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Änderungen an der Petition
vor 2 Tagen
Petition richtet sich an: Bundesregierung
An die Bundesregierung
Wir fordern die Bundesregierung auf, bei einer möglichen Rentenreform einen umfassenden gesetzlichen Vertrauensschutz mindestens für die Jahrgänge bis einschließlich 1970 zu schaffen. Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ihre Lebens-, Berufs- und Finanzplanung über Jahrzehnte auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen aufgebaut. Viele haben Altersteilzeitvereinbarungen abgeschlossen, private Vorsorge betrieben und ihre beruflichen Entscheidungen darauf ausgerichtet, nach 45 Versicherungsjahren die derzeit vorgesehene abschlagsfreie Altersrente in Anspruch nehmen zu können. Eine nachträgliche Verschiebung der Altersgrenzen oder eine Einschränkung bereits bestehender Rentenansprüche würde das Vertrauen in die Verlässlichkeit staatlicher Entscheidungen erheblich beschädigen und viele Menschen kurz vor dem Ruhestand vor große finanzielle und persönliche Herausforderungen stellen.
Wir fordern deshalb:
● Einen umfassenden gesetzlichen Vertrauensschutz mindestens für die Jahrgänge bis einschließlich 1970.
● Keine nachträglichen Verschlechterungen für Menschen, die ihre Lebensplanung bereits auf Grundlage der geltenden Rechtslage getroffen haben.
● Die Anerkennung von 45 oder mehr Beitragsjahren als besondere Lebensleistung.
Planungssicherheit für Beschäftigte, die bereits Altersteilzeit vereinbart oder ihre Altersvorsorge entsprechend ausgerichtet haben.
Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung dürfen ausschließlich für jüngere Jahrgänge gelten, die ihre Lebensplanung noch an neue Rahmenbedingungen anpassen können.
Begründung:
Der Vertrauensschutz ist ein wesentlicher Bestandteil eines verlässlichen Rechtsstaates. Wer jahrzehntelang gearbeitet, Beiträge gezahlt und seine Zukunft nach den geltenden gesetzlichen Regelungen geplant hat, darf nicht wenige Jahre vor dem Renteneintritt mit völlig neuen Voraussetzungen konfrontiert werden. Besonders Beschäftigte in körperlich oder psychisch belastenden Berufen erreichen nach 45 oder mehr Arbeitsjahren häufig ihre Belastungsgrenze. Von ihnen zu verlangen, ihre Lebensarbeitszeit kurzfristig weiter zu verlängern, ist weder sozial gerecht noch angemessen. Notwendige Reformen zur langfristigen Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich nachvollziehbar. Sie müssen jedoch fair ausgestaltet werden und dürfen nicht zulasten derjenigen gehen, die sich auf die geltende Rechtslage verlassen haben. Ein gesetzlich verankerter Vertrauensschutz bis mindestens einschließlich Jahrgang 1970 schafft Rechtssicherheit, stärkt das Vertrauen in staatliches Handeln und gewährleistet einen gerechten Übergang zu möglichen neuen Rentenregelungen.
Wer sein gesamtes Berufsleben gearbeitet, Beiträge geleistet und Verantwortung übernommen hat, verdient Verlässlichkeit statt rückwirkender Änderungen. Deshalb bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, diese Petition zu unterstützen und ein Zeichen für Fairness, Planungssicherheit und Respekt gegenüber der Lebensleistung von Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu setzen.
Ergänzende Forderung: Faire Leistungen für pflichtversicherte Teilrentnerinnen und Teilrentner
Darüber hinaus fordern wir eine Korrektur der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für Teilrentnerinnen und Teilrentner, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
Wer als Teilrentner weiterhin in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlt und Pflichtbeiträge leistet, muss im Krankheitsfall auch Anspruch auf die entsprechenden Leistungen haben. Es ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und widerspricht dem Grundsatz der Fairness, wenn Beschäftigte zwar Beiträge entrichten müssen, nach Ablauf der Entgeltfortzahlung jedoch kein Krankengeld neben ihrer Rente erhalten.
Der Grundsatz muss lauten: Wer Pflichtbeiträge zahlt, muss im Leistungsfall auch Anspruch auf die entsprechenden Leistungen haben. Andernfalls entstehen verpflichtende Beitragszahlungen ohne gleichwertigen Leistungsanspruch. Das untergräbt das Vertrauen in die Sozialversicherung und widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Betroffener.
Auch in diesem Bereich erwarten wir einen verlässlichen Vertrauensschutz und eine faire, nachvollziehbare gesetzliche Regelung.
Petition gestartet:
10.07.2026
Sammlung endet:
09.01.2027
Region:
Deutschland
Kategorie:
Soziales
Nach 49 Jahren Arbeit sollte man ohne Abschläge in Rente gehen.
Noch kein CONTRA Argument.
Ich bin selber 1980 geboren, und finde auch für mich sollte es noch eine Übergangsfrist geben.
Stelle mir eigentlich vor, dass man auch beim Jahrgang 1980 eine neue Überleitzone einrichten könnte, bei der man die Rente Stufenweise nach oben von 65-67 anhebt und ähnlich wie in der ersten Stufenregelung beim Jahrgang 1995 auslaufen lässt.
Warum 1980? Die jetzige Regelung sah eine Übergangsfrist bis zum Jahrgang 1964 vor. Das Gesetz wurde vor 16 Jahren verabschiedet. Demnach könnte auch eine weitere Übergangslösung 16 Jahre später starten.
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Ich bin Jahrgang 1965 und habe bei meinem geplanten Renteneintritt 49 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt und mit meinem AG bereits mein Arbeitsende samt Karierreende besprochen. Wenn die Rente für besonders langjährige Versicherte abgeschafft wird, dann sitze ich 2 Jahre bei meinem AG auf dem Abstellgleis und müsste tatsächlich 51 Jahre arbeiten.