Neuigkeiten
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Petent ist im Dialog mit dem Petitionsempfänger
am 20.11.2025Liebe Unterstützende,
ob Musiker, Hebamme, Künstlerin oder Kinderbuchillustrator – viele Menschen arbeiten auch im Alter noch weiter. Mit dem neuen Gesetz der Aktivrente sollen dafür in Zukunft aber nur manche belohnt werden. 🤔 Die Aktivrente soll laut bisherigem Entwurf nur für Angestellte gelten. Doch auch Selbstständige sind Fachkräfte, die wichtige Arbeit leisten und Steuern zahlen.
📢 Mehr als 78.000 Menschen unterstützen deshalb den Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) in ihrer Forderung:
Die Aktivrente soll auch für Selbstständige gelten! ✍️ www.openpetition.de/aktivrenteAnfang Dezember soll das Aktivrentengesetz im Bundestag beschlossen werden. Setzen auch Sie sich mit Ihrer Unterschrift dafür ein, dass die Selbstständigen bei diesem Gesetz nicht vergessen werden?
Um dem Thema und der Petition zu noch mehr Aufmerksamkeit zu verhelfen, haben wir ein Social-Media-Video erstellt. Teilen und liken Sie auch gerne das Video 💛:
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+++ LinkedIn: https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7392596081143988224Vielen Dank für das Engagement! Das openPetition-Team
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Die Petition wurde eingereicht
am 27.03.2025Liebe Mitzeichnerinnen und Mitzeichner der Petition,
leider lässt das Einführungsschreiben des Bundesfinanzministeriums noch immer auf sich warten - ich werde Sie aber, wie versprochen, informieren, sobald dieses offiziell ist.
Ich wende mich heute zwischenzeitlich an Sie, da ich auf eine Petition auf openpetition.de aufmerksam machen möchte, die ich für unterstützenswert und wichtig in Hinblick auf die Vielfalt des kulturellen Lebens erachte. Sie wird von vielen Verbänden unterstützt, die sich auch für die Petition „Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!“ stark gemacht haben und fordert in einem offenen Brief an die derzeit in Berlin Verhandelnden von Union und SPD, Rechtssicherheit und Erleichterungen für Soloselbständige und Kleinstunternehmen zu schaffen:
„Der Koalitionsvertrag muss wirksame Maßnahmen für Solo- und Kleinstunternehmen enthalten!
www.openpetition.de/bagsv
Mit Blick auf die Bedeutung und die Folgen des Herrenberg-Urteils hat sich die große Chance aufgetan, langfristig die notwendigen Grundlagen für eine tatsächlich freie Wahl von Beschäftigungsverhältnissen (ob fest angestellt oder freiberuflich auf Honorarbasis) zu schaffen. Qualifizierter Musikunterricht soll sowohl in angestellter als auch in selbständiger Form grundsätzlich möglich und frei wählbar sein und in beiden Fällen rechtssicher stattfinden können - für beide Optionen braucht es jedoch entsprechende Lösungen, sollen keine neuen „Zwangssituationen“ und Benachteiligungen entstehen.
Aktuell sind die Koalitionsverhandlungen in vollem Gange und die Verankerung von entsprechenden Maßnahmen wie auch die Entscheidung darüber, ob Selbstständige in einem transparenten Verfahren die existentiell notwendige Klarheit über ihren beruflichen Status bekommen, fällt in den kommenden Tagen in Berlin.
Der offene Brief des Verbands der Gründer und Selbstständigen (VGSD) e.V., der von mehr als 20 weiteren Verbänden und Organisationen unterstützt wird, kann hierfür ein starkes Signal nach Berlin senden. Wenn Sie dieses Signal ebenfalls für wichtig erachten, können Sie unter dem folgenden Link unterzeichnen und diesen, wenn Sie möchten, auch weiterleiten:
www.openpetition.de/bagsv
Ich melde mich mit den abschließenden Informationen zum Einführungsschreiben so bald wie möglich bei Ihnen und bedanke mich ganz herzlich für Ihre Geduld und Ihre Unterstützung.
Schöne Frühlingswochen Ihnen allen und herzliche Grüße,
Saskia Saegeler -
Die Petition wurde eingereicht
am 13.03.2025Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petitition,
das Einführungsschreiben des BMF lässt leider deutlich länger auf sich warten, als ursprünglich angenommen....weshalb ich Ihnen heute einen kurzen Zwischenstand zusenden möchte.
Das Einführungsschreiben, welches erläuternd auf den Gesetzestext eingeht und den Finanzämtern als Handreichung dient, wird die durch uns miterwirkten und erfreulich weitergefassten Gesetzesformulierungen sowohl in positiver, als auch in einengender Weise in der konkreten Handhabung beeinflussen können.
Derzeit existiert ein Entwurf, der leider nicht die vollen Möglichkeiten, die das verabschiedete Gesetz enthält, für uns ausschöpft. Das BMF hat den Entwurf jedoch kooperativ den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt, sodass diese aktuell auf Verbesserungen in den Formulierungen einwirken.
Das Schreiben des Deutschen Musikrats an das BMF sende ich Ihnen im Anhang zur Einsicht mit.
Absehbar ist bereits, dass im Einführungsschreiben festgehalten sein wird, dass bereits bestehende Bescheinigungsverfahren (bis zu deren Ablauf) weiterhin Gültigkeit haben. Auch wird bereits im Entwurf Musikunterricht für Kinder und Erwachsene ab 3 Jahren bei entsprechender Ausgestaltung (Bescheinigung) und unabhängig der Motive der Inanspruchnahme als Ausbildungsleistung festgehalten. Auch "Musikunterricht für Kinder unter 3 Jahren kann (...) steuerfrei sein."
Dennoch besteht noch immer Nachbesserungsbedarf: insbesondere bedarf es klarer und unmissverständliche Formulierungen für selbstständig Unterrichtende und auch die noch "schwammige" Abgrenzung zu sogenannten "Freizeitleistungen" irritiert. Hierzu hat der Deutsche Musikrat Kritik und konkrete Verbesserunsgvorschläge geäußert.
Auch für den Bereich Tanz wird aktuell auf Nachbesserung eingewirkt, da die Ust-Befreiung hier im Einführungsschreiben verengend mit "klassischem Tanz" in Verbindung gebracht wird.
Wie lange die Fertigstellung des Schreibens im BMF noch in Arbeit sein wird, ist nicht klar und nach der bereits vorhandenen "Verspätung" (Prognose für den Entwurf war ursprünglich noch Dezember 2024), ist es schwer, eine etwaige Vorhersage zu machen...
Ich hoffe, Sie möglichst bald mit abschließend guten Neuigkeiten informieren zu dürfen!
Bis dahin wünsche ich Ihnen eine gute Zeit und grüße Sie herzlich,
Saskia Saegeler