The statements published by Deutscher Bundestag through openPetition are not binding decisions. These are the responsibility of the Petitions Committee after the petition has been officially processed. All statements complement the process and represent a commitment to a transparent, equal dialogue between politicians and citizens.
Statements: Deutscher Bundestag Germany
Maria Klein-Schmeink
is a member of parliament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 10/07/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Kay-Uwe Ziegler
is a member of parliament Deutscher Bundestag
AfD, Last edited on 09/22/2024
I´ll support the request if there will be enough other representives joining.
I support a public hearing in the expert committee.
Musikalische Bildung und Weiterbildung sind nicht nur private Freizeitbeschäftigung oder Unterhaltung, sondern die Grundlage für den Erhalt und die Weiterentwicklung unseres kulturellen musikalischen Erbes. Egal ob erweiterter schulischer oder privater Musikunterricht, nach meiner Auffassung darf eine Umsatzsteuer hier nicht erhoben werden. Insbesondere für benachteiligte Familien stellt eine finanzielle Barriere häufig ein Ausschlusskriterium dar welches dann den vollständigen Verzicht auf gesellschaftliche Teilhabe im kulturellen Bereich nach sich ziehen kann. Hierbei den Finanzbeamten, deren Qualifikationen in anderen Bereichen liegen, die Aufgabe zu übertragen über qualifizierten oder nicht qualifizierten Unterricht zu entscheiden halte ich für nicht zielführend. Insbesondere würden Entscheidungen, die im Ermessen eines Finanzbeamten liegen, wie die Nichtakzeptanz von Begründungen, eine Gewinnerzielung nicht zu beabsichtigen, zu Einsprüchen und langwierigen Verfahren und damit zu erheblichem bürokratischen Aufwand führen. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Aussicht auf Steuermehreinnahmen für die Bundesregierung keine unwesentliche Rolle bei der Gesetzesänderung spielte. Dies zeigt die zukünftig geplante steuerliche Behandlung von Fortbildungen und freizeitlicher Musikbildung. Darin sehe ich eine Verteuerung musikalischer Bildung, die ich persönlich ablehne.
Bruno Hönel
is a member of parliament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Für uns Grüne ist Musik-, Tanz- und Kunstunterricht wichtig, und wir wollen den Zugang dazu nicht durch höhere Steuern oder Bürokratie erschweren. Daher unterstützen wir die Ziele dieser Petition.
Laut der Begründung im Gesetzentwurf ist auch keine Erweiterung der Steuerpflicht geplant. Dort steht explizit, dass „Musikunterricht (Instrumental- und Vokalunterricht), Unterricht im klassischen Tanz und Ballett oder Unterricht in darstellender und bildender Kunst“ (S. 201) weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben soll. Lediglich das Verfahren soll sich ändern. Über dieses Ziel sind wir uns in der Bundesregierung einig. In den anstehenden Verhandlungen zum Jahressteuergesetz geht es für uns nun darum, dass eine verlässliche Lösung für Musik- und Tanzschulen gefunden wird, wie die Umsatzsteuerbefreiung auch künftig in der Praxis umgesetzt werden kann. Dafür werde ich mich als Ansprechperson der Grünen Bundestagsfraktion für die Umsatzsteuer gemeinsam mit dem Finanzministerium und den anderen Ampel-Politiker*innen einsetzen.
