Petition richtet sich an:
Oberbürgermeister Uwe Richrath
Die Stadt Leverkusen überprüft die rechtliche Zulässigkeit der weiteren Nutzung des Geburtshauses des bergischen Musikers und Schriftstellers Vinzenz Jakob Zuccalmaglio (1806-1876) als Spielkasino auf Grund der Neufassung des Spielstättengesetzes NRW, das ab 2021 gilt. Das Haus war auch das erste Schlebuscher Bürgermeisteramt, in dem der Vater des Künstlers Jakob Salentin, Notar und Politiker von 1808-1818, dieses Amt innehatte.
Die Stadt tritt in Verhandlungen mit den Eigentümern ein, um die Zukunft des denkmalgeschützten Gebäudes zu klären. Bei der möglichen Veräußerung des Hauses nimmt die Stadt ihr Vorkaufsrecht in Anspruch.
Begründung
Ab dem Jahr 2021 gilt für gewerbsmäßige Spielhallen eine Mindestabstandsfläche von 35 m zu allen Einrichtungen der Jugend: Kindergärten, Horte, Grundschulen, Kinderheime. In unmittelbarer Nähe der Spielhalle befinden sich ein katholischer und ein städtischer Kindergarten, ebenso eine Grundschule und die Jugendeinrichtung im Haus Nazareth. Bisher scheiterten die Versuche, Spielhallen zu schließen am Gewohnheitsrecht, das die Betreiber geltend machten. Nun ergibt sich eine neue Situation, die ein Eingreifen ermöglicht. Die Geburtsstätte des Musikers Zuccalmaglio (auch "Montanus" genannt) ist durch einen gläsernen Schaukasten verunziert, der als zum Denkmal gehörig eingestuft wird, da er vor 1983, dem Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes NRW bereits existierte.
Leider findet sich in mehreren Einträgen bei WIKIPEDIA kein Hinweis auf das Schlebuscher Zuccamaglio-Haus als Denkmal! Die markante Büste des Vaters Jakob Salentin steht ca.100 Meter vom Gebäude entfernt, eine Tatsache, die ebenso unverständlich ist wie der Fakt, dass dieses Haus an Privatleute jemals verkauft wurde.
Es bleibt zu wünschen, dass sich endlich dieser Fehler korrigieren lässt im Interesse und zur Freude der Schlebuscher Bürgerschaft.
Im Auftrag des Bürgerforums Grünes Leverkusen