Rentenversicherungspflicht für Selbstständige? – Nur mit Rechtssicherheit und fairen Beiträgen!

Petition richtet sich an:
Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann

60 Unterschriften

0 %
59 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

60 Unterschriften

0 %
59 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland
  1. Gestartet 01.09.2026
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
Persönliche Daten
 

Ich bin einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Petition richtet sich an: Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann

Die Regierung will Selbstständige verpflichtend in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) einbeziehen. Wir fordern sie hiermit auf, zeitgleich die Statusfeststellung wirksam zu reformieren und für eine faire Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge von Selbstständigen zu sorgen!

Nur so kann eine Rentenversicherungspflicht erfolgreich eingeführt werden, ohne dass das Gründungsgeschehen und die Zahl der Selbstständigen in Deutschland massiv zurückgehen.

Was plant die Regierung?

Die Bundesregierung will die 33 Empfehlungen der Rentenkommission für eine Rentenreform als Gesamtpaket auf den Weg bringen. Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige (Empfehlung 22) ist Teil dieses Pakets, weshalb wir davon ausgehen müssen, dass sie aller Wahrscheinlichkeit nach und trotz aller berechtigter Kritik, die man daran äußern kann, eingeführt wird. Umso wichtiger ist es, uns für begleitende Reformen einzusetzen – damit heutige und künftige Selbstständige rentabel und rechtssicher arbeiten können! 

Das sind die Empfehlungen der Kommission in Bezug auf Selbstständige:

  • Künftige Selbstständige: Wer nach einem (noch festzulegenden) Stichtag gründet, soll zwingend in die DRV einzahlen, ohne die bisher stets vorgesehenen Opt-out-Möglichkeiten in eine private Vorsorge. Mit einer dreijährigen Karenzzeit soll auf die knappe Liquidität nach der Gründung Rücksicht genommen werden. 
  • Bestandsselbstständige: Wer heute schon selbstständig ist, soll aus der neu eingeführten Versicherungspflicht "voraussetzungslos herausoptieren" können. Die allermeisten Selbstständigen sorgen schon heute auf vielfältige Weise für ihr Alter vor. Der Opt-out dient dem Vertrauensschutz für die langfristigen Verpflichtungen, die sie in diesem Rahmen eingegangen sind.
  • Obligatorisch Abgesicherte: Selbstständige, die aufgrund ihrer Tätigkeit schon jetzt Pflichtmitglieder in der DRV, in berufsständischen Versorgungswerken o.ä. sind, werden ganz oder teilweise von den obigen Regelungen ausgenommen.

Begründung

A. Warum ist eine zeitgleiche Reform der Statusfeststellung zwingend notwendig?

  • Der von der Rentenkommission beabsichtigte Vertrauensschutz für die bestehende Altersvorsorge von Selbstständigen und die Karenzzeit für Gründer/innen drohen ausgehebelt zu werden. Sie können nur sichergestellt werden, wenn zeitgleich die im Koalitionsvertrag vereinbarte wirksame Reform der Statusfeststellung beschlossen wird. 
  • Ansonsten kann und wird die DRV ihre Praxis fortsetzen, immer mehr – oft seit Jahrzehnten – Selbstständige mit dem Argument der Scheinselbstständigkeit als abhängig Beschäftigte zu kategorisieren. Die Folge ist in aller Regel keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Vielmehr müssen die Auftraggeber oft horrende Nachzahlungen leisten und die Selbstständigen verlieren ihre Aufträge. Die deutsche Wirtschaft ist derart verunsichert, dass sie immer mehr Projekte ins Ausland verlagert – zum Schaden unserer Volkswirtschaft.
  • Um alle Bestandsselbstständigen auf ihre Rentenpflicht hinzuweisen, ist ein Datenaustausch zwischen Finanzämtern und DRV nötig. Wir befürchten, dass die DRV diese Daten benutzt, um ihre beschriebene Praxis weiter zu intensivieren.
  • Union, SPD und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verhandeln seit Monaten über eine wirksame Reform der Statusfeststellung. Ein im März geleakter BMAS-Entwurf sah vor, eine höhere Rechtssicherheit nur solchen Selbstständigen zu gewähren, die "freiwillig" eine Rentenpflicht akzeptieren – ohne Rücksicht auf Gründende und die von Bestandsselbstständigen eingegangenen langfristigen Altersvorsorge-Verpflichtungen. Damit wären die Empfehlungen der Rentenkommission umgangen worden.

Das BMAS hat eine Reform der Statusfeststellung stets von der Einführung einer Rentenpflicht für Selbstständige abhängig gemacht. Bei Beschluss einer Rentenversicherungspflicht ohne gleichzeitige Herstellung von Rechtssicherheit, gehen wir davon aus, dass sich die Verhandlungen über eine Reform der Statusfeststellung noch lange hinziehen und zu keinem befriedigenden Ergebnis führen werden.

