Reģions: Vācija
 

Verkehrssteuern - Steuersätze der Finanztransaktionssteuer

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag

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  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Lūgums ir adresēts: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der geplanten Finanztransaktionssteuer 2014,der Steuersatz nicht wie geplant bei Aktien und Anleihen von 0,1 Prozent und bei spekulativenAnlagen 0,01 Prozent geändert wird.Mein Vorschlag: 0,01 Prozent bei Aktien und Anleihen und bei spekulativen Anlagen 0,1 Prozent.

Pamatojums

Ich finde es ungerecht, das normale Aktien und Anleihen mit höherer Finanztransaktionssteuer von0,1 Prozent belastet werden, während spekulative Anlagen, dazu zählen auch Derivate und Hedgefondsnur mit 0,01 Prozent belastet werden.

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Informācija par petīciju

Petīcija uzsākta: 03.02.2013
Kolekcija beidzas: 18.03.2013
Reģions: Vācija
Kategorija:  

Jaunumi

  • Pet 2-17-08-612-048395Verkehrssteuern
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, den Steuersatz auf Aktien und Anleihen – anders als
    im Richtlinienvorschlag der EU-Kommssion – auf 0,01 % festzusetzen und
    spekulative Anlagen statt mit 0,01 % mit 0,1 % zu besteuern.
    Zur Begründung wird ausgeführt, es werde als ungerecht empfunden, wenn normale
    Aktien und Anleihen mit einer höheren Finanztransaktionsteuer in Höhe von 0,1 %
    belasten würden, wenn gleichzeitig spekulative Anlagen wie etwa Derivate oder
    Hedgefonds lediglich mit 0,01 % belastet würden.
    Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    worden. Es gingen 121 Mitzeichnungen sowie 14 Diskussionsbeiträge ein.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
    wie folgt zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss stellt zunächst grundlegend fest, dass sämtliche
    Finanzprodukte zu einem bestimmten Grad risikobehaftet sind. Üblicherweise ist die
    Höhe des Risikogrades mit der Höhe der versprochenen Rendite positiv korreliert.
    Eine eindeutige Einteilung dahingehend, welche Anlageformen lediglich ein erhöhtes
    Risiko aufweisen und welche anderen Anlagefonds bereits spekulativen Charakter
    besitzen, ist nicht möglich. Diese Einschätzung ist in hohem Maße von der jeweiligen

    persönlichen Beurteilung abhängig. Objektive Kriterien hierfür lassen sich
    offensichtlich nicht zweifelsfrei einführen.
    Angesichts dessen sieht auch der Richtlinienvorschlag der Europäischen
    Kommission zu den genannten Steuersätzen auf Aktien und Anleihen keine
    Unterscheidung in spekulative oder nicht spekulative Anlagen vor.
    Weiterhin äußert der Petitionsausschuss die Überzeugung, dass der Steuersatz nicht
    losgelöst von der festgesetzten Bemessungsgrundlage beurteilt werden darf. Der
    Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission sieht nämlich für Derivate nicht
    nur einen anderen Steuersatz, sondern auch eine andere Bemessungsgrundlage als
    für die übrigen Finanzinstrumente vor. Somit findet über den Steuersatz ein
    Ausgleich zu den unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen statt, um eben genau
    dieser Verschiedenartigkeit entgegenzuwirken und die Finanzinstrumente soweit wie
    möglich gleich zu behandeln.
    Der Petitionsausschuss macht ferner darauf aufmerksam, dass Mitte 2012 der Pakt
    für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung beschlossen worden ist. Im Rahmen
    dieses Paktes erfolgte eine Verständigung hinsichtlich der Einführung einer
    Finanztransaktionsteuer. Diese soll möglichst alle Finanzprodukte mit einem
    möglichst niedrigen Steuersatz erfassen. Deutschland wirkt auf Europäische Ebene
    darauf hin, dass im Rahmen der Beratungen des Richtlinienvorschlages die
    genannte Zielsetzung übernommen wird.
    Angesichts des gegebenen Sachstandes kann der Petitionsausschuss nicht in
    Aussicht stellen, weitergehend im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu
    werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)

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