Peter Franko

Hallo,

ich wende mich gegen Fahrverbote von Motorrädern aus Gründen des Lärmschutzes an Wochenenden oder Feiertagen.

Die Motorräder, die vom Staat zum Betrieb zugelassen wurden und werden, entsprechen im unveränderten Zustand den geltenden Gesetzen und Emissionsvorschriften.

Sie können nicht einseitig seitens des Staates am Betrieb gehindert werden, insbesondere dann nicht, wenn ausschließlich Motorräder gesperrt werden sollen, aber gleichlaute PKW oder LKW nicht. Dies entspricht nicht unserer Verfassung, die Gleiches mit Gleichem zu bewerten hat.

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