Petition richtet sich an:
An den Deutschen Bundestag Petitionsausschuss Platz der Republik 1
Der Bundestag möge beschließen, dass in der Eisenbahn – Bau und Betriebsordnung (EBO) vorgeschrieben wird, nachts das Ende des Zuges mit roten Signallampen zu beleuchten.
Begründung
Bis Ende der 1980er Jahr war nach der EBO vorgeschrieben, dass der Zugschluss mit einem roten Licht gekennzeichnet werden muss. Mir der Privatisierung der Deutschen Bundesbahn verzichteten die Bahnen darauf. Seither häufen sich insbesondere in den Wintermonaten die Zugunfälle. Züge stoßen zusammen, weil die Lokführer in der Dunkelheit zu spät einen vor ihm stehenden Zug erkannt haben.
Offensichtlich war dies auch beim Zugunglück Meerbusch am 5.12.17 auch der Fall. Ein Personenzug fuhr auf einen stehenden Güterzug auf. Vermutlich wäre der Personenzug noch zum stehen gekommen, wenn der Lokführer von einem roten Licht am Zugende gewarnt worden wäre. Überall auf der Welt müssen Züge nachts am Schluss des Zuges beleuchtet sein.
Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass deutsche Zugreisende einem besonderen Risiko ausgesetzt werden. Technisches und menschliche Unzulänglichkeiten können immer dazu führen, dass sich zwei Züge auf einem Gleis befinden.
Der Aufwand für solche Lampen ist durch moderne LED- Lampen in Akkutechnik gering. Vorbild können hier die Nordamerikanischen Bahnen sein, die die Zugschlussleuchten mit Druckluft der Bremsen der Züge betreiben und daher keine Akkus aufladen müssen.
Nach der Straßen -Verkehrs -Ordnung wird jeder Fahrradfahrer bestraft, der ohne Beleuchtung nachts unterwegs ist. Jede Baustellenabsperrung wird nachts mit Warnblinkleuchten gesichert. Daher ist es nicht nachvollziehbar, dass dies nicht auch für die Deutsche Bahn gelten soll.