Volksvertreter Manfred Helten

Stellungnahme zur Petition Gegen die Umwandlung von Landschaftsschutzgebieten in Bauland im Duisburger Süden

CDU zuletzt bearbeitet am 28.04.2016

Keine Stellungnahme.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte ein kurzes Statement zu meiner persönlichen Haltung zum Thema "Im Rahmenbuschfeld" abgeben.

Zur anvisierten Bebauung "Im Rahmenbuschfeld" gibt es mehrere Teilaspekte:

1. Errichtung eines Nachversorgers zur langfristigen Versorgung von Rahm und Umgebung.
Flächennutzung: ca. 9.500 m², davon ca. 50% städtische Grundstücksfläche und ca. 50%
private Grundstückfläche.

2. Wohnbebauung "Im Rahmenbuschfeld" (3 Varianten)
a) Variante I:
Diese sogenannte "kleine Fläche" benötigt ca. 25.000 m² Grundstücksfläche
b) Variante II:
Diese sogenannte "mittlere Fläche" benötigt real ca. 43.000 m² Grundstücksfläche
b) Variante III:
Diese sogenannte "große Fläche" benötigt real ca. 65.000 m² Grundstücksfläche

Meine Position zum Nachversorger:
Sollte die langfristige Nachversorgung Rahms nur durch den Bau eines Nachversorgers an der Angermunder Str. südlich von Haus-Nr. 237 zu gewährleisten sein, so würde ich dieser im Sinne der Bürger zustimmen.
Hierzu habe ich langjährige Erfahrungen im Bereich der Lindenstr. in Buchholz, in Bissingheim, Wedau und Ungelsheim sammeln können. Dort wurden Geschäfte (Nahversorger) wegen zu geringer Kapazitäten und defizitärer Wirtschaftlichkeit aufgegeben. Verschiedene Nachfolgelösungen erwiesen sich als ebenfalls wirtschaftlich nicht tragbar. Diese Geschäfte mussten nach kurzer Zeit geschlossen werden.

Meine Position zur Wohnbebauung:

Die Wohnbebauung der Variante III lehne ich kategorisch ab.

Die Wohnbebauung der Variante II (diese wird von der SPD favorisiert; hierzu gibt es von der SPD einen besonderen Antrag) lehne ich ebenfalls kategorisch ab.

Die Wohnbebauung der kleinen Variante I steht für mich gegenwärtig zur Diskussion. Hintergrund: Es wird bei der Errichtung eines Nachversorgers immer von einer zwingend erforderlichen "Arrondierung" einer Fläche zur Wohnbebauung gesprochen, ohne den schlüssigen Beweis dafür erbracht zu haben. Obendrein gibt es für mich noch weitere Argumente gegen eine großzügige und willkürliche Wohnbebauung. Diese wären:
a) Eine Wohnbebauung "Im Rahmerbuschfeld" hätte eine Oberflächenverdichtung der
jetzigen Weidefläche zur Folge und würde die Hochwassersituation für den Rahmer Bach
verschärfen.
b) Der Ventenhof würde einen großen Teil der vorhanden Weideflächen verlieren.
c) Die freie Sicht auf das Landschaftsschutzgebiet würden den Anwohner der Angermunder
Str. verloren gehen.
d) Eine großzügige Wohnbebauung auf der Fläche "Im Rahmerbuschfeld" würde den
nördlich gelegenen Sportverein (TS Rahm) mittelfristig einschränken und langfristig der
Gefahr einer Schließung aussetzen (Lärmschutzverordnungen usw.). Gleiches könnte
dem Schützenverein widerfahren.
e) Es stehen noch weitere Argumente an, die einer angestrebten Wohnbebauung
entgegen stehen.

Mit den besten Grüßen

Manfred Helten, CDU
1. Stv. Bezirksbürgmeister

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