Verbesserung kommunaler Finanzen durch Gleichberechtigung bei der Besteuerung Selbständiger

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

2 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

In Deutschland gibt es ca. 42 Millionen Erwerbstätige, davon ca. 4,5 Millionen Selbständige. Hiervon wiederum fallen etwa eine Millionen unter die Gruppe der Freiberufler. Zur Gruppe der Freiberufler zählen z.B. selbständig tätige Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Journalisten, Künstler, Erzieher und einige andere. Diese sogenannten freien Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Dieser unterliegt nach der deutschen Rechtswissenschaft jede erlaubte, selbständige nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist. Hierunter fallen unter anderem das Handwerk, Gewerbe die einer Konzession bedürfen (z.B. Gastronomie, Makler, Bewachungswesen), der Handel oder auch die Ausübung von Dienstleistungen. Selbständige die der Gewerbeordnung unterliegen haben Ihre Gewinne, die mit dem Gewerbe erzielt werden über die Einkommensteuer zu versteuern. Darüber hinaus unterliegt jeder Gewerbetreibende im Gegensatz zu Freiberuflern zudem der Gewerbesteuer. Dies stellt eine enorme Benachteiligung der anderen Gewerbetreibenden dar! Der in den letzten Jahren angehobene Freibetrag (derzeit 24.500,-€) stellt hierzu eine völlig unzureichende Milderung dar und sorgt somit für eine völlige Ungerechtigkeit in der Steuerbelastung der selbständig tätigen Personen in Deutschland.

Wir fordern eine Gleichstellung in der Besteuerung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern durch Änderung der Gewerbesteuergesetzmäßigkeiten, welche in seiner heutigen Form ihren Ursprung in der NS-Zeit hat.

Begründung

Neben dieser vorhandenen Ungerechtigkeit ist die Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden in Deutschland. Durch die oben geforderte Einbeziehung aller Selbständigen in die Gewerbesteuerpflicht kann die prekäre finanzielle Lage vieler Gemeinden zwar nicht gelöst aber gemildert werden. Dies kommt unter dem Strich allen Bürgern in Deutschland zugute, da die Einnahmen z.B. in permanent aufgeschobene Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen investiert werden können. Hierzu zählen insbesondere Investitionen in Bildungseinrichtungen wie Schulen, in Kindergärten oder andere öffentliche Einrichtungen wie Bäder oder Sportzentren. Kürzungen z.B. in sozialen Bereichen oder den ÖPNV können vermieden oder zurückgenommen werden. Somit kann auch regional mehr zur Vermeidung von Umweltschäden beigetragen werden. Es kann doch nicht sein dass auf der einen Seite Beschlüsse gefasst werden aus Umweltgründen den ÖPNV zu stärken zu wollen, gleichzeitig jedoch aus finanziellen Gründen Streichungen in genau diesem Bereich durch klamme Kommunen stattfinden.

Was eine Gleichbehandlung bei der Gewerbesteuer für die Gemeinden bedeuten kann lässt sich anhand einfacher Zahlen verdeutlichen.

Gemäß einer Erhebung des statistischen Bundesamtes (Fachserie 14, Reihe 7.1,2015) zur Lohn- und Einkommensteuerstatistik zählen ausgerechnet ein nicht unerheblicher Teil der Freiberufler zu dem Personenkreis mit den höchsten Einkommen in Deutschland: Hier einige Beispiele Steuerpflichtiger mit überwiegenden Einkünften aus Freiberuflicher Tätigkeit in ausgewählten Freien Berufen. Die Angabe in den Klammern bezieht sich auf die Anzahl der Steuerfälle. Die erste Zahl steht für das Durchschnittseinkommen. Dahinter die potenzielle Gewerbeteuer (Mittelwert) gefolgt von den Gesamteinnahmen.

  • Rechtsanwälte mit Notariat (7202) 117.117€ --- 12.026€ --- 86.613.538€
  • Rechtsanwälte ohne Notariat (59244) 88.733€ --- 8.341€ --- 494.133.767€
  • Patentanwälte (1927) 201.842€ --- 23.028€ --- 44.374.683€
  • Notare (1725) 474.666€ --- 54.948€ --- 94.785.481€
  • Wirtschaftsprüfer (1465) 115.576€ --- 11.826€ --- 17.325.410€
  • Steuerberater (37023) 108.764€ --- 10.942€ --- 405.093.833€
  • Ärzte (allgemein, Fachärzte) (123033) 159.207€ --- 17.492€ --- 2.152.056.812€
  • Zahnärzte (47242) 165.614€ --- 18.324€ --- 865.646.010€
  • Architekten (92569) 62.119€ --- 4.884€ --- 452.183.564€

Daraus ergeben sich bei einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz in Deutschland (Quelle: Lexware 2015) in Höhe von ca. 371% in etwa die in der zweiten und dritten Spalte angegebenen nicht erhobenen Gewerbesteuereinnahmen (Berechnung: zu versteuerndes Einkommen abzgl. Freibetrag 24.500€ x 3.5% x Hebesatz der Gemeinde) je Steuerfall und in Summe.

Die in der Tabelle angegeben Berufsgruppen entsprechen 371.457 Steuerfälle und potenzielle Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 4,61 Milliarden €. Die angegeben Zahlen sind nicht repräsentativ da sie mit Durchschnittswerten gerechnet sind. Die tatsächlichen Werte dürften sogar höher ausfallen, da die bevölkerungsreichsten Bundesländer und Kommunen in der Regel höhere Hebesätze (z.B. NRW 428%, München 490%) aufweisen als die ländlicheren Gebiete.

Geben Sie Ihre Stimme für folgende Ziele: - Steuergerechtigkeit unter Selbständigen verbessern - Verbesserung der finanziellen Lage der Kommunen - Förderung der Investitionsmöglichkeit der Kommunen in soziale und umweltgerechte Projekte

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 26.09.2019
Sammlung endet: 30.04.2020
Region: Deutschland
Kategorie: Steuern

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

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    Ihr openPetition-Team

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