Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Norbert Raeder, Thorsten Hartje: wir fordern den Schutz der Beitragszahler: Trennung der Finanzierung von Gesundheitsleistungen nach Beitragsleistung
Unser Gesetzvorschlag sieht vor, die Finanzierung von Gesundheitsleistungen strikt zwischen beitragsfinanzierten Leistungen und staatlich finanzierten Leistungen für Nicht-Einzahler zu trennen. Ziel ist der Schutz der Beitragszahler, mehr Transparenz und eine gezielte Übernahme von Kosten durch den Bund.
Mit dieser Online Petition beantragen und fordern wir mit allen seinen Unterzeichnern - von außerhalb in den Bundestag eingreifend - die gesetzliche Verankerung einer getrennten Finanzierung von Gesundheitsleistungen: Beitragsfinanzierte Leistungen werden ausschließlich aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt; für Personen ohne Beitragsanspruch (z. B. Geflüchtete ohne Versicherungsstatus, undokumentierte Personen) wird ein bundeseigener „Solidaritätsfonds Gesundheit“ eingerichtet, aus dem medizinisch notwendige Leistungen (Notfall-, Grund- und Pflichtversorgung; weitergehende Leistungen nach gesetzlicher Regelung) finanziert werden. Das Gesetz soll Regelungen zur Leistungskatalog-Abgrenzung, Melde- und Prüfpflichten sowie Controlling- und Berichtspflichten enthalten. Begründung: Schutz der Beitragszahler, Transparenz und steuerbare staatliche Verantwortung für nicht beitragsfinanzierte Gesundheitskosten.
Liebe Freunde, Wegbegleiter und Nachbarn, viele von euch sind in der Diskussion um das Gesundheitswesen stark verunsichert. Ein tiefgründiges Gespräch mit meinem Freund Thorsten Hartje hat ebenfalls dazu geführt, dass ich unsere Gedankengänge in die öffentliche Diskussion einbringe und gleichzeitig eine gesetzliche Verankerung einfordere.
Folgende Eckpunkte sind hierbei maßgebend
- Menschen, die in das gesetzliche Gesundheitssystem einzahlen, sollen Anspruch auf die von ihnen finanzierten Gesundheitsleistungen in vollem Umfang behalten.
- Personen, die nicht in das System eingezahlt haben, sollen im Gesundheitsbereich zwar versorgt werden, ihre Leistungen jedoch aus einem separaten Fördertopf des Bundes finanziert bekommen — nicht aus den Beitragsmitteln der Einzahler.
Begründung
- Gerechtigkeit gegenüber Einzahlern: Wer in das System einzahlt, trägt damit die Finanzierung. Es ist fair, dass diese Leistung nicht für Personen mitversichert wird, die nichts beigetragen haben.
- Transparenz: Durch eine separate Finanzierung wird klar sichtbar, welche Leistungen durch Beitragsgelder und welche durch staatliche Fördermittel gedeckt sind.
- Finanzielle Nachhaltigkeit: Beitragssysteme bleiben stabiler, wenn klar ist, dass Ausgaben primär den Einzahlern zuzuordnen sind. Staatliche Risiken und Kosten für Nicht-Einzahler werden bewusst über den Bundesetat gesteuert.
- Soziale Absicherung bleibt erhalten: Menschen ohne Beitragszahlungen erhalten weiterhin medizinische Versorgung, aber die Last wird explizit gesellschaftlich (steuerfinanziert) getragen.
Konkrete Umsetzungsideen
- Einrichtung eines bundeseigenen „Solidaritätsfonds Gesundheit“ zur Finanzierung der Gesundheitsleistungen für Nicht-Einzahler (z. B. Geflüchtete ohne Versicherungsanspruch, undokumentierte Personen, bestimmte Asylverfahren).
- Klare gesetzliche Abgrenzung, welche Leistungen aus Beitragsmitteln und welche aus dem Bundesfonds bezahlt werden (z. B. Notfallversorgung, Grund- und Pflichtversorgung vs. kostenintensive elektive Leistungen).
- Melde- und Prüfungspflichten zur Vermeidung von Doppelzahlungen (Leistungspfad: prüfbare Versicherungs-/Beitragsstatus → Abrechnung über Krankenkasse oder Bundesfonds).
- Regelmäßiges Controlling und Berichterstattung, um Transparenz über Volumen und Zweckbindung der Mittel sicherzustellen.
Vorteile
- Schutz der Beitragszahler vor unerwarteter Mehrbelastung.
- Klare Verantwortung für staatlich zu übernehmende Gesundheitskosten.
- Erhöhte Transparenz und Steuerbarkeit der Gesundheitsausgaben.
Mögliche Gedankengänge das ein Zwei-Topf-System eine Ausgrenzung oder schlechtere Versorgung für Nicht-Einzahler bedeuten würde, könnte durch gesetzliche Mindeststandards und sofortige Notfallversorgungen unabhängig vom Finanzierungspfad sichergestellt werden. Auch ein Bürokratischer Mehraufwand ist denkbar könnte aber mit Digitalisierung der Prüf- und Abrechnungsprozesse, klare Fallkategorien, zentrale Verwaltung des Bundesfonds, entgegengewirkt oder sogar gänzlich verhindert werden. Verfassungs- oder EU-rechtliche Fragestellungen zur Gleichbehandlung sollten durch eine juristische Prüfung bei Ausgestaltung, Sicherstellung humanitärer Mindeststandards, beantwortet werden.
Begründung
Menschen, die in unser Gesundheitssystem einzahlen, sollen die von ihnen finanzierten Leistungen vollständig erhalten. Gleichzeitig muss gewährleistet bleiben, dass nicht eingezahlte Personen medizinisch versorgt werden — diese Kosten sollen jedoch aus einem klar abgegrenzten, staatlichen Fördertopf des Bundes bezahlt werden. Diese Trennung schützt Beitragszahler, schafft Transparenz und ermöglicht eine gezielte staatliche Verantwortung für nicht beitragsfinanzierte Gesundheitskosten, ohne die medizinische Grundversorgung zu gefährden.
Ich habe selbst in einer Klinik gearbeitet und weiß das Krankheiten keinen Preis kennen .