Petition richtet sich an:
Bundesministererium für Verkehr
Ich befürworte die Novelierung der Rechte von Städten und Gemeinden mit dem Ziel, dass jede Kommune die zul. Höchstgeschwindigkeiten auf allen Straßen in ihrem Gemeindebreich durch Mehrheitsbeschluß verändern und selbst festlegen können und dürfen. Es müssen die entsprechenden Gesetze verändert werden, damit die Kommunen künftig die Geschwindigkeiten in ihrem Verwaltungsbereich den örtlichen Gegebenheit anpassen können und somit dem Recht der Bürger auf Sicherheit und Lebensqualität Rechnung tragen können. Bisher haben dies überwiegend die örtlichen Staßenbaubehörden festgelegt, sofern dies nicht durch Bundesgesetz vorgegeben war. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bund die zul. Höchstgeschwindigkeiten innerhalb von Ortschaften von 50 km/h auf 30 Km/h senkt. Jede Kommune kann dann jedoch selbst, nach ihren örtlichen Gegebenheiten, die zul. Höchstgeschwindigkeit nach oben anpassen oder zeitlich eingrenzen.
Begründung
Durch den stetig wachsenden Verkehr und den damit einhergehenden Risiken für Fußgänger, Radfahrer und nicht zuletzt für unsere Kinder, ist es überfällig diese Anordnungen des Bundes und der Länder dem Zeitgeist und den realen Umständen anzupassen. Es kann nicht sein, dass ein Beamter in einer Behörde festlegt wie schnell man wo fahren darf und sich ausschließlich auf Vorgaben des Bundes beruft ohne die Belange der Kommunen berücksichtigen zu müssen.