B. Warum ist eine zeitgleiche Reform der Beitragsbemessung zwingend notwendig?

Gesetzlich versicherte Selbstständige müssen nicht nur den Arbeitgeber- und -nehmeranteil alleine tragen. Bei einem Verdienst bis zur Beitragsbemessungsgrenze liegen ihre Sozialversicherungsbeiträge mindestens 20 Prozent höher, teils sogar mehr als doppelt so hoch wie die, die Arbeitgeber und -nehmer zusammen bezahlen. Grund dafür ist, dass bei gleichem effektiven Einkommen deutlich höhere Bemessungsgrundlagen greifen

Dies führt bei einkommensabhängigen Beiträgen zu einer finanziellen Überforderung der Betroffenen: Bezogen auf das Bruttoeinkommen vergleichbarer Angestellter zahlen Selbstständige schon jetzt mindestens 25,2 Prozent Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Hinzu kommen 22,3 (in wenigen Jahren 27,0) Prozent Rentenversicherung – zusätzlich zur Einkommensteuer und anderen Abgaben.

  • Künftige Selbstständige sollen die Wahl haben zwischen einkommensabhängiger Beitragsbemessung (18,6 Prozent x Gewinn) einerseits und dem Regelbeitrag (735,63 Euro) bzw. in den ersten drei Jahren dem halben Regelbeitrag (367,82 Euro pro Monat) andererseits.
  • Bei einem Gewinn über 4.000 Euro (bzw. über 2.000 Euro in den ersten drei Jahren) ist die Wahl des Regelbeitrags die günstigere und zugleich auch bürokratieärmere Alternative. Wir begrüßen deshalb diese Wahlmöglichkeit.
  • Ein erheblicher Teil der Selbstständigen erzielt jedoch – auch über die Gründungsphase hinaus – einen Gewinn unterhalb von 2.000 bzw. 4.000 Euro und muss deshalb die einkommensabhängige Bemessung wählen. Bei ihnen kommt es zu der oben beschriebenen finanziellen Überlastung.
  • Eine Honorarerhöhung würde an dieser Situation nichts ändern, da ja die Steuer- und Abgabelast sich damit ebenfalls erhöht. 
  • Wer gut beraten ist, wird unter diesen Umständen gar nicht erst gründen – oder aber nach der Gründung von den extrem hohen Abgaben überrascht und die Selbstständigkeit wieder aufgeben müssen.
  • Betroffen sind insbesondere Nebenerwerbsgründende (und somit überproportional häufig Frauen), weil sie i.d.R. die einkommensabhängige Verbeitragung wählen müssen. Da Nebenerwerbsgründungen inzwischen 70 Prozent der Gründungen ausmachen, erwarten wir einen massiven Rückgang des Gründungsgeschehens.

 
Darum fordern wir eindringlich: Keine Rentenpflicht für Selbstständige ohne Rechtssicherheit und faire Beiträge!
 
Weitere Empfehlungen: Um die Rentenpflicht für Selbstständige verträglich und damit erfolgreich umzusetzen, sind zeitnah weitere Maßnahmen nötig. In einer Stellungnahme an die Rentenkommission und Bundesarbeitsministerin Bas haben wir zehn weitere Vorschläge hierzu unterbreitet. 

Unterschreibe jetzt für Rechtssicherheit und faire Beiträge: Jede Unterschrift zählt!
 
Vielen Dank für deine Unterstützung!
VGSD, BAGSV und zahlreiche weitere Verbände

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, VGSD, BAGSV und zahlreiche weitere Verbände, München
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 01.09.2026
Sammlung endet: 28.02.2027
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

Übersetzen Sie jetzt diese Petition

Neue Sprachversion

Warum Menschen unterschreiben

Da die Strukturen dafür nicht vorgesehen sind
Vom Ablauf zum Kunden
Yogalehrer verdienen schon eh so wenig

Bin selber selbständig und bin dafür, dass Selbständigen in diesem Punkt Gleichbehandlung werden sollten

Rechtssicherheit und Gerechtigkeit für Selbstständige!

Es geht nur darum kurzfristig zusätzliches Geld in die marode Rentenkasse zu bringen, mittel- und langfristig denkt da niemand. Den entstandenen Scherbenhaufen können dann wieder andere versuchen in ein paar Jahren zusammenkehren. Dann wird es aber kaum noch Freiberufler geben. Vielleicht ist das auch das Ziel: Alle im Angestelltenverhältnis im Hamsterrad unter Kontrolle zu haben. DDR läßt grüßen. Null Vertrauen, Null Eigenverantwortung, Null Eigeninitiative, alle sind gleich, es lebe der Sozialisimus. Wie schön waren die goldenen 80er in der BRD. ... und dann wundern wir uns, wenn in unserem Land nichts mehr vorwärts geht.

Für mich ist dies ein Gebot der Fairness wie auch der Rechtssicherheit.

Werkzeuge für die Verbreitung der Petition.

Sie haben eine eigene Webseite, einen Blog oder ein ganzes Webportal? Werden Sie zum Fürsprecher und Multiplikator für diese Petition. Wir haben die Banner, Widgets und API (Schnittstelle) zum Einbinden auf Ihren Seiten. Zu den Werkzeugen

Übersetzen Sie jetzt diese Petition

Neue Sprachversion

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern