representative Friedrich Süßen
Opinion on the petition Realschule und Grundschule Südbrookmerland
SPD last edited on 03/13/2020
I decline.
In der Sitzung des Gemeinderates am 23. Juni 2016 wurde die Aufhebung der Haupt- und Realschule Südbrookmerland beschlossen.
Dieser Beschluss wurde gemäß § 106 Abs. 1 des NSchG gefasst, nachdem sich abgezeichnet hat, dass die Anmeldezahlen an der HRS zurückgingen. Für das Schuljahr 2016/17 lagen seinerzeit für die Hauptschule 13 Anmeldungen und für die Realschule 18 Anmeldungen vor. Die angestellten Prognosen ließen nicht erwarten, dass die damals seit Jahren rückläufigen Anmeldezahlen für die HRS sich in Zukunft verbessern würden. Es ist damals leider nicht gelungen, die Eltern davon zu überzeugen, ihre Kinder an der HRS anzumelden. Die Entscheidung zur Aufhebung wurde geschlossen, weil nur eine pädagogisch sinnvolle Zweizügigkeit den Fortbestand der Schule gerechtfertigt hätte. Durch die Landesschulbehörde wurde diese damit zwangsläufig notwendige schulorganisatorische Maßnahme genehmigt.
Um den Kindern und den Eltern Südbrookmerlands weiterhin die Möglichkeit des Besuchs einer Schule des Sekundarbereiches I und sogar des Sekundarbereiches II zu ermöglichen, wurde zusammen mit der Samtgemeinde Brookmerland eine Integrierte Gesamtschule an den Standorten Moorhusen für die Jahrgänge 5 bis 8 und am Standort Marienhafe für die Jahrgänge 9 bis 10 mit der Möglichkeit des anschließenden Besuchs der Oberstufe geschaffen.
Wegen eines durch die Abwicklung der HRS zu erwartenden Leerstandes des Schulgebäudes zum Schuljahr 2022/2023 und der Forderung und Notwendigkeit zur Schaffung von Kindergarten- und Krippenplätzen in der Gemeinde Südbrookmerland hat die Verwaltung verschiedene Modelle und Varianten unter Berücksichtigung der Nutzung vorhandener Immobilien durchgeplant und beraten.
Vor dem Hintergrund, dass in der Gemeinde Südbrookmerland nach heutigem Stand rd. 35 Betreuungsplätze im Krippenbereich und 70 Plätze im Bereich der Kleinkinderbetreuung fehlen, ist eine zeitnahe Entscheidung der Gemeinde Südbrookmerland erforderlich.
Durch den Umzug der Grundschule in die Räumlichkeiten der heutigen HRS kann in der Räumen der heutigen Grundschule Moordorf ein 7-Gruppen - Kindergarten entstehen. Die Kosten hierfür werden sich voraussichtlich auf 1,75 Mio. EUR belaufen. Der Umbau der HRS zu einer Grundschule wird ca. 1,525 Mio. EUR betragen.
Sollte die Grundschule nicht umziehen, müsste ein neues Kita-Gebäude errichtet werden, wobei anzumerken ist, das dort nur die Genehmigungsfähigkeit für 5 Gruppen möglich ist. Eine vergleichbar große Einrichtung für 7 Gruppen würde Kosten von mehr als 4,5 Millionen Euro verursachen. Die Nutzung der bisherigen Grundschule ermöglicht eine 7-Gruppen-Kita.
Durch diese geplante Nutzung kann dem DRK-Kindergarten dann in einem zeitlich absehbaren Zeitraum (Sommer 2022) eine neue Räumlichkeit angeboten werden, die vergleichbar den Standards der anderen Kindergärten ist. Zudem ist ein Gebäudeleerstand nach dem Leerlauf der HRS abgewendet.
Weitere nicht unerhebliche Kosten, die bisher noch nicht ermittelt wurden, aber sicherlich weit über der Millionengrenze liegen, kämen am bisherigen Standort an der Ringstraße hinzu, wenn die Grundschule nicht umziehen sollte. Für die nach bundesgesetzlichen Planungen bis zum Jahr 2025 vorgesehene Ganztagsbetreuung im Primarbereich müssen Räumlichkeiten geschaffen werden. Ferner muss die Grundschule um Räumlichkeiten (Mensa, Betreuungsräume etc.) für die Inklusion (Differenzierungs- und Sanitärräume) erweitert werden. Ein entsprechender Bedarf ergibt sich bereits jetzt. Aber auch außerhalb einer möglichen Rechtspflicht ergibt sich eine bildungs- und gesellschaftspolitische Notwendigkeit.
Es gab somit mehrere Argumente, die für den Umzug der Grundschule in die HRS gesprochen haben. Haushaltsrechtlich war diese Wahl die wirtschaftlichste (mehr als 2 Mio. € günstiger) und bildungspolitisch zukunftsweisendste Entscheidung.
Frau Pawis hat jetzt zum Erhalt oder die Schaffung einer Realschule in Moordorf/ Südbrookmerland aufgerufen.
Es fällt zunächst auf, dass sich der Aufruf nur auf den Erhalt der Realschule bezieht, nicht auf den der Hauptschule. Offen bleibt, was mit den Kindern, die einen Hauptschulbedarf haben, geschehen soll.
Die Gemeinde bietet mit der IGS Marienhafe/Moorhusen das breite Spektrum eines Hauptschulabschlusses, Realschulabschlusses bzw. erweiterten Realschulabschlusses und der Möglichkeit des Abiturs.
Aufgabe des Schulträgers ist allen Kindern ein stabiles schulisches Angebot zu bieten. Dabei ist es wenig förderlich, das Schulkonzept in kurzen Abständen zu ändern, weil den sich temporär verändernden Elternwünschen Rechnung getragen werden soll. Ein qualitativ gleichmäßig gutes und konstantes Schulangebot kann den Kindern so nicht gewährleistet werden.
Der Aufruf der Frau Pawis basiert auf der Annahme, dass die HRS weiter betrieben werden kann. Das entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Der rechtsgültige Auflösungsbeschluss ist von der Landesschulbehörde genehmigt worden und befindet sich bereits im Vollzug. Die Schulform „neue Realschule“ müsste neu beantragt werden. Schulträger nach dem Schulgesetz ist jedoch der Landkreis Aurich. Von dort müsste die Schulträgerschaft der Gemeinde auf Antrag übertragen werden. Im Genehmigungsverfahren für die neue Schulform müsste über 10 Jahre die sichere Mehrzügigkeit durch eine Schülerzahlenprognose nachgewiesen werden, die aber kaum angenommen werden kann. Auch die Landesschulbehörde sieht die Neugründung einer Realschule kritisch.
Der Vorschlag, eine Gebäudenutzung durch eine Kombination Realschule, eine 2. Grundschule für den Ortsteil Moordorf, welche ebenfalls einer Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde bedarf, bzw. einer Kindertagesstätte, erscheinen bei realistischer Betrachtungsweise illusorisch. Die für die einzelnen Betreuungs- bzw. Schulformen geltenden Konzeptionen sind in der Größe nicht kompatibel.
Die Landesschulbehörde als auch die Grundschule Moordorf selber stehen einer 2. Grundschule in Moordorf sehr skeptisch gegenüber.
Abschließend kann damit festgestellt werden, dass mit dem Umzug der Grundschule in die HRS eine bildungspolitisch zukunftsweisende Entscheidung getroffen wurde. Was den notwendigen Ausbau der Grundschule als auch die Schaffung von neuen Kita-Plätzen anbetrifft, ist sie dabei auch noch die wirtschaftlichste Variante. Das galt damals bei der Entscheidung als auch heute, wo man sich im Vollzug befindet.
Leider haben die aktuellen Diskussionen zu Verunsicherungen bei Eltern von Schülern, bei den Bildungseinrichtungen als auch bei den Eltern von Kleinkindern, die alsbald eine moderne Kita besuchen wollen, geführt. Das ist sehr schade.
Südbrookmerland verfügt mit seinen Grundschulen und der gemeinsam mit der Samtgemeinde Brookmerland betriebenen IGS über sein sehr gutes Schulangebot mit der Möglichkeit sämtlicher Schulabschlüsse.
Auch ein befürchtetes Verkehrschaos lässt sich nicht nachvollziehen. Schließlich besuchten schon mal über 500 Schüler die HRS an der Schultrift und es gibt schon jetzt Schülerbewegungen aus dem nördlichen Bereich zur Grundschule an der Ringstraße. Was sich leider nicht gänzlich ausschließen lässt, sind Verkehrsprobleme durch die sog. „Elterntaxis“. Diese Probleme treten jedoch an allen Schulstandorten auf, auch am jetzigen Standort an der Ringstraße.
Im Zuge der Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Moordorf (Bundestraße 72) wurden auf der Strecke zwischen der Ringstraße und dem Kirchenweg insgesamt fünf ampelgesteuerte Überquerungshilfen geschaffen. Die Schüler haben die Möglichkeit, durch die Nutzung des Mehrzweckstreifens an der nördlichen Seite der Bundesstraße gesichert zum Schultrift zu gelangen.
Ungeachtet dessen werden Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg mehr als 2 km beträgt, einen Anspruch auf Beförderung zu Schule haben.
Durch die Verlegung der Grundschule sind sicherlich zusätzliche Bewegungen in der Ortsdurchfahrt Moordorf, die täglich von 15.000 Fahrzeugen (Stand 2015) befahren wird, zu erwarten. Es ist nach allgemeiner Einschätzung allerdings nicht davon auszugehen, auch nicht zu den Stoßzeiten, dass dieses zu einer weiteren Beeinträchtigung des Straßenverkehrs führen wird. Die bewährte Ampelsteuerung lässt ein sicheres passieren der Bundestraße zu. Die Unfallstatistik zur Ortsdurchfahrt stützt diese Einschätzung. Im Zeitraum von 2015 bis 2018 gab es in dem genannten Bereich fünf Unfälle mit Beteiligung von Fahrradfahren sowie einen Fußgängerunfall, davon ein Schulwegunfall.