Überarbeitung der Stvzo bezüglich der Anbringung von zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen an Lkw

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesverkehrsministerium

5.320 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

5.320 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundesverkehrsministerium

In Deutschland sowie in allen anderen Staaten der EU ist das Anbringen von Zusatzbeleuchtung an LKW und deren Auflieger durch die StVZO untersagt, bzw. stark eingeschränkt. Hält sich ein Fahrzeughalter nicht an diese Verordnung, so drohen ihm Geldbußen, Punkte in Flensburg, Rückbau und/oder sogar ein Abbau an Ort und Stelle.

Justiz und Exekutive sollten die Energie die sie in die Kontrolle von angebrachter Zusatzbeleuchtung stecken besser in die Überarbeitung der längst veralteten Verordnung investieren. Vor weit mehr als 20 Jahren wurde eine Verordnung in Kraft gesetzt die bis heute kaum überarbeitet, jedoch noch immer hart bestraft wird. Die Argumente der Beamten lauten unter anderem, dass sich andere Verkehrsteilnehmer durch die zusätzlich angebrachten Leuchtmittel im Straßenverkehr irritiert, abgelenkt oder sogar geblendet fühlen.

Was ist in diesem Fall zu all den Leuchtreklamen am Straßenrand zu sagen? Ist es nachts nicht mehr möglich durch hell beleuchtete Städte zu fahren, da man von all den Lichtern und Leuchtreklamen am Straßenrand geblendet oder irritiert wird? Sehr fadenscheinige Argumente die die Beamten zu diesem Thema vorbringen.

Begründung

Tatsache ist, dass sich die Technik in den letzten 20-30 Jahren enorm weiterentwickelt hat und zusätzliche Leuchtmittel an Fahrzeugen heutzutage keinen anderen Verkehrsteilnehmer blenden, mit Ausnahme der Fernscheinwerfer die man jedoch generell ausschaltet sobald ein anderer Verkehrsteilnehmer vor einem ist, einem entgegenkommt oder man von einem überholt wird.

Außerdem hat sich die Zusatzbeleuchtung an Fahrzeugen im Straßenverkehr schon längst gefestigt und wirkt dadurch nicht irritierend oder ablenkend. Es ist doch vielmehr so, dass sich die Konturen eines Fahrzeuges durch gezieltes Anbringen von zusätzlichen Leuchten bereits von weitem viel besser erkennen lässt. So kann ein Verkehrsteilnehmer bei Dunkelheit und/oder schlechten Wetterverhältnissen bereits von Weitem erkennen, dass man sich z.B. einem großen, schweren, etwas langsameren LKW nähert.

Sind lediglich zwei Rücklichter oder zwei Scheinwerfer zu erkennen ist von Weitem nicht abzuschätzen um welche Art von Fahrzeug es sich handelt, was beispielsweise bei hoher Geschwindigkeit auf Autobahnen oder Landstraßen eine erhebliche Rolle spielen kann. Aus diesen Gründen gehört diese Verordnung schnellstens eingehend überarbeitet - im Sinne der Sicherheit! Mehr Licht - mehr Sicht - mehr Sicherheit! Und das für ALLE Verkehrsteilnehmer!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.01.2019
Sammlung endet: 03.04.2019
Region: Deutschland
Kategorie: Verkehr

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • Die Petition ist beim Ausschuss eingereicht.

Weil Sicherheit uns alle etwas angeht! Was besser beleuchtet ist, wird besser gesehen. Mir ist in meinem Leben noch kein LKW begegnet, der derart stark beleuchtet war, dass mich das gestört hat. Jedoch schon unzählige, bei denen ich erst sehr spät erkannt habe, dass es sich überhaupt um einen LKW handelt. Von daher sollte im Bereich der Seitenmarkierungsleuchten, Begrenzungsleuchten, Umrissleuchten und Fernscheinwerfer eine Überarbeitung der aktuellen Gesetzeslage erfolgen, um maximale Sicherheit im Bereich der Beleuchtung zu gewährleisten.

Ebenso wie Kuhfänger (Frontschutzbügel), sind auch irgendwelche Lichtorgeln, mit denen man die Fahrbahn kilometerweit ausleuchten kann, vielleicht im australischen Busch angebracht, sicherlich jedoch nicht auf einer deutschen Bundesautobahn.

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