Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die gilt auch über den Tod hinaus. Deshalb kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass jemand, der nicht widersprochen hat, Organspender ist. Nein, man muss sich vor dem eigenen Tod FÜR die Organspende in Form eines Spenderausweises entscheiden, ansonsten darf kein Organ entnommen werden und das ist auch richtig so. Erinnern möchte ich an einen Angehörigen des bayer. Adels, der innerhalb von 3 Tagen 2 Herztransplantationen erhielt. Natürlich war das alles in Ordnung, andere warten jahrelang ...