12 Unterschriften
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag und Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Reform der Ausgleichsabgabe: Unternehmen ab einer bestimmten Größe dürfen sich nicht länger per Geldzahlung von ihrer gesetzlichen Inklusion- und Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen freikaufen.
Zweckbindung der Mittel: Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe müssen transparent und direkt als Anschubfinanzierung für echte, dauerhafte und inklusive Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt eingesetzt werden.
Aktive Arbeitsmarktvermittlung: Die Jobcenter und Arbeitsagenturen müssen von reiner Verwaltungsbürokratie auf eine verbindliche, zielgerichtete und sanktionsbewehrte Arbeitsvermittlung für schwerbehinderte Arbeitssuchende verpflichtet werden.
Begründung
Persönliche Betroffenheit: Als anerkannter Schwerbehinderter (GdB 50) mit abgeschlossener Ausbildung als Buchbinderwerker und praktischer Vollzeiterfahrung im Einzelhandel erlebe ich seit zehn Jahren am eigenen Leib, wie das Jobcenter Menschen in sinnlosen Maßnahmen verwaltet statt sie zu vermitteln.
Systemversagen im Großen: Tausende leistungsbereite schwerbehinderte Menschen wollen arbeiten, finden aber keinen Einstieg, weil Betriebe die Ausgleichsabgabe als billiges „Ablassgeschäft“ nutzen.
Handlungsbedarf: Inklusion darf auf dem Arbeitsmarkt kein leeres Versprechen bleiben. Wir brauchen gesetzliche Reformen, die Leistung belohnen, echte Chancen schaffen und das System von Grund auf reformieren.
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Angaben zur Petition
Petition gestartet:
06.10.2026
Sammlung endet:
05.04.2027
Region:
Deutschland
Kategorie:
Soziales
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Neue SprachversionWarum Menschen unterschreiben
Ich finde es nicht okay wenn man Schwerbehinderten Menschen keine faire Arbeit bietet. Nur weil die Firmen Ausgleichsabgabe- Freikauf bezahlen. So etwas darf es nicht geben. Diese Menschen wollen arbeiten und werden wegen der Schwerbehinterung abgelehnt oder bekommen keine Umschulung. Ich Unterstütze das ganze von meinem Sohn .
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Habe von der Problematik schon mehrfach gehört. Das darf einfach nicht sein, so, wie es bislang läuft.
Ja, bei solchen Arbeitsplätzen, bei denen es nicht möglich ist, diese mit Mitarbeiter*innen mit Behinderung zu besetzen (z.B. Industriekletter*innen, Taucher*innen, Pilot*innen, Fahrer*innen unterschiedlicher Art, Baumaschinenführer*innen, andere Bauberufe usw.) sollte es explizite Ausnahmen geben, falls der Anteil dieser Stellen an der Gesamtzahl aller Stellen des Unternehmens bzw. Konzerns so hoch wäre, dass es unverhältnismäßig wäre, die vorgeschriebene Anzahl an Menschen mit einem entsprechenden GdB auf die restlichen Stellen zu verteilen (ich meine damit, dass dann nicht mehr als ein Viertel der Verwaltungsangestellten schwerbehindert sein müssen sollten).
Und es muss auch möglich sein, geeignete Arbeitsplätze speziell für diesen Personenkreis auszuschreiben und sich entsprechende Bewerber*innen gezielt vermitteln zu lassen.
Außerdem müssen Menschen in Werkstätten endlich ohne Wenn und Aber den gesetzlichen Mindestlohn erhalten.
Aber dass Unternehmen bestimmte Arbeiten zu Spottpreisen an Werkstätten auslagern und sich dadurch nicht nur von der Ausgleichsabgabe freikaufen (wenn ich das richtig in Erinnerung habe, was ich gehört oder gelesen habe...) sondern dadurch auch noch ihre Kosten drastisch senken können, halte ich für vollkommen inakzeptabel.