reprezentant Thomas Stephan
Oświadczenie w sprawie petycji Aktivrente auch für Selbstständige: Wir sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse!
AfD, ostatnio edytowano 25.11.2025
zgadzam się / w większości się zgadzam.
Poprę wniosek w parlamencie, gdy dