zum regulären Fahrzeug verwendet werden könnte. Viele Hoffnungen waren mit der Einführung des Wechselkennzeichens verknüpft: Besitzer von Oldtimern hätten diesen im Wechsel zum Alltagsfahrzeug für Ausfahrten nutzen können. Wohnmobile hätten nicht mehr mit Saisonkennzeichen zugelassen werden müssen, sondern hätten ohne vorherige Ummeldung jederzeit im Wechsel zum normalen Fahrzeug für einen spontanen Ausflug verwendet werden können. Bürger, die eine Fernbeziehung führen, hätten jeweils am Arbeits-/Wohnort und am Wohnort des Partners/der Familie ein Fahrzeug besitzen und trotzdem die Bahn zum Pendeln verwenden können. Es wäre auch möglich gewesen, dass sich jemand, der ein altes oder unzuverlässiges Auto besitzt, ein Ersatzfahrzeug in Scheune oder Garage bereitstellt, dass er ohne vorherige Ummeldung bei der Zulassungsstelle sofort einsetzen könnte. Ein Bastler hätte z.B. zwei gleichartige Fahrzeuge besitzen können, so dass im Falle von mehrwöchigen Eigenreparaturen immer ein fahrbereites Fahrzeug zur Verfügung stünde.

Leider wurden hier bei der deutschen Regelung zum Wechselkennzeichen ein paar entscheidende Punkte der österreichischen Regelung nicht übernommen, weshalb das Wechselkennzeichen für den Bürger in Deutschland niemals attraktiv wurde. Während in Österreich Steuer und Versicherung nur für das teuerste Fahrzeug entrichtet werden, fallen in der Deutschen Version die Kosten für Steuer und Versicherung doppelt an, es darf aber jeweils nur ein Fahrzeug gleichzeitig benutzt werden. Der Bürger wird daher in der Regel beide Fahrzeuge separat mit einem regulären Kennzeichen zulassen, da dies nahezu die gleichen Kosten mit sich bringt, aber nicht mit den entsprechenden Einschränkungen verbunden ist. Einige der oben genannten Einsatzzwecke (z.B. Ersatzfahrzeug) werden wegen der erheblichen Doppelkosten niemals realisierbar sein. Dies macht das Wechselkennzeichen eigentlich völlig sinnlos, wie es sich auch in den Zulassungszahlen zeigt. (laut Wechselkennzeichen.net wurden von 2012 bis 2019 in Deutschland nur 3569 Wechselkennzeichen zugeteilt).

https://www.autoscout24.de/informieren/ratgeber/sonstiges/wechselkennzeichen-wird-zum-flopp/

https://www.motor-talk.de/news/gute-idee-schlecht-umgesetzt-t6091854.html

https://www.handelsblatt.com/auto/nachrichten/nur-2-115-kunden-wechselkennzeichen-sind-ein-mega-flop/8140484.html?ticket=ST-1670156-xrGaC4hRe7EeV7XoS2dX-ap5

https://www.wechselkennzeichen.net/2019_prognose

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 27.02.2019
Sammlung endet: 26.02.2020
Region: Deutschland
Kategorie: Verkehr

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