0 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag
Die Landesregierung sollte entsprechende Verordnungen oder Gesetze erlassen, die den Schnitt aller nicht landwirtschaftlich genutzter Wiesen- oder Grasflächen bis auf durch Größe oder Nutzung definierte konkrete Ausnahmen, in der Häufigkeit pro Jahr einschränken.
Alternativ sollten passende Schutz- oder Schonzeiten definiert werden, in denen der Schnitt unzulässig ist.
Begründung
Naturbelassene Wiesen stellen einen essentiellen Teil des Lebensraums vieler Insekten, Vögel, Reptilien, Amphibien und Kleinsäuger dar. Der ökologische Wert derartiger Flächen ist erheblich. Ein Mehr an naturbelassenen Wiesen- und Grasflächen würde in vielen Teilen Bayerns, gerade in urbanen, gewerblichen, industriellen oder Wohngebieten, große Vorteile für die Artenvielfalt und den Artenschutz ergeben.
Leider werden viele der nicht landwirtschaftlich genutzten Grasflächen dieser ökologischen Qualität durch das Ideal des 'englischen Rasens' beraubt. Der sogenannte Rasen, dh. eine Wiese/Grasfläche, die durch übermäßig häufigen Schnitt auf wenige Pflanzenarten reduziert wurde und keinerlei ökologischen Wert mehr hat, ist nur in wenigen Ausnahmefällen zweckdienlich.
Außer bei Wegen, Sportflächen, Sitz- und Liegebereichen, haben derartige Rasenflächen keinerlei ästhetische oder funktionelle Vorteile. Die Umwandlung von Rasenflächen in möglichst naturbelassene Wiesen/Grasflächen sollte daher im Interesse Aller sein, ohne dass hieraus ein Nachteil oder Schaden für Einzelne oder Gruppen entsteht.
Wie bereits beim Baumschutz, sollte die Landesregierung den ökologischen Wert naturbelassener Wiesen und Grasflächen fördern, anstreben und schützen. Der all zu häufige Schnitt sollte, in Bereichen wo dies für die Funktion oder Stabilität der Flächen nicht unabdingbar ist, erheblich eingeschränkt werden.