Petition richtet sich an:
Bundeskanzlerin Merkel, Bundes- und Länderregierungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
angesichts der Tatsache, dass in Gastronomie-, Fitness-, Wellness-, Tattoo- und Piercingstudios sowie allen anderen betrieblichen Bereichen bereits nach der ersten Schließung alle durch die Bundesregierung und deren Gesundheitsämtern alle geforderten Maßnahmen sowie Hygienekonzepte vorbildlich umgesetzt wurden und viele Betriebe darüber hinaus unter großen Anstrengungen und Kosten die Maßnahmen durchaus noch sicherer für alle umgesetzt hat und Gastro-, Fitness-, Wellness und alle anderen Betriebe bereits durch die staatlich vorgegebenen Kontrollorgane überwacht werden.
Insbesondere in Betrieben, welche nah am Kunden im medizinisch / ästhetischen Bereich arbeiten, wurde schon immer unter den höchsten hygienischen Maßnahmen gearbeitet.
Das heißt mit Mundschutz und Handschuhen, großflächiges Desinfizieren aller Arbeitsflächen Standard ist, ausschließlich Einwegmaterialien am Kunden verwendet werden, und das auch schon vor Corona!
Gastronomie-, Fitness- und Wellnessbetriebe arbeiten bereits schon min. genau so lange unter ähnlichen ihrer Branche angepassten Konzepten.
Halten wir es für richtig und fair, dass gerade Unternehmen & Betriebe welche generell ohne jegliche Evidenz unter Generalverdacht stehen und das obwohl sie nachweislich ALLE durch Bund und Länder geforderten Maßnahmen trotz teils existenzbedrohender Maßnahmen umgesetzt haben und diese teilweise ihrer Branche entsprechend noch besser optimiert haben, eine Wiederschließung mit sofortiger Wirkung und in allen Bundesländern zu stoppen.
Aktuell und selbst durch das Robert Koch Institut wird keine erhöhte oder gar gefährliche Ansteckungslage in Betrieben (bspw. Gaststätten), welche die Hygienemaßnahmen umsetzen, befolgen und nachhalten gesehen.
Gaststätten, Fitness-, Wellness- und andere Betriebe arbeiten seit wieder Öffnung mit Desinfektion, Abständen, Kontaktnachverfolgung und haben u.a. in neue Lüftungsanlagen sowie Erweiterung bestehender Systeme wie z.b. Filter nach und / oder aufgerüstet.
Tätowierer, Piercer und andere Betriebe welche am Kunden Dienstleistungen durchführen arbeiten 1:1 mit dem Kunden und gerade in Tattoostudios häufig nur an einer einzigen Person pro Tag.
Es wird auf Termin gearbeitet, ohne das sich Personen im Wartebereich befinden. Auch ein Friseur kann keinen Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden gewährleisten und kommt dem Kunden genau so nahe, oder sogar noch näher, als ein Tätowierer
Das Infektionsrisiko ist gleichermaßen hoch wie z.b. in unbelüfteten oder gefilterten beispielsweise öffentlichen Verkehrsmitteln.
Darüber hinaus ist es an der Zeit auch an Einzelunternehmer, Künstler, Schausteller und sonstige Kunstschaffende Unternehmer zu denken und auch hier anstatt einem generellen Berufsverbot seit ca. März/April ohne jegliche Unterstützung endlich einen Weg zu erarbeiten, dass auch hier teils schwer getroffene Existenzen noch zu Retten und / oder gar kurz vor dem Blackout stehende Existenzen wieder auf zu bauen.
Dabei ist es wichtig in einem Konsens mit allen speziell Erfahrenen Medizinern, Wirtschaftsprofis und sonstigen Verbänden zu sprechen und nicht nur einen minimal ausgewählten Kreis zu befragen.
Ein Dialog auch über die Berliner Stadtgrenzen hinaus ist hier enorm wichtig und notwendig. Speziell unter Berücksichtigung einer wöchentlichen Prüfung und Anpassung um Grundrechtseinschränkungen in regelmäßigen und zeitnahen Abständen zu Prüfen und anzupassen.
Es ist wichtig, das, alle bereits durch die Krise schwer getroffenen Betriebe und auch deren Kunden diese Petition unterschreiben, damit alle Ihrer Arbeit weiter nachgehen können und ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
In Anbetracht der Tatsache, dass die deutsche Bundesregierung und deren Ministerien seit April 2020 eine Vorbereitung auf den Herbst / Winter völlig versäumt haben, Kapazitäten zu erweitern und / oder Konzepte weiter zu entwickeln, ist es enorm wichtig eine weitere Unterbrechung, welche den Verlust von Arbeitsplätzen in nicht absehbarer Größenordnung zu verhindern.
Eine weitere Verschuldung durch angebotene Kredite und Darlehen ist ebenfalls nicht tragbar, genau so wenig wie ein Ausgleich, welcher trotz allem einen Verlust für Betriebe, Unternehmen und Soloselbstständige darstellt.