Vollendung der Gewaltenteilung - Art. 137 GG

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundestag

Gemäß Art. 137 GG kann die Wählbarkeit von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes gesetzlich beschränkt werden - eine Selbstverständlichkeit in den traditionell demokratischen angloamerikanischen Ländern.
Es soll ein Gesetz formuliert und vom Deutschen Bundestag beschlossen werden, dass die Wahl von Angehörigen der Exekutive in die Legislative Gewalt verbietet.

Begründung

Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sind in den Parlamenten gegenüber ihrem Anteil in der Bevölkerung - massiv überrepräsentiert - gegen diese starke Minderheit kann kein Gesetz beschlossen werden; dies ist eine krasse Schieflage der repräsentativen Demokratie in Deutschland - die u.a. auch die Steuerlast immer mehr in die Höhe treibt.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/454090/umfrage/mitglieder-des-deutschen-bundestages-nach-berufsgruppen/

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.02.2021
Sammlung endet: 09.08.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

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    Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

    Bitte belegen Sie folgende Aussagen:
    "Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sind in den Parlamenten mit teilweise mehr als 40% Anteil "

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