Michael Sacher
is a member of parliament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Franziska Krumwiede-Steiner
is a member of parliament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Jürgen Kretz
is a member of parliament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Stefan Wenzel
is a member of parliament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Tina Winklmann
is a member of parliament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Katrin Uhlig
is a member of parliament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Niklas Wagener
is a member of parliament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Robin Wagener
is a member of parliament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Johannes Wagner
is a member of parliament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Saskia Weishaupt
is a member of parliament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Awet Tesfaiesus
is a member of parliament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Nyke Slawik
is a member of parliament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Anne Monika Spallek
is a member of parliament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Merle Spellerberg
is a member of parliament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Till Steffen
is a member of parliament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Hanna Steinmüller
is a member of parliament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Marlene Schönberger
is a member of parliament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Christina-Johanne Schröder
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Kassem Taher Saleh
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Jamila Schäfer
is a member of parliament Deutscher Bundestag
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Sebastian Schäfer
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Paula Piechotta
is a member of parliament Deutscher Bundestag
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Prof. Dr. Anja Reinalter
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Ophelia Johanna Nick
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Karoline Otte
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Julian Pahlke
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Swantje Michaelsen
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Boris Mijatović
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Sascha Müller
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Sara Nanni
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The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Zoe Mayer
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Susanne Menge
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Ricarda Lang
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Anja Liebert
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Helge Limburg
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Denise Loop
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Max Lucks
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Anna Lührmann
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Chantal Kopf
is a member of parliament Deutscher Bundestag
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Laura Kraft
is a member of parliament Deutscher Bundestag
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The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Philip Krämer
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Lamya Kaddor
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Michael Kellner
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Misbah Khan
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Linda Heitmann
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Kathrin Henneberger
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Bernhard Herrmann
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Jan-Niclas Gesenhues
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Prof. Dr. Armin Grau
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Sabine Grützmacher
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Robert Habeck
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Leon Eckert
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The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Emilia Johanna Fester
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Schahina Gambir
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Tessa Ganserer
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Frank Bsirske
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Sandra Detzer
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Deborah Saskia Düring
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Katharina Beck
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The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Lukas Benner
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Stephanie Aeffner
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The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Andreas Audretsch
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Maik Außendorf
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Tobias Björn Bacherle
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Felix Banaszak
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Karl Bär
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Janosch Dahmen
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Marcel Emmerich
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Stefan Schmidt
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The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Filiz Polat
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The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Manuela Rottmann
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Claudia Müller
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Ingrid Nestle
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The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Sven Lehmann
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Bettina Hoffmann
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Kirsten Kappert-Gonther
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
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The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Stefan Gelbhaar
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The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Erhard Grundl
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The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Anna Christmann
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Canan Bayram
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Lisa Badum
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The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Tobias Lindner
is a member of parliament Deutscher Bundestag
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The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Ulle Schauws
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Konstantin von Notz
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Steffi Lemke
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Sven-Christian Kindler
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Tabea Rößner
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Matthias Gastel
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Omid Nouripour
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The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Renate Künast
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Katrin Göring-Eckardt
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Kordula Schulz-Asche
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Lisa Paus
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The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Luise Amtsberg
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The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Markus Kurth
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Harald Ebner
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Irene Mihalic
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Julia Verlinden
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Kai Gehring
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Katharina Dröge
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Katja Keul
is a member of parliament Deutscher Bundestag
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Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dieter Janecek
is a member of parliament Deutscher Bundestag
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The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Ekin Deligöz
is a member of parliament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Franziska Brantner
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Britta Haßelmann
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Cem Özdemir
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Claudia Roth
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Corinna Rüffer
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Agnieszka Brugger
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Annalena Baerbock
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Anton Hofreiter
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Beate Müller-Gemmeke
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Beate Walter-Rosenheimer
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 09/16/2024
Parliamentary group decision, published by Maria Klein-Schmeink.
The basis of decision was a resolution of the faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Anke Domscheit-Berg
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Gruppe Die Linke, Last edited on 08/29/2024
I´ll support the request if there will be enough other representives joining.
I support a public hearing in the expert committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
DIE LINKE steht für gesellschaftliche Teilhabe und ein solidarisches Miteinander. Das schließt die Stärkung der kulturellen und künstlerischen Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein. Musikschulen und andere Einrichtungen der künstlerischen Bildung eröffnen Möglichkeiten für kulturelle Bildung und Austausch.
Eine Umsatzsteuer auf die Unterrichtshonorare dort tätiger Musiklehrer und -lehrerinnen würde diese gesellschaftliche Offenheit künstlerischer Bildungseinrichtungen reduzieren. Die Beiträge für den Unterricht würden steigen, was Kinder aus besser situierten Familien begünstigen würde. Zudem sollte angesichts des Lehrermangels und Unterrichtsausfalls an Schulen des öffentlichen Bildungswesens die Attraktivität örtlicher Musik- oder Tanzschulen nicht auch noch eingeschränkt werden.
Grundsätzlich lehnen wir die Abschaffung des bisherigen Bescheinigungsverfahrens zur Umsatzsteuerbefreiung für Instrumental- und Gesangsunterricht nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG ab. Eine solche Engführung der steuerlichen Begünstigung auf ‘beruflich verwertbare’ (Weiter)Bildung in Abgrenzung zu ‘reiner Freizeitgestaltung’ wäre extrem interpretations- und streitanfällig. Man käme in die Situation, sich länglich mit dem örtlichen Finanzamt streiten zu müssen. Weder wäre den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter noch den Musiklehrenden und/oder Tanzpädagoginnen gedient. Keiner der Betroffenen sollte zusätzlich und unnötig belastet werden. Es besteht auch keine Notwendigkeit die bisherige Praxis zu ändern.
Wir möchten sicherstellen, dass der Zugang zum lebenslangen Lernen über Weiterbildungs- und allgemeine Bildungsangebote wie Musikunterricht – damit zugleich Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – ohne zusätzliche steuerliche Belastungen möglich bleibt.
Kultur- und Kunstförderung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sollte nicht von sozialer Situation und Herkunft abhängig sein. Sie soll einen offenen Austausch von Menschen aller Altersgruppen und aller gesellschaftlichen Schichten bieten. Sie muss weiterhin die gesellschaftliche Förderung von Talenten zum Ziel haben. Das gelingt besser, wenn die Unterrichtshonorare weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben.
Daher unterstütze ich die Petition „Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!“
Norbert Altenkamp
is a member of parliament Deutscher Bundestag
CDU/CSU, Last edited on 08/23/2024
I support a public hearing in the expert committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Die geplante Neufassung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen in § 4 Nr. 21 UStG sehe ich sehr kritisch, denn die geplante Neuregelung wäre besonders für Musikschulen nachteilig.
Die Neuregelung ist im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 geplant. Der Regierungsentwurf vom 5. Juni ist allerdings noch nicht im parlamentarischen Verfahren angekommen und noch längst nicht beschlossene Sache.
Derzeit ist Folgendes geplant:
1. Schul- und Hochschulunterricht, Ausbildung und berufliche Umschulung sind nach dem Entwurf des § 4 Nr. 21 UstG weiterhin grundsätzlich steuerbefreit.
Hierunter fallen auch Leistungen, die auf die Aufnahmeprüfung an einer Hoch-schule oder Fachhochschule vorbereiten, z. B. Musikunterricht (Instrumental- und Vokalunterricht), Unterricht im klassischen Tanz und Ballett oder Unterricht in darstellender und bildender Kunst.
2. Ausnahme Fortbildung:
Handelt es sich jedoch um eine Fortbildung, hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, die Leistungen von Privatlehrern und Privatschulen mit „systematischer Gewinnerzielungsabsicht“ nicht mehr von der Umsatzsteuer zu befreien.
Selbst wenn die Schule nachweisen kann, dass sie keine Gewinnerzielungsabsicht hat, muss sie die gestiegenen Kosten der selbstständigen Lehrer, die ihre Leistung nun zuzüglich 19 % Umsatzsteuer in Rechnung stellen, an die Schüler weitergeben.
Diese künftig erforderliche Selbstlosigkeit ist jedoch nach Einschätzung unserer Fraktionsexperten keine unionsrechtlich zwingende Voraussetzung, wie sich aus Art. 133 Satz 1 Buchstabe a) der Mehrwertsteuersystemrichtlinie ergibt.
3. Ausnahme Freizeitgestaltung:
Außerdem nicht steuerbefreit sind künftig Leistungen, die der bloßen Freizeitgestaltung dienen. Eine eindeutige Abgrenzung dazu hat die Bundesregierung bisher nicht vorgelegt.
Denkbar wären beispielsweise Musik- oder Tanzunterricht, wenn diese nicht auf eine berufliche Ausübung abzielen. Hier wird es voraussichtlich zu großen Abgrenzungsschwierigkeiten kommen.
Auch ist noch unklar, wie die Musiklehrer verifizieren sollen, dass ihre Schüler den Unterricht tatsächlich nur zu Freizeitzwecken nehmen. Bei einem fünfjährigen Klavierschüler ist z.B. noch nicht erkennbar, ob der Unterricht nicht der Vorbereitung einer Pianisten-Karriere dient.
Die Folge: Wird der Entwurf wie geplant umgesetzt, werden sich viele Bildungsleistungen effektiv verteuern. Gleichzeitig werden deshalb weniger Schüler die betroffenen Bildungsleistungen nachfragen. Neben der wirtschaftlichen Belastung der privaten Schulen werden somit insgesamt weniger Menschen in Deutschland ein Instrument erlernen, sich beruflich fortbilden oder eine Sprache lernen.
Die Fachexperten meiner Fraktion halten eine Streichung der Umsatzsteuerbefreiung in diesem Ausmaß auch EU-rechtlich nicht für zwingend geboten, auch wenn die EU hier relativ strenge Vorgaben macht.
Bildung hat für mich und für meine Fraktion höchste Priorität. Im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen werden wir das Vorhaben der Bundesregierung deshalb sehr kritisch hinterfragen und uns für eine faire Regelung für alle Beteiligten einsetzen.
Dr. Petra Sitte
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Gruppe Die Linke, Last edited on 08/20/2024
I´ll support the request if there will be enough other representives joining.
I support a public hearing in the expert committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
DIE LINKE steht für gesellschaftliche Teilhabe und ein solidarisches Miteinander. Das schließt die Stärkung der kulturellen und künstlerischen Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein. Musikschulen und andere Einrichtungen der künstlerischen Bildung eröffnen Möglichkeiten für kulturelle Bildung und Austausch.
Eine Umsatzsteuerbefreiung der Unterrichtshonorare dort tätiger Musiklehrer und -lehrerinnen würde diese gesellschaftliche Offenheit künstlerischer Bildungseinrichtungen reduzieren. Die Beiträge für den Unterricht würden steigen, was Kinder aus besser situierten Familien begünstigen würde. Zudem sollte angesichts des Lehrermangels und Unterrichtsausfalls an Schulen des öffentlichen Bildungswesens die Attraktivität örtlicher Musik- oder Tanzschulen nicht auch noch eingeschränkt werden.
Grundsätzlich lehnen wir Abschaffung des bisherigen Bescheinigungsverfahrens zur Umsatzsteuerbefreiung für Instrumental- und Gesangsunterricht nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG ab. Eine solche Engführung der steuerlichen Begünstigung auf ‘beruflich verwertbare’ (Weiter)Bildung in Abgrenzung zu ‘reiner Freizeitgestaltung’ wäre extrem interpretations- und streitanfällig. Man käme in die Situation sich länglich mit dem örtlichen Finanzamt streiten zu müssen. Weder wäre den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter noch den Musiklehrenden und/oder Tanzpädagoginnen gedient. Niemandem der Betroffenen sollte zusätzlich und unnötig belastet werden. Es besteht auch keine Notwendigkeit die bisherige Praxis zu ändern.
Wir möchten sicherstellen, dass der Zugang zum lebenslangen Lernen über Weiterbildungs- und allgemeine Bildungsangebote wie Musikunterricht – damit zugleich Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – ohne zusätzliche steuerliche Belastungen möglich bleibt.
Kultur- und Kunstförderung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sollte nicht von sozialer Situation und Herkunft abhängig sein. Sie soll einen offenen Austausch von Menschen aller Altersgruppen und aller gesellschaftlichen Schichten bieten. Sie muss weiterhin die gesellschaftliche Förderung von Talenten zum Ziel haben. Das gelingt besser, wenn die Unterrichtshonorare weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben.
Daher unterstütze ich die Petition „Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!“
Kerstin Vieregge
is a member of parliament Deutscher Bundestag
CDU/CSU, Last edited on 08/19/2024
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Matthias W. Birkwald
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Gruppe Die Linke, Last edited on 08/19/2024
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Es ist vermutlich nicht nur schleierhaft, warum ein Finanzministerium unter Führung des vom Bundesvorsitzenden der FDP, der sonst nicht müde wird (ob begründet oder nicht) bürokratischen Aufwand zu kritisieren, mit dieser Änderung selbst neuen Aufwand schafft. Denn soll, wie von Ihnen referiert, das Finanzamt prüfen, ob ein berufsvorbereitender Unterricht im Einzelfall weiterhin von der Umsatzsteuer befreit wird oder nicht, wird an dieser Stelle zusätzlicher bürokratischer Aufwand geschaffen, was wiederum unnötig Arbeitskraft und andere Ressourcen in den betroffenen Behörden binden wird.
Auch gesellschaftspolitisch ist eine Umsatzsteuerpflicht für privaten Musikunterricht nicht nachzuvollziehen. Obwohl nicht mein Fachgebiet, so vernehme ich doch immer häufiger sowohl durch wissenschaftliche Studien untermauerte, als auch journalistisch vorgetragene Beispiele dafür, dass die zunehmende Zeit, die Kinder und junge Menschen mit dem Konsum sozialer Medien verbringen, individuell und gesellschaftlich zum Teil erhebliche nachteilige Folgewirkungen zeitigt. Gesellschaft und Politik sollten alles dafür tun, dass Menschen ihre kognitiven, künstlerischen und sozialen Fähigkeiten stärken und weniger einsam auf Bildschirme starren. Dazu erscheint mir Musikunterricht als wichtiger Baustein. Folgerichtig sollte die Teilnahme am Musikunterricht im Vergleich zum derzeitigen Status Quo nicht verteuert werden.
Wie Sie unter
www.freie-musikschulen.de/bundestagswahl-wahlpruefsteine-die-linke/
gerne nachlesen können, hat sich DIE LINKE in ihrer Antwort auf die Wahlprüfsteine des Bundesverbands der Freien Musikschulen in vielen Punkten für verbesserte Rahmenbedingungen für den Musikunterricht stark gemacht. Die Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hat sich bereits vor zwölf Jahren mit dem Antrag „Umsatzsteuerbefreiung für private Musik-, Ballett- und Tanzschulen beibehalten“ klar positioniert, wie Sie bitte unter
www.die-linke-schwerin.de/politik/meldungen/detail/news/mehrwertsteuer-befreiung-fuer-musik-und-tanz-erhalten-kultur-staerken/
nachlesen mögen.
Ich unterstütze auch Ihren Punkt, dass musikalische Bildung für alle Menschen zugänglich und erschwinglich bleiben und nicht zu einem Luxusgut werden möge. Leider scheinen die Ampel-Regierung und die sie tragenden Parteien unter dem Druck der FDP darauf eingeschworen, jegliche Erhöhung direkter Steuern auf hohe Einkommen und Vermögen zu unterlassen, obwohl auf diesem Wege die staatliche Einnahmesituation problemlos verbessert und auf Kürzungen und versteckte Steuererhöhungen wie der, derentwegen Sie mich angeschrieben hatten, verzichtet werden könnte.
Matthias Moosdorf
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AfD, Last edited on 08/19/2024
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Musikunterricht ist nicht nur Ausweis einer Kulturnation, sondern schult zugleich kognitive Fähigkeiten für die MINT- Fächer. Deutschland hat angeblich.kein Geld, weil es für ideologischen Blödsinn ausgegeben wird. Die Ausbildung unserer Kinder ist das Allerletzte, woran wir sparen sollten. Solche Entscheidungen kommen von kulturlosen Banausen. Die Ampelregierung ist voll. on ihnen. Wir sagen NEIN!
Ottmar von Holtz
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Last edited on 08/19/2024
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Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Sahra Wagenknecht
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Gruppe BSW
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Tim Wagner
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FDP
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Janine Wissler
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Gruppe Die Linke
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Uwe Witt
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fraktionslos
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Dr. Gregor Gysi
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Gruppe Die Linke
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Melis Sekmen
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CDU/CSU
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Heidi Reichinnek
is a member of parliament Deutscher Bundestag
Gruppe Die Linke
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Martina Renner
is a member of parliament Deutscher Bundestag
Gruppe Die Linke
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Bernd Riexinger
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Gruppe Die Linke
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Daniel Rinkert
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SPD
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Dr. Rainer Rothfuß
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AfD
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Nadine Ruf
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SPD
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Catarina dos Santos-Wintz
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CDU/CSU
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Thomas Seitz
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fraktionslos
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Jessica Tatti
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