Staatsleistungen an die Kirchen sofort stoppen, keine Einmalzahlungen leisten!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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  1. Gestartet 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Pro Jahr zahlen die Länder derzeit rund 500 Millionen Euro an die Kirche, unabhängig von der Kirchensteuer! Diese Staatsleistungen gehen auf Verträge aus dem 19. Jahrhundert zurück. Weil die Kirche damals Güter an den Staat abtreten musste, vereinbarten die Länder Ausgleichszahlungen.
Schon die Weimarer Republik wollte diese Ausgleichszahlungen einstellen.
Das ist nicht geschehen. Im Gegenteil: Diese Zuwendungen haben sich in den Bundesländern (außer Hamburg und Bremen) auf jährlich ca. 600 Millionen Euro und insgesamt seit Inkrafttreten des Grundgesetzes auf einen Betrag von weit über 17 Milliarden Euro aufgetürmt. Seit 1919 schreibt die deutsche Verfassung jedoch vor, dass die jährlichen Staatsleistungen der Länder an die Religionsgesellschaften (Kirchen) durch Ablösung endgültig zu beenden sind. Dieser Verfassungsauftrag wurde 1949 in das Grundgesetz übernommen, aber seitdem ignoriert.
Diese Zahlungen werden aus allgemeinen Steuermitteln von allen Bürgern ungeachtet ihrer Kirchenzugehörigkeit aufgebracht. Die Geldbeträge werden den Kirchen vom Staat zur freien Verfügung überwiesen. Einen Großteil der Gelder verwenden die Kirchen zur Bezahlung von Gehältern und Pensionen für Seelsorgegeistliche, Bischöfe, Pfarrer, Generalvikare und Bischofssekretäre. Die Bischöfe verdienen dadurch so viel Geld wie ein Staatssekretär! Die beiden Kirchen erhalten diese altrechtlichen Staatsleistungen zusätzlich zu ihren Kirchensteuereinnahmen von derzeit jährlich insgesamt 12,5 Milliarden Euro.
Diese Zahlungen werden von allen Steuerzahlern geleistet, egal in welcher Kirche man Mitglied ist. Also auch von Muslimen und Juden, aber natürlich auch von Atheisten!
Die Ampel hatte sich zum Ziel gesetzt, diese Zahlungen durch eine Eimalzahlung abzulösen. Die Juristen, welche das Bundesinnenministerium bei Beratungen im Winter hinzuzog, sind von der Notwendigkeit einer astronomischen Einmalzahlung an die Kirchen zur rechtskonformen Ablösung der vertraglichen Zahlungsverpflichtungen überzeugt. Es ginge um ein 17- oder 18-Faches der jeweiligen jährlichen Summen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden und die Jahr für Jahr anwachsen. Zusätzlich würden die Staatsleistungen aber noch für ein paar Jahre circa in der derzeitigen Höhe weiterbezahlt.
Diese Rechtsauffassung teilt das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) nicht. Sein Beirat Rolf Schwanitz, früherer Staatsminister im Bundeskanzleramt und im ifw unter anderem zuständig für Verfassungsrecht, hält es für "weder vermittelbar noch gerechtfertigt, diesem milliardenschweren einhundertjährigen Geldregen weitere Entschädigungszahlungen folgen zu lassen". Alle vorstellbaren Ausgleichsansprüche seien dadurch bereits abgegolten. "Alles andere wäre einfach unverhältnismäßig. Deshalb sollte bei der Bemessung der Ausgleichszahlungen die Anrechnung der Staatsleistungen seit 1919 zwingend in das Grundsätzegesetz aufgenommen werden. Die fiskalischen Belastungen der öffentlichen Hände dürften in diesem Bereich deshalb nahezu bei null liegen."
Im vergangenen Sommer begannen nicht-öffentliche Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Kirchen. Nicht involviert waren also Bürgerinnen und Bürger, die zur Mitzahlung auch ohne Kirchenmitgliedschaft gezwungen sind, und das in Zeiten, in denen Menschen die Kirchen in immer neuer Rekordgeschwindigkeit verlassen. Jetzt wurde berichtet, dass die Verhandlungen aber nach einem knappen halben Jahr erst mal wieder beendet sind. 
Die Bundesländer zahlen lieber einfach weiter. Das sieht die stellvertretende Direktorin des Instituts für Weltanschauungsrecht, Jessica Hamed, äußerst kritisch und warnt: "Es sieht derzeit danach aus, dass der seit über 100 Jahren bestehende Verfassungsauftrag, die millionenschweren jährlichen Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen, erneut unerfüllt bleibt. Das ist indes keine Option. Es ist nämlich ein Verfassungsgebot. Es scheint, als ob die Skandalösität des Vorgangs aber vielfach nicht erkannt wird."

Begründung

Letztlich bezahlen alle Steuerzahler damit auch die Bußgelder und Entschädigungsleistungen, zu denen die Kirchen aufgrund der vielen Fälle des unsäglichen Kindesmissbrauches verpflichtet sind, mit.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 25.10.2023
Sammlung endet: 24.01.2024
Region: Deutschland
Kategorie: Steuern

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