Begründung
Um eine möglichst unabhängige Politik in Deutschland - möglichst bereits auf Länderebene - zu gewährleisten, ist eine finanzielle Einflussnahme und sonstige Vorteilsgabe auf politische Mandatsträger durch wirtschaftliche Interessenverbände, die Industrie sowie internationale Konzerne bestmöglich auszuschließen.
Auch in Spitzenpositionen in der freien Wirtschaft werden jegliche finanziellen Kontakte zu Wettbewerbern sowie ein direkter Wechsel zu Top-Positionen eines Wettbewerbers mittels Verträgen klar ausgeschlossen, um Einflussnahmen entgegen den Interessen des Arbeitgebers auszuschließen.
Warum sollte dies bei gewählten Volksvertretern, die die Belange aller Bevölkerungsgruppen zu vertreten haben, anders sein?
Aufgrund der teilweise weitreichenden Folgen von politischen Entscheidungen ist speziell in der Politik auch eine besondere Vorsicht hinsichtlich möglicher Einflussnahmen auf Spitzenpolitiker und Bundestagsabgeordnete geboten.
Aus diesen Günden muss jegliche finanzielle Verflechtung und Mandats-Ausübung von/durch Bundestagsabgeordneten während ihrer Amtszeit - und auch teilweise im direkten Anschluss daran - mit wirtschaftlichen Akteuren und Interessenverbänden klar untersagt bzw. Klar geregelt werden.
Als Kompensation für diese Verdienstausfälle und als Anreiz für politisch engagierte Fach- und Spitzenkräfte in die Bundespolitik zu wechseln, schlage ich eine Verdreifachung der Abgeordneten-Diäten vor. Hierfür übernehmen die Abgeordneten aber ihre Altersabsicherung eigenverantwortlich und verpflichten sich dazu, während ihrer Mandatszeit klar und nachweislich auf Zusammenarbeit mit Lobbyistengruppen und Nebentätigkeiten in der Wirtschaft zu verzichten.