Erfolg

Überarbeitung der neuen Corona-Verordnung vom 12. Januar 2022

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag Schleswig-Holstein

1.995 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

1.995 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Petition richtet sich an: Landtag Schleswig-Holstein

Das Präsidium des Landesmusikrates Schleswig-Holstein hat in einem Schreiben u.a. an den Ministerpräsidenten die Rücknahme der Einschränkungen für das Musikleben in Schleswig-Holstein gefordert.
Adressat*innen des Briefes waren neben MP Daniel Günther auch die Ministerin für Kultur Karin Prien und der Minister für Gesundheit Dr. Heiner Garg.
Hier finden Sie den Wortlaut des Briefes: https://www.landesmusikrat-sh.de/news-details/landesmusikrat-fordert-ueberarbeitung-der-neuen-corona-verordnung.html
Mit dieser Petition soll die Forderung des Landesmusikrat unterstützt werden!

Begründung

Die Bläserarbeit hat - nicht nur in Schleswig-Holstein - einen hohen kulturellen und sozialen Stellenwert.
Mit der neuen Verordnung wird das Engagement der Bläserarbeit während der gesamten Pandemie herabgesetzt und einem Besuch im Fitnessstudio oder der Sauna wird mehr Wichtigkeit zugesprochen als dem - bisher stets vorbildlichen, vorsichtigen und rücksichtsvollen - Verhalten der Bläserinnen und Bläser.
Uns ist wichtig klarzustellen, dass wir nicht gegen strenge Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind, wir glauben keiner von uns Bläsern ist das wie die Vergangenheit gezeigt hat. Aber wir empfinden es als unverhältnismäßig und nicht nachvollziehbar wie die Einschränkungen der aktuellen Verordnung verteilt worden sind.
Wir Bläser sind keine Treiber der Pandemie, es gibt keinen Grund unser Musizieren einfach pauschal zu verbieten während Sport im Fitnessstudio, Fussballstadion oder beim Handball unter Auflagen erlaubt bleibt.
Bereits vor über einem Jahr haben Studien belegt, dass die Aerosole bei uns Bläsern überhaupt nicht so stark im Raum verteilt werden wie man es vielleicht vermutet. Ein Video des Bayrischen Rundfunk in dem das Ergebnis der LMU-Studie sehr gut dargestellt wird ist hier zu finden (https://youtu.be/Ziqr8SdyFBA).
Den Link zu einem ausführlicheren Bericht findet ihr hier (t1p.de/lmu-studie) und hier (t1p.de/lmu-studie2) sowie eine weitere Zusammenfassung von Studien der Berliner Charité und der Bundeswehr ist hier zu finden (t1p.de/aerosolstudien).
Die wichtige Erkenntnis: bei den meisten Blasinstrumenten ist bereits nach einem halbem Meter Schluß mit dem Luftstrom - und dies ist durch alle diese Studien bewiesen worden. Deshalb ist es durchaus möglich mit Abstand, Lüften und Auflagen wie zB 2G+ auch weiterhin in geschlossenen Räumen mit Blasinstrumenten zu musizieren.
Und wenn tatsächlich die akute Lage ein Verbot erforderlich macht, dann muss die akute Lage folgerichtig auch für alle Bereiche gelten, somit auch zB für den Sport.
Dies ist dann nur schlüssig und gerecht - das ist es was wir fordern!
Nichts hiervon soll ein Aufruf sein die Verordnung zu boykottieren oder soll die Gefahr der Pandemie herunter spielen.
Wir halten uns an die gültige Verordnung und befürworten strenge Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie.
Aber die aktuelle Verordnung empfinden wir als zutiefst ungerecht bei der Verteilung und Gewichtung der Verbote und Auflagen, deshalb unterstützen wir aktiv die Forderung des Landesmusikrat und hoffen auf eine gerechtere Neufassung der Verordnung.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.01.2022
Sammlung endet: 22.02.2022
Region: Schleswig-Holstein
Kategorie: Kultur

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    die neue Fassung der Landesverordnung ist nun veröffentlicht.
    Sie ist hier zu finden: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220208_Corona-BekaempfungsVO.html

    Die für uns wichtigen Passagen sind:
    §5 (4a) Für Personen, die bei Veranstaltungen singen oder Blasinstrumente gebrauchen, findet die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus Absatz 3 und 4 keine Anwendung. Abweichend von Absatz 2 müssen Personen nach Absatz 2 Nummer 1 zusätzlich im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sein; eine zusätzliche Testung ist bei Personen nach § 4 Absatz 3a nicht erforderlich. Satz 2 gilt nicht für Personen, deren Anwesenheit für berufliche, geschäftliche oder dienstliche Zwecke erforderlich ist.

    §13 (6) Darbietungen von Gesang oder Blasmusik sind nur zulässig durch Personen nach Absatz 4. Personen nach Absatz 4 Nummer 1 müssen zusätzlich im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sein; eine zusätzliche Testung ist bei Personen nach § 4 Absatz 3a nicht erforderlich. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind und deren Anwesenheit für berufliche, geschäftliche oder dienstliche Zwecke erforderlich ist. Für Personen, die Gesang oder Blasmusik darbieten, findet die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus Absatz 3 und 4 keine Anwendung.

    Begründung A. Allgemein
    [...] Das Singen und der Gebrauch von Blasmusikinstrumenten wird zugelassen unter der Voraussetzung, dass die singende oder die musizierende Personen die Vorgaben nach 2G-Plus erfüllen. Die für Gaststätten bestehende Sperrstunde entfällt. [...]

    Begründung zu §1 (1)
    [...] Wenn Tätigkeiten mit einem erhöhten Ausstoß von Tröpfchen und Aerosolen erfolgen, wie z.B. Gesang, Blasmusik oder Betrieb einer Diskothek, sind besondere Anforderungen an die Lüftung im Hygienekonzept zu berücksichtigen. Dabei ist Kohlendioxid (CO2) ein relevanter Indikator für den Luftwechsel. [...]

    Begründung zu §5 (4a)
    Absatz 4a regelt besondere Schutzanforderungen für Personen, die auf Veranstaltungen singen oder Blasinstrumente gebrauchen. Unter 2G-Plus Anforderungen sind auch für Laienchöre wieder Auftritte und Proben möglich – das Maskenerfordernis wird nicht aufrechterhalten, solange und soweit Personen singen bzw. musizieren.

    Begründung zu §13 (6)
    Für Gesangsdarbietungen und den Gebrauch von Blasinstrumenten in Kirchen und Gotteshäusern (insbesondere für Kirchenchöre) gelten die gleichen Vorgaben wie bei anderen Veranstaltungen nach § 5 Absatz 4a entsprechend. Damit sind unter 2G-Plus-Bedingungen entsprechenden Darbietungen ohne Mund-Nasen-Bedeckung zulässig. Für Berufstätige gelten 3G-Bedingungen.

    Hieraus folgt das klare Fazit: unter 2G+ Bedingungen (doppelt geimpft und getestet oder geboostert) dürfen wir Proben und Gottesdienste/Konzerte durchführen.
    Dabei empfiehlt sich die Kontrolle der CO2 Konzentration im Raum bzw eine entsprechende Belüftung.

    Das Ganze gilt ab dem morgigen Mittwoch, 09. Februar 2022.
    Ich denke mit diesen Bedingungen wird der Wichtigkeit unseres Beitrages zur Kultur nun Rechenschaft getragen und es findet kein pauschales Verbot mehr statt.

    Euch allen nun viel Spaß beim wieder erlaubten Musizieren!
    Ich wünsche uns allen positive Musikmomente, negative Testergebnisse und dass wir alle gesund bleiben.

    Vielen Dank für Eure Unterstützung und ein letztes Mal viele Grüße aus Kiel
    Björn Brusgatis
  • Liebe Unterstützende,

    viele von Euch haben es vielleicht schon gehört: am vergangenen Mittwoch hat die Landesregierung einige Lockerungen bekannt gegeben, diese gelten ab dem 09. Februar 2022.
    Eine der Lockerungen ist, dass Chöre und Blasorchester unter 2G-Plus-Bedingungen (geimpft oder genesen mit zusätzlichem Test oder Booster) wieder ohne Masken proben dürfen.

    Dies ist ein Erfolg, der den Forderungen und Bemühungen der verschiedenen Musikverbände, Dachorganisationen und auch unserer Petition zu verdanken ist.

    Leider liegt uns noch nicht der genaue Wortlaut der Verordnung vor, weshalb wir mit ein wenig Skepsis auf die genauen Bedingungen warten. Deshalb schließen wir unsere Petition auch noch nicht, sondern warten diesen genauen Wortlaut erst noch ab!

    An dieser Stelle aber schon einmal ein Danke an Euch als Unterstützende für das Trommeln und Teilen, es hat seine Wirkung getan und hoffentlich mit genug Nachhall, damit zukünftige Verordnungen mit mehr Verhältnismäßigkeit beschlossen werden.

    Vorerst ein schönes Wochenende, wir melden uns spätestens am Dienstag oder Mittwoch mit dem genauen Wortlaut der neuen Verordnung!

    Viele Grüße aus Kiel
    Björn
  • Liebe Unterstützende,

    bereits über 1500 Unterschriften sind gesammelt, damit kommen die 2000 zur Einreichung benötigten Unterschriften langsam in Sichtweite! Aber lasst uns deshalb jetzt bitte nicht aufhören weiter für mehr Unterstützer zu sorgen!

    Für das Posaunenwerk HH-SH steht im Mai der Landesposaunentag im Terminkalender.
    Wenn die Politik kein wahrnehmbares Zeichen von uns bekommt ist es dann vielleicht so, dass die Fussballstadien wieder gefüllt sind und der Landesposaunentag per Zoom stattfinden muss.
    Ich möchte das nicht, und ich bin mir sicher auch ihr nicht!

    Lasst uns alle nochmal ordentlich trommeln und für weitere Unterstützer sorgen!
    Gemeinsam kriegen wir die fehlenden 500 Unterschriften bestimmt zusammen und senden somit ein klares Signal!

    Vielen Dank für Eure Unterstützung und viele Grüße aus Kiel
    Björn

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