Schluss mit dem „Sylter Maß“: verbindliche Wohnflächen- und Nutzungsangaben auch durch Makler

Petition richtet sich an:
Schleswig-Holsteinischen Landtag Petitionsausschuss

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20 von 2.000 für Quorum in Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein

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Petition richtet sich an: Schleswig-Holsteinischen Landtag Petitionsausschuss

Für ehrliche Wohnflächen und klare Verantwortung beim Immobilienverkauf und bei der Vermietung
Wer eine Immobilie kauft oder mietet, muss erkennen können, wie groß die Wohnfläche tatsächlich ist und welche Nutzung rechtlich zulässig ist. Unklare Flächenbegriffe, Unterlagen und Nutzungshinweise erschweren diese Entscheidung. Wir fordern verbindliche Standards für Wohnflächenangaben und klare Verantwortlichkeiten für Eigentümer, Makler und Notare. Für Immobilienkaufverträge sollen die notariellen Aufklärungs- und Dokumentationspflichten zur baurechtlichen Situation konkretisiert werden.

1. Einheitliche Wohnflächenangaben statt „Sylter Maß“
Die Wohnflächenverordnung soll als verbindlicher Standard für Wohnflächenangaben in Inseraten, Exposés sowie Kauf- und Mietverträgen vorgeschrieben werden. Dies gilt für Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Das sogenannte „Sylter Maß“ darf eine nach diesem Standard berechnete Wohnfläche nicht ersetzen. Flächen, die darüber hinausgehen, dürfen nicht als zusätzliche Wohnfläche ausgewiesen werden. Wohnfläche und sonstige Nutzflächen müssen getrennt angegeben werden. Bei Balkonen und Terrassen müssen die tatsächliche Fläche und der angerechnete Anteil nachvollziehbar sein. Berechnungsmethode und Grundlage beworbener Quadratmeterpreise müssen unmittelbar erkennbar sein. Interessenten sollen vor Vertragsabschluss eine verständliche, prüfbare Flächenberechnung erhalten.
2. Verlässliche Angaben zur zulässigen Nutzung
Eigentümer und Vermieter müssen die für die angebotene Nutzung maßgeblichen Unterlagen bereitstellen und bekannte Einschränkungen offenlegen. Insbesondere muss nachvollziehbar zwischen Dauerwohnen, Ferienvermietung und sonstigen Nutzungen unterschieden werden. Bei als Wohn- oder Schlafraum angebotenen Keller- und Dachräumen muss aus den Unterlagen hervorgehen, ob die beworbene Nutzung baurechtlich zulässig ist. Fehlende Nachweise, ungeklärte Genehmigungsfragen und bekannte behördliche Verfahren müssen ausdrücklich benannt werden. Eine tatsächlich ausgeübte Nutzung darf nicht ohne entsprechende Grundlage als rechtlich gesichert dargestellt werden.
3. Klare Pflichten und Verantwortung für Makler und Vermittler
Für Makler und gewerbliche Immobilienvermittler fordern wir gesetzlich konkretisierte Prüfungs-, Informations- und Dokumentationspflichten. Dazu gehören:

  • Einsicht in die für Flächenangaben und beworbene Nutzung maßgeblichen Unterlagen.
  • Klärung erkennbarer Widersprüche zwischen Exposé, Grundriss, Flächenberechnung und Genehmigungsunterlagen.
  • Offenlegung bekannter Einschränkungen und verbleibender Unklarheiten vor Vertragsabschluss.
  • Unverzügliche Berichtigung nachweislich falscher oder irreführender Angaben.

Der pauschale Hinweis „Angaben stammen vom Eigentümer“ darf die Verantwortung für die Verletzung eigener gesetzlicher Pflichten nicht ersetzen. Für schuldhafte Pflichtverletzungen müssen wirksame Haftungsfolgen vorgesehen und bestehende Ansprüche durchgesetzt werden. Immobilienportale sollen Wohnfläche und sonstige Flächen in getrennten Eingabefeldern erfassen und nachvollziehbar belegte Beschwerden über irreführende Angebote wirksam bearbeiten.
4. Konkrete notarielle Aufklärungs- und Hinweispflichten
Wir fordern gesetzlich konkretisierte notarielle Pflichten zur baurechtlichen Situation bei Immobilienkaufverträgen.
Vor der Beurkundung sollen insbesondere:

  • die vom Käufer beabsichtigte Nutzung erfragt werden;
  • die vorgelegten Nachweise zur genehmigten Nutzung und erkennbare Widersprüche angesprochen werden;
  • fehlende Nachweise, bekannte Nutzungseinschränkungen und ungeklärte Genehmigungsfragen verständlich erläutert werden;
  • wesentliche offene Fragen und die dazu erfolgten Hinweise im Kaufvertrag dokumentiert werden.

Käufer müssen offene Fragen vor der Beurkundung durch zuständige Behörden oder qualifizierte Fachleute klären lassen können. Dabei soll erläutert werden, dass die notarielle Beurkundung keine Bestätigung der baurechtlichen Zulässigkeit einer vorhandenen oder geplanten Nutzung darstellt. Eine technische Bauprüfung bleibt Aufgabe der dafür zuständigen Fachleute.
5. Umsetzung und verständliche Beschwerdewege
Wir bitten den Landtag, die erforderlichen Maßnahmen im eigenen Zuständigkeitsbereich zu prüfen und die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative aufzufordern, soweit bundesrechtliche Änderungen notwendig sind. Verbraucher sollen verständliche Informationen und klar benannte Anlaufstellen für Beschwerden über irreführende Flächen- und Nutzungsangaben erhalten. Alle Forderungen sollen unabhängig voneinander geprüft und umgesetzt werden. Unterschiedliche Zuständigkeiten dürfen Fortschritte in einzelnen Bereichen nicht von der Lösung aller anderen Fragen abhängig machen.

Initiatoren und Unterzeichner
Thomas Becker
Frankfurt am Main
Kristian Klasen
Wenningstedt

Begründung

Begründung
Beim „Sylter Maß“ können Flächen vollständig berücksichtigt werden, die nach der Wohnflächenverordnung nur anteilig oder überhaupt nicht zur Wohnfläche zählen. Größere Flächenangaben lassen den rechnerischen Quadratmeterpreis günstiger erscheinen und erschweren einen verlässlichen Vergleich.
Zusätzliche Nutzflächen können einen erheblichen Wert haben. Dieser Wert rechtfertigt jedoch keine Vermischung unterschiedlicher Flächenarten.

Ebenso müssen Käufer erkennen können, ob eine Immobilie für ihren vorgesehenen Zweck rechtlich nutzbar ist. Finanzielle Risiken dürfen nicht dadurch auf sie verlagert werden, dass wesentliche Fragen im Angebot offenbleiben oder erst nach Vertragsabschluss sichtbar werden.
Diese Petition konzentriert sich auf Transparenz und Verantwortung bei der Vermarktung und beim Vertragsabschluss. Sie fordert keine pauschale flächendeckende Überprüfung oder Nutzungsuntersagung bestehender Immobilien.

Eine Immobilie darf mit ihrem tatsächlichen Wert überzeugen. Dafür brauchen wir ehrliche Flächenangaben, nachvollziehbare Unterlagen und klare Verantwortung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Thomas Becker, Frankfurt am Main
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.09.2026
Sammlung endet: 22.03.2027
Region: Schleswig-Holstein
Kategorie: Bauen

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Warum Menschen unterschreiben

Weil das sog. 'Sylter Maß' nicht die Realität abbildet und somit aus meiner Sicht eine Mogelpackung darstellt und einzig und allein der Immobilienbranche in die Hände spielt!

Weil einfach falsche Angaben gemacht werden.

Weil ich öfter als Feriengast auf Sylt bin und überlege auf Dauer eine Wohnung zu mieten

Freunde sind aktuell betroffen

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