Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Es ist unsinnig in Tempo 30 Zonen über ein Zusatzschild mit einer Begründung auf „Lärmschutz“ hinzuweisen. Lärmemission ist bei niedrigen Geschwindigkeiten nicht von der Geschwindigkeit abhängig, vielmehr kommt es auf die Motordrehzahl und den Zustand der Abgasanlage darauf an. Die Abrollgeräusche der Reifen sind erst bei höher gefahrenen Geschwindigkeiten maßgeblich beteiligt.
Ein Fahrzeug produziert im ersten Gang bei 30 km/h wesentlich mehr Geräusche als ein Fahrzeug das bei gleicher Geschwindigkeit im dritten Gang dahin gleitet.
Somit ist die Einhaltung der geforderten Geschwindigkeit nicht mit Lärmschutz gleichzusetzen.
Es sind mittlerweile vermehrt elektrisch betriebene Fahrzeuge im Straßenverkehr anzutreffen. Hier wird es sehr stark deutlich, dass die gefahrene Geschwindigkeit 30 km/h nichts mit Lärmschutz zu tun hat. Elektrofahrzeuge haben in der Regel eine besonders lärmemissionsarme Bereifung.
Begründung
Es gibt genug Schilder im Straßenverkehr, deswegen müssen nicht noch unsinnige Schilder vom tatsächlichen Verkehrsgeschehen ablenken. Tempo 30 bedeutet Tempo 30, mit oder ohne Zusatzschild. Schlichtweg handelt es sich hierbei um eine Falschbehauptung bzw. Lüge wenn mit dem Argument „Lärmschutz“ hantiert wird.