Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Deutscher Bundestag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Deutscher Bundestag Deutschland
Maria Klein-Schmeink
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 07.10.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Kay-Uwe Ziegler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 22.09.2024
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Musikalische Bildung und Weiterbildung sind nicht nur private Freizeitbeschäftigung oder Unterhaltung, sondern die Grundlage für den Erhalt und die Weiterentwicklung unseres kulturellen musikalischen Erbes. Egal ob erweiterter schulischer oder privater Musikunterricht, nach meiner Auffassung darf eine Umsatzsteuer hier nicht erhoben werden. Insbesondere für benachteiligte Familien stellt eine finanzielle Barriere häufig ein Ausschlusskriterium dar welches dann den vollständigen Verzicht auf gesellschaftliche Teilhabe im kulturellen Bereich nach sich ziehen kann. Hierbei den Finanzbeamten, deren Qualifikationen in anderen Bereichen liegen, die Aufgabe zu übertragen über qualifizierten oder nicht qualifizierten Unterricht zu entscheiden halte ich für nicht zielführend. Insbesondere würden Entscheidungen, die im Ermessen eines Finanzbeamten liegen, wie die Nichtakzeptanz von Begründungen, eine Gewinnerzielung nicht zu beabsichtigen, zu Einsprüchen und langwierigen Verfahren und damit zu erheblichem bürokratischen Aufwand führen. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Aussicht auf Steuermehreinnahmen für die Bundesregierung keine unwesentliche Rolle bei der Gesetzesänderung spielte. Dies zeigt die zukünftig geplante steuerliche Behandlung von Fortbildungen und freizeitlicher Musikbildung. Darin sehe ich eine Verteuerung musikalischer Bildung, die ich persönlich ablehne.
Bruno Hönel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Für uns Grüne ist Musik-, Tanz- und Kunstunterricht wichtig, und wir wollen den Zugang dazu nicht durch höhere Steuern oder Bürokratie erschweren. Daher unterstützen wir die Ziele dieser Petition.
Laut der Begründung im Gesetzentwurf ist auch keine Erweiterung der Steuerpflicht geplant. Dort steht explizit, dass „Musikunterricht (Instrumental- und Vokalunterricht), Unterricht im klassischen Tanz und Ballett oder Unterricht in darstellender und bildender Kunst“ (S. 201) weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben soll. Lediglich das Verfahren soll sich ändern. Über dieses Ziel sind wir uns in der Bundesregierung einig. In den anstehenden Verhandlungen zum Jahressteuergesetz geht es für uns nun darum, dass eine verlässliche Lösung für Musik- und Tanzschulen gefunden wird, wie die Umsatzsteuerbefreiung auch künftig in der Praxis umgesetzt werden kann. Dafür werde ich mich als Ansprechperson der Grünen Bundestagsfraktion für die Umsatzsteuer gemeinsam mit dem Finanzministerium und den anderen Ampel-Politiker*innen einsetzen.
Michael Sacher
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Franziska Krumwiede-Steiner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Jürgen Kretz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Stefan Wenzel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Tina Winklmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Katrin Uhlig
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Niklas Wagener
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Robin Wagener
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Johannes Wagner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Saskia Weishaupt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Awet Tesfaiesus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Nyke Slawik
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Anne Monika Spallek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Merle Spellerberg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Till Steffen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Hanna Steinmüller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Marlene Schönberger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Christina-Johanne Schröder
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Kassem Taher Saleh
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Jamila Schäfer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Sebastian Schäfer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Paula Piechotta
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Prof. Dr. Anja Reinalter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Ophelia Johanna Nick
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Karoline Otte
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Julian Pahlke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Swantje Michaelsen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Boris Mijatović
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Sascha Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Sara Nanni
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Zoe Mayer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Susanne Menge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Ricarda Lang
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Anja Liebert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Helge Limburg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Denise Loop
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Max Lucks
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Anna Lührmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Chantal Kopf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Laura Kraft
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Philip Krämer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Lamya Kaddor
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Michael Kellner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Misbah Khan
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Linda Heitmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Kathrin Henneberger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Bernhard Herrmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Jan-Niclas Gesenhues
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Prof. Dr. Armin Grau
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Sabine Grützmacher
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Robert Habeck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Leon Eckert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Emilia Johanna Fester
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Schahina Gambir
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Tessa Ganserer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Frank Bsirske
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Sandra Detzer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Deborah Saskia Düring
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Katharina Beck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Lukas Benner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Stephanie Aeffner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Andreas Audretsch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Maik Außendorf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Tobias Björn Bacherle
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Felix Banaszak
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Karl Bär
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Janosch Dahmen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Marcel Emmerich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Stefan Schmidt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Filiz Polat
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Manuela Rottmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Claudia Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Ingrid Nestle
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Sven Lehmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Bettina Hoffmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Kirsten Kappert-Gonther
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Stefan Gelbhaar
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Erhard Grundl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Anna Christmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Canan Bayram
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Lisa Badum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Tobias Lindner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Ulle Schauws
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Konstantin von Notz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Steffi Lemke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Sven-Christian Kindler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Tabea Rößner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Matthias Gastel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Omid Nouripour
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Renate Künast
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Katrin Göring-Eckardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Kordula Schulz-Asche
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Lisa Paus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Luise Amtsberg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Markus Kurth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Harald Ebner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Irene Mihalic
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Julia Verlinden
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Kai Gehring
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Katharina Dröge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Katja Keul
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dieter Janecek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Ekin Deligöz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Franziska Brantner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Britta Haßelmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Cem Özdemir
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Claudia Roth
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Corinna Rüffer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Agnieszka Brugger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Annalena Baerbock
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Anton Hofreiter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Beate Müller-Gemmeke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Beate Walter-Rosenheimer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 16.09.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Anke Domscheit-Berg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Gruppe Die Linke, zuletzt bearbeitet am 29.08.2024
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
DIE LINKE steht für gesellschaftliche Teilhabe und ein solidarisches Miteinander. Das schließt die Stärkung der kulturellen und künstlerischen Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein. Musikschulen und andere Einrichtungen der künstlerischen Bildung eröffnen Möglichkeiten für kulturelle Bildung und Austausch.
Eine Umsatzsteuer auf die Unterrichtshonorare dort tätiger Musiklehrer und -lehrerinnen würde diese gesellschaftliche Offenheit künstlerischer Bildungseinrichtungen reduzieren. Die Beiträge für den Unterricht würden steigen, was Kinder aus besser situierten Familien begünstigen würde. Zudem sollte angesichts des Lehrermangels und Unterrichtsausfalls an Schulen des öffentlichen Bildungswesens die Attraktivität örtlicher Musik- oder Tanzschulen nicht auch noch eingeschränkt werden.
Grundsätzlich lehnen wir die Abschaffung des bisherigen Bescheinigungsverfahrens zur Umsatzsteuerbefreiung für Instrumental- und Gesangsunterricht nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG ab. Eine solche Engführung der steuerlichen Begünstigung auf ‘beruflich verwertbare’ (Weiter)Bildung in Abgrenzung zu ‘reiner Freizeitgestaltung’ wäre extrem interpretations- und streitanfällig. Man käme in die Situation, sich länglich mit dem örtlichen Finanzamt streiten zu müssen. Weder wäre den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter noch den Musiklehrenden und/oder Tanzpädagoginnen gedient. Keiner der Betroffenen sollte zusätzlich und unnötig belastet werden. Es besteht auch keine Notwendigkeit die bisherige Praxis zu ändern.
Wir möchten sicherstellen, dass der Zugang zum lebenslangen Lernen über Weiterbildungs- und allgemeine Bildungsangebote wie Musikunterricht – damit zugleich Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – ohne zusätzliche steuerliche Belastungen möglich bleibt.
Kultur- und Kunstförderung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sollte nicht von sozialer Situation und Herkunft abhängig sein. Sie soll einen offenen Austausch von Menschen aller Altersgruppen und aller gesellschaftlichen Schichten bieten. Sie muss weiterhin die gesellschaftliche Förderung von Talenten zum Ziel haben. Das gelingt besser, wenn die Unterrichtshonorare weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben.
Daher unterstütze ich die Petition „Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!“
Norbert Altenkamp
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU, zuletzt bearbeitet am 23.08.2024
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die geplante Neufassung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen in § 4 Nr. 21 UStG sehe ich sehr kritisch, denn die geplante Neuregelung wäre besonders für Musikschulen nachteilig.
Die Neuregelung ist im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 geplant. Der Regierungsentwurf vom 5. Juni ist allerdings noch nicht im parlamentarischen Verfahren angekommen und noch längst nicht beschlossene Sache.
Derzeit ist Folgendes geplant:
1. Schul- und Hochschulunterricht, Ausbildung und berufliche Umschulung sind nach dem Entwurf des § 4 Nr. 21 UstG weiterhin grundsätzlich steuerbefreit.
Hierunter fallen auch Leistungen, die auf die Aufnahmeprüfung an einer Hoch-schule oder Fachhochschule vorbereiten, z. B. Musikunterricht (Instrumental- und Vokalunterricht), Unterricht im klassischen Tanz und Ballett oder Unterricht in darstellender und bildender Kunst.
2. Ausnahme Fortbildung:
Handelt es sich jedoch um eine Fortbildung, hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, die Leistungen von Privatlehrern und Privatschulen mit „systematischer Gewinnerzielungsabsicht“ nicht mehr von der Umsatzsteuer zu befreien.
Selbst wenn die Schule nachweisen kann, dass sie keine Gewinnerzielungsabsicht hat, muss sie die gestiegenen Kosten der selbstständigen Lehrer, die ihre Leistung nun zuzüglich 19 % Umsatzsteuer in Rechnung stellen, an die Schüler weitergeben.
Diese künftig erforderliche Selbstlosigkeit ist jedoch nach Einschätzung unserer Fraktionsexperten keine unionsrechtlich zwingende Voraussetzung, wie sich aus Art. 133 Satz 1 Buchstabe a) der Mehrwertsteuersystemrichtlinie ergibt.
3. Ausnahme Freizeitgestaltung:
Außerdem nicht steuerbefreit sind künftig Leistungen, die der bloßen Freizeitgestaltung dienen. Eine eindeutige Abgrenzung dazu hat die Bundesregierung bisher nicht vorgelegt.
Denkbar wären beispielsweise Musik- oder Tanzunterricht, wenn diese nicht auf eine berufliche Ausübung abzielen. Hier wird es voraussichtlich zu großen Abgrenzungsschwierigkeiten kommen.
Auch ist noch unklar, wie die Musiklehrer verifizieren sollen, dass ihre Schüler den Unterricht tatsächlich nur zu Freizeitzwecken nehmen. Bei einem fünfjährigen Klavierschüler ist z.B. noch nicht erkennbar, ob der Unterricht nicht der Vorbereitung einer Pianisten-Karriere dient.
Die Folge: Wird der Entwurf wie geplant umgesetzt, werden sich viele Bildungsleistungen effektiv verteuern. Gleichzeitig werden deshalb weniger Schüler die betroffenen Bildungsleistungen nachfragen. Neben der wirtschaftlichen Belastung der privaten Schulen werden somit insgesamt weniger Menschen in Deutschland ein Instrument erlernen, sich beruflich fortbilden oder eine Sprache lernen.
Die Fachexperten meiner Fraktion halten eine Streichung der Umsatzsteuerbefreiung in diesem Ausmaß auch EU-rechtlich nicht für zwingend geboten, auch wenn die EU hier relativ strenge Vorgaben macht.
Bildung hat für mich und für meine Fraktion höchste Priorität. Im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen werden wir das Vorhaben der Bundesregierung deshalb sehr kritisch hinterfragen und uns für eine faire Regelung für alle Beteiligten einsetzen.
Dr. Petra Sitte
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Gruppe Die Linke, zuletzt bearbeitet am 20.08.2024
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
DIE LINKE steht für gesellschaftliche Teilhabe und ein solidarisches Miteinander. Das schließt die Stärkung der kulturellen und künstlerischen Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein. Musikschulen und andere Einrichtungen der künstlerischen Bildung eröffnen Möglichkeiten für kulturelle Bildung und Austausch.
Eine Umsatzsteuerbefreiung der Unterrichtshonorare dort tätiger Musiklehrer und -lehrerinnen würde diese gesellschaftliche Offenheit künstlerischer Bildungseinrichtungen reduzieren. Die Beiträge für den Unterricht würden steigen, was Kinder aus besser situierten Familien begünstigen würde. Zudem sollte angesichts des Lehrermangels und Unterrichtsausfalls an Schulen des öffentlichen Bildungswesens die Attraktivität örtlicher Musik- oder Tanzschulen nicht auch noch eingeschränkt werden.
Grundsätzlich lehnen wir Abschaffung des bisherigen Bescheinigungsverfahrens zur Umsatzsteuerbefreiung für Instrumental- und Gesangsunterricht nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG ab. Eine solche Engführung der steuerlichen Begünstigung auf ‘beruflich verwertbare’ (Weiter)Bildung in Abgrenzung zu ‘reiner Freizeitgestaltung’ wäre extrem interpretations- und streitanfällig. Man käme in die Situation sich länglich mit dem örtlichen Finanzamt streiten zu müssen. Weder wäre den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter noch den Musiklehrenden und/oder Tanzpädagoginnen gedient. Niemandem der Betroffenen sollte zusätzlich und unnötig belastet werden. Es besteht auch keine Notwendigkeit die bisherige Praxis zu ändern.
Wir möchten sicherstellen, dass der Zugang zum lebenslangen Lernen über Weiterbildungs- und allgemeine Bildungsangebote wie Musikunterricht – damit zugleich Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – ohne zusätzliche steuerliche Belastungen möglich bleibt.
Kultur- und Kunstförderung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sollte nicht von sozialer Situation und Herkunft abhängig sein. Sie soll einen offenen Austausch von Menschen aller Altersgruppen und aller gesellschaftlichen Schichten bieten. Sie muss weiterhin die gesellschaftliche Förderung von Talenten zum Ziel haben. Das gelingt besser, wenn die Unterrichtshonorare weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben.
Daher unterstütze ich die Petition „Qualifizierter Musikunterricht muss umsatzsteuerfrei bleiben!“
Kerstin Vieregge
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU, zuletzt bearbeitet am 19.08.2024
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Matthias W. Birkwald
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Gruppe Die Linke, zuletzt bearbeitet am 19.08.2024
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Es ist vermutlich nicht nur schleierhaft, warum ein Finanzministerium unter Führung des vom Bundesvorsitzenden der FDP, der sonst nicht müde wird (ob begründet oder nicht) bürokratischen Aufwand zu kritisieren, mit dieser Änderung selbst neuen Aufwand schafft. Denn soll, wie von Ihnen referiert, das Finanzamt prüfen, ob ein berufsvorbereitender Unterricht im Einzelfall weiterhin von der Umsatzsteuer befreit wird oder nicht, wird an dieser Stelle zusätzlicher bürokratischer Aufwand geschaffen, was wiederum unnötig Arbeitskraft und andere Ressourcen in den betroffenen Behörden binden wird.
Auch gesellschaftspolitisch ist eine Umsatzsteuerpflicht für privaten Musikunterricht nicht nachzuvollziehen. Obwohl nicht mein Fachgebiet, so vernehme ich doch immer häufiger sowohl durch wissenschaftliche Studien untermauerte, als auch journalistisch vorgetragene Beispiele dafür, dass die zunehmende Zeit, die Kinder und junge Menschen mit dem Konsum sozialer Medien verbringen, individuell und gesellschaftlich zum Teil erhebliche nachteilige Folgewirkungen zeitigt. Gesellschaft und Politik sollten alles dafür tun, dass Menschen ihre kognitiven, künstlerischen und sozialen Fähigkeiten stärken und weniger einsam auf Bildschirme starren. Dazu erscheint mir Musikunterricht als wichtiger Baustein. Folgerichtig sollte die Teilnahme am Musikunterricht im Vergleich zum derzeitigen Status Quo nicht verteuert werden.
Wie Sie unter
www.freie-musikschulen.de/bundestagswahl-wahlpruefsteine-die-linke/
gerne nachlesen können, hat sich DIE LINKE in ihrer Antwort auf die Wahlprüfsteine des Bundesverbands der Freien Musikschulen in vielen Punkten für verbesserte Rahmenbedingungen für den Musikunterricht stark gemacht. Die Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hat sich bereits vor zwölf Jahren mit dem Antrag „Umsatzsteuerbefreiung für private Musik-, Ballett- und Tanzschulen beibehalten“ klar positioniert, wie Sie bitte unter
www.die-linke-schwerin.de/politik/meldungen/detail/news/mehrwertsteuer-befreiung-fuer-musik-und-tanz-erhalten-kultur-staerken/
nachlesen mögen.
Ich unterstütze auch Ihren Punkt, dass musikalische Bildung für alle Menschen zugänglich und erschwinglich bleiben und nicht zu einem Luxusgut werden möge. Leider scheinen die Ampel-Regierung und die sie tragenden Parteien unter dem Druck der FDP darauf eingeschworen, jegliche Erhöhung direkter Steuern auf hohe Einkommen und Vermögen zu unterlassen, obwohl auf diesem Wege die staatliche Einnahmesituation problemlos verbessert und auf Kürzungen und versteckte Steuererhöhungen wie der, derentwegen Sie mich angeschrieben hatten, verzichtet werden könnte.
Matthias Moosdorf
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD, zuletzt bearbeitet am 19.08.2024
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Musikunterricht ist nicht nur Ausweis einer Kulturnation, sondern schult zugleich kognitive Fähigkeiten für die MINT- Fächer. Deutschland hat angeblich.kein Geld, weil es für ideologischen Blödsinn ausgegeben wird. Die Ausbildung unserer Kinder ist das Allerletzte, woran wir sparen sollten. Solche Entscheidungen kommen von kulturlosen Banausen. Die Ampelregierung ist voll. on ihnen. Wir sagen NEIN!
Ottmar von Holtz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 19.08.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Maria Klein-Schmeink.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Musik- und Tanzschulen leisten einen wichtigen Beitrag, der das Angebot von Schulen schon lange sinnvoll und notwendig ergänzt. Der Zugang hierzu soll weiterhin ohne Kostensteigerung und weitere bürokratische Hürden möglichst vielen interessierten Lernenden möglich sein.
Der bisherige Gesetzentwurf, auf den sich Ihre Petition bezieht, sieht in seiner Begründung auch weiterhin die Befreiung von der Umsatzsteuer für Musik- und Tanzunterricht vor. Das deutsche Recht soll durch die vorgelegten Änderungen im Jahressteuergesetz lediglich mit EU-Recht in Einklang gebracht werden - zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung von Privatlehrer*innen und selbstständigen Lehrenden. Unser Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen angesichts der Urteile von Bundesfinanzgericht und Europäischem Gerichtshof in den letzten Jahren.
Wir Grüne wollen, dass die wichtige Bildungsarbeit, die Musik-, Tanz- und Kunstschulen anbieten, auch weiterhin umsatzsteuerfrei bleibt. Ziel der Gespräche und Verhandlungen wird es sein, dass die Formulierung des Gesetzentwurfs in der Praxis alle Anbieter*innen von Musik- und Tanzunterricht zuverlässig vor einer Besteuerung schützt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit für das Finanzministerium, Begleitschreiben an die Finanzämter zu verfassen, die im Detail vorschreiben, welche Leistungen steuerfrei sind. Dafür sind die entsprechenden Fachpolitiker*innen in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium.
Dr. Sahra Wagenknecht
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Gruppe BSW
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Tim Wagner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Janine Wissler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Gruppe Die Linke
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Uwe Witt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
fraktionslos
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Dr. Gregor Gysi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Gruppe Die Linke
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Melis Sekmen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Heidi Reichinnek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Gruppe Die Linke
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Martina Renner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Gruppe Die Linke
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Bernd Riexinger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Gruppe Die Linke
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Daniel Rinkert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Dr. Rainer Rothfuß
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Nadine Ruf
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zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Catarina dos Santos-Wintz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Thomas Seitz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
fraktionslos
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Jessica Tatti
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Gruppe BSW
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Alexander Ulrich
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Kathrin Vogler
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Emily Vontz
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SPD
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Ina Latendorf
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Caren Lay
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Ralph Lenkert
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Christian Leye
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Dr. Gesine Lötzsch
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Gruppe Die Linke
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Thomas Lutze
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SPD
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Dirk-Ulrich August Heinrich Mende
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SPD
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Amira Mohamed Ali
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Cornelia Möhring
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Gruppe Die Linke
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Zaklin Nastic
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Petra Pau
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Gruppe Die Linke
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Sören Pellmann
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Victor Perli
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Gruppe Die Linke
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Alexander Föhr
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CDU/CSU
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Anikó Glogowski-Merten
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FDP
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Nicole Gohlke
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Gruppe Die Linke
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Christian Görke
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Gruppe Die Linke
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Nils Gründer
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FDP
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Ates Gürpinar
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Gruppe Die Linke
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Dr. André Hahn
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Gruppe Die Linke
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Susanne Hennig-Wellsow
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Heike Heubach
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SPD
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Angela Hohmann
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SPD
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Johannes Huber
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Andrej Hunko
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Jan Korte
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Gruppe Die Linke
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Gökay Akbulut
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Gruppe Die Linke
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Ali Al-Dailami
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Christian Bartelt
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FDP
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Dr. Dietmar Bartsch
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Alexander Bartz
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Barbara Benkstein
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AfD
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Clara Bünger
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Gruppe Die Linke
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Jörg Cezanne
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Gruppe Die Linke
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Joana Cotar
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fraktionslos
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Sevim Dagdelen
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Gruppe BSW
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Klaus Ernst
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Gruppe BSW
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Robert Farle
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fraktionslos
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Lena Werner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Dr. Klaus Wiener
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CDU/CSU
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Tobias Winkler
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CDU/CSU
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Dr. Volker Wissing
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FDP
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Mechthilde Wittmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Dr. med. Herbert Wollmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Mareike Lotte Wulf
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CDU/CSU
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Joachim Wundrak
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AfD
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Nicolas Benjamin Zippelius
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CDU/CSU
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Armand Zorn
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Katrin Zschau
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SPD
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Anja Troff-Schaffarzyk
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Derya Türk-Nachbaur
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Frank Ullrich
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SPD
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Dr. Oliver Vogt
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CDU/CSU
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Dr. Carolin Wagner
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SPD
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Maja Wallstein
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SPD
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Hannes Walter
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SPD
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Carmen Wegge
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SPD
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Melanie Wegling
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SPD
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Dr. Maria-Lena Weiss
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CDU/CSU
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Jens Teutrine
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FDP
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Nico Tippelt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
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Dr. Ralf Stegner
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Nadja Sthamer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Klaus Stöber
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AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Konrad Stockmeier
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FDP
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Christina Stumpp
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CDU/CSU
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Ruppert Stüwe
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SPD
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Eugen Schmidt
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AfD
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Jan Wenzel Schmidt
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AfD
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Daniel Dominik Schneider
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Olaf Scholz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Unbeantwortet
Christian Schreider
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Ria Schröder
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FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Anja Schulz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
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Svenja Schulze
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SPD
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Stefan Seidler
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fraktionslos
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Prof. Dr. Stephan Seiter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Dr. Lina Seitzl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Rainer Semet
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Timo Schisanowski
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SPD
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Christoph Schmid
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SPD
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Dr. Thorsten Rudolph
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Tina Rudolph
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Ingo Schäfer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Rebecca Schamber
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Bernd Hans Schattner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Johannes Schätzl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Dr. Christiane Schenderlein
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Peggy Schierenbeck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Jan Plobner
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Dr. Martin Plum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Claudia Raffelhüschen
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Dr. Volker Redder
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Henning Rehbaum
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Dr. Markus Reichel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Ye-One Rhie
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SPD
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Frank Rinck
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AfD
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Lars Rohwer
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CDU/CSU
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Sebastian Roloff
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SPD
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Jessica Rosenthal
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SPD
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Thomas Röwekamp
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CDU/CSU
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Rasha Nasr
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SPD
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Edgar Naujok
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AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Brian Nickholz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Jörg Nürnberger
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Lennard Oehl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Moritz Oppelt
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CDU/CSU
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Dr. Christos Pantazis
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Wiebke Papenbrock
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Mathias Papendieck
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Natalie Pawlik
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Jens Peick
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SPD
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Kathrin Michel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Matthias Mieves
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Mike Moncsek
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Maximilian Mordhorst
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Maximilian Mörseburg
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Florian Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Michael Müller
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Dr. Stefan Nacke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Kristine Lütke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Dr. Tanja Machalet
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Klaus Mack
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Erik von Malottki
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Holger Mann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Dr. Zanda Martens
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Parsa Marvi
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Franziska Mascheck
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Volker Mayer-Lay
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Andreas Mehltretter
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Takis Mehmet Ali
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Friedrich Merz
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Robin Mesarosch
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Andreas Larem
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Armin Laschet
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Kevin Leiser
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Jürgen Lenders
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Luiza Licina-Bode
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Dr. Thorsten Lieb
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
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Esra Limbacher
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SPD
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Bettina Lugk
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SPD
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Dr. Ottilie Klein
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CDU/CSU
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Dr. Kristian Klinck
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SPD
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Julia Klöckner
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CDU/CSU
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Annika Klose
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Tim Klüssendorf
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SPD
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Anne König
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CDU/CSU
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Dunja Kreiser
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SPD
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Martin Kröber
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Michael Kruse
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FDP
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Tilman Kuban
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Kevin Kühnert
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Sarah Lahrkamp
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SPD
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Gerrit Huy
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AfD
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Steffen Janich
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AfD
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Anne Janssen
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CDU/CSU
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Dr. Ann-Veruschka Jurisch
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Macit Karaahmetoğlu
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SPD
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Carlos Kasper
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SPD
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Anna Katharina Kassautzki
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SPD
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Dr. Malte Kaufmann
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AfD
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Prof. Dr.-Ing. Michael Heinz Kaufmann
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AfD
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Dr. Franziska Kersten
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Helmut Kleebank
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SPD
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Philipp Hartewig
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Ulrike Harzer
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Frauke Heiligenstadt
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Matthias Helferich
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fraktionslos
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Anke Hennig
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Susanne Hierl
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Franziska Hoppermann
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Jasmina Hostert
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Verena Hubertz
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Markus Hümpfer
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SPD
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Martin Gassner-Herz
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Manuel Gava
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Dr. Jonas Geissler
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Knut Gerschau
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Hannes Gnauck
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Fabian Gramling
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Dr. Inge Gräßle
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Serap Güler
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Inaki Axel Echeverria
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Ralph Edelhäußer
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CDU/CSU
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Sonja Katharina Eichwede
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zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Alexander Engelhard
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Heike Engelhardt
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Martina Englhardt-Kopf
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CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Ariane Fäscher
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Sebastian Fiedler
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Fabian Funke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Maximilian Funke-Kaiser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Michael Breilmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Dr. Marlon Bröhr
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Dr. Yannick Bury
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Isabel Cademartori
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Mario Czaja
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Hakan Demir
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Martin Diedenhofen
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SPD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Jan Dieren
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SPD
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Thomas Dietz
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Felix Döring
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Falko Droßmann
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Roger Beckamp
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Bengt Axel Bergt
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Jakob Blankenburg
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Ingo Bodtke
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Friedhelm Boginski
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Simone Borchardt
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Katja Adler
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Dagmar Andres
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Carolin Bachmann
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Daniel Baldy
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Katharina Willkomm
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Nezahat Baradari
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Sandra Bubendorfer-Licht
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Knut Abraham
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Nicole Westig
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Wolfgang Wiehle
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Paul Ziemiak
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Dr. Gero Clemens Hocker
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Gyde Jensen
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Bijan Djir-Sarai
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Tobias Matthias Peterka
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Marja-Liisa Völlers
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Michael Theurer
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Hans-Jürgen Thies
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CDU/CSU
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Stephan Thomae
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FDP
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Alexander Throm
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CDU/CSU
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Manfred Todtenhausen
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Markus Töns
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SPD
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Markus Uhl
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CDU/CSU
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Prof. Dr. Andrew Ullmann
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Gerald Ullrich
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Benjamin Strasser
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Dr. Hermann-Josef Tebroke
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CDU/CSU
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Linda Teuteberg
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Felix Schreiner
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Uwe Schulz
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Matthias Seestern-Pauly
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Martin Sichert
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Björn Simon
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Judith Skudelny
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Dr.-Ing. Dirk Spaniel
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René Springer
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Frank Müller-Rosentritt
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Sebastian Münzenmaier
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Josef Oster
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Gerold Otten
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Jürgen Pohl
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Ulrich Lechte
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Jens Lehmann
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Christian Lindner
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Michael Georg Link
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Bernhard Loos
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Rüdiger Lucassen
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Oliver Luksic
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Dr. Astrid Mannes
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CDU/CSU
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Till Mansmann
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Christoph Meyer
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Claudia Moll
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Siemtje Möller
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Alexander Müller
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FDP
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Norbert Kleinwächter
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Daniela Kluckert
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FDP
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Pascal Kober
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FDP
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Dr. Lukas Köhler
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FDP
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Enrico Komning
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Jörn König
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AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Carina Konrad
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Steffen Kotré
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Dr. Rainer Kraft
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Wolfgang Kubicki
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zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Konstantin Kuhle
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FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Karsten Hilse
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AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Nicole Höchst
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Manuel Höferlin
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Dr. forest Christoph Hoffmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Leif-Erik Holm
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Reinhard Houben
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FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Fabian Jacobi
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AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Dr. Marc Jongen
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AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Elisabeth Kaiser
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SPD
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Stefan Keuter
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Michael Kießling
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CDU/CSU
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Karsten Klein
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FDP
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Dr. Alexander Gauland
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Albrecht Glaser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Kay Gottschalk
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Thomas Hacker
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Mariana Harder-Kühnel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Jochen Haug
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Thomas Heilmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Katrin Helling-Plahr
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Marc Henrichmann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Markus Herbrand
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Torsten Herbst
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Martin Hess
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Katja Hessel
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
Unbeantwortet
Peter Felser
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Susanne Ferschl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
Gruppe Die Linke
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Daniel Föst
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Otto Fricke
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Dietmar Friedhoff
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Markus Frohnmaier
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AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Dr. Götz Frömming
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Esther Dilcher
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SPD
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Christian Dürr
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FDP
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Thomas Ehrhorn
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AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Thomas Erndl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Dr. Wiebke Esdar
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SPD
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Dr. Michael Espendiller
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AfD
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Dr. Marcus Faber
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Silvia Breher
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CDU/CSU
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Sebastian Brehm
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CDU/CSU
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Leni Breymaier
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SPD
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Dr. Carsten Brodesser
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CDU/CSU
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Katrin Budde
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SPD
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Marcus Bühl
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AfD
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Dr. Marco Buschmann
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Karlheinz Busen
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Petr Bystron
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Carl-Julius Cronenberg
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Dr. Gottfried Curio
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CDU/CSU
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Klaus-Peter Willsch
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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Emmi Zeulner
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Ronja Kemmer
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CDU/CSU
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Renata Alt
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Philipp Amthor
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CDU/CSU
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Christine Aschenberg-Dugnus
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Peter Aumer
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Astrid Timmermann-Fechter
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Dr. Volker Ullrich
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Dr. Johann David Wadephul
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Marco Wanderwitz
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Nina Warken
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Kerstin Radomski
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Alexander Radwan
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Alois Rainer
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Dr. Peter Ramsauer
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Josef Rief
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Dr. Norbert Röttgen
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Erwin Rüddel
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Albert Rupprecht
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Jana Schimke
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Patrick Schnieder
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Nadine Schön
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Detlef Seif
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Thomas Silberhorn
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Yvonne Magwas
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Andreas Mattfeldt
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Stephan Mayer
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Dr. Michael Meister
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Jan Metzler
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Dr. Mathias Middelberg
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Dietrich Monstadt
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Carsten Müller
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Wilfried Oellers
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Florian Oßner
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Henning Otte
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Ingrid Pahlmann
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Thomas Rachel
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Markus Koob
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Carsten Körber
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Gunther Krichbaum
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Prof. Dr. Günter Krings
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Ulrich Lange
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Dr. Silke Launert
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Paul Lehrieder
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Dr. Katja Leikert
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Dr. Andreas Lenz
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CDU/CSU
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Andrea Lindholz
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CDU/CSU
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Dr. Carsten Linnemann
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
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Patricia Lips
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Dr. Jan-Marco Luczak
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CDU/CSU
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Daniela Ludwig
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Dr. Hendrik Hoppenstedt
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Hubert Hüppe
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Erich Irlstorfer
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Thomas Jarzombek
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Andreas Jung
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Anja Karliczek
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Dr. Stefan Kaufmann
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Roderich Kiesewetter
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Dr. Georg Kippels
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Volkmar Klein
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Axel Knoerig
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Jens Koeppen
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Prof. Monika Grütters
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Fritz Güntzler
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Olav Gutting
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Christian Haase
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Florian Hahn
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Jürgen Hardt
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Matthias Hauer
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Dr. Stefan Heck
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Mechthild Heil
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Mark Helfrich
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CDU/CSU
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Ansgar Heveling
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Christian Hirte
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Alexander Hoffmann
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Markus Grübel
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Manfred Grund
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Oliver Grundmann
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Uwe Feiler
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CDU/CSU
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Enak Ferlemann
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Thorsten Frei
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Dr. Hans-Peter Friedrich
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Michael Frieser
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CDU/CSU
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Ingo Gädechens
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Dr. Thomas Gebhart
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Hermann Gröhe
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Michael Grosse-Brömer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Peter Beyer
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Steffen Bilger
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Michael Brand
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
zuletzt angeschrieben am 16.09.2024
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Dr. Reinhard Brandl
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Prof. Dr. Helge Braun
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Heike Brehmer
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CDU/CSU
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Ralph Brinkhaus
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Gitta Connemann
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CDU/CSU
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Jürgen Coße
ist Mitglied im Parlament Deutscher Bundestag
SPD
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Alexander Dobrindt
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CDU/CSU
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Michael Donth
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CDU/CSU
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Hansjörg Durz
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CDU/CSU
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Hermann Färber
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CDU/CSU
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Udo Schiefner
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SPD
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Ulrike Bahr
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SPD
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Wolfgang Hellmich
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SPD
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Angelika Glöckner
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SPD
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Detlef Müller
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SPD
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Sarah Ryglewski
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Stephan Albani
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Artur Auernhammer
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Dorothee Bär
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Thomas Bareiß
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Thomas Hitschler
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Rita Schwarzelühr-Sutter
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SPD
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Dr. Rolf Mützenich
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SPD
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Sabine Dittmar
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Sabine Poschmann
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Saskia Esken
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Sebastian Hartmann
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SPD
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Sönke Rix
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Sören Bartol
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Stefan Schwartze
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Susanne Mittag
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Martina Stamm-Fibich
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Dr. Matthias Miersch
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Dr. Nina Scheer
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Oliver Kaczmarek
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Rita Hagl-Kehl
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Kerstin Griese
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Prof. Dr. Lars Castellucci
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Lars Klingbeil
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Mahmut Özdemir
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Marianne Schieder
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Martin Gerster
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Martin Rabanus
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Dr. Martin Rosemann
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Heike Baehrens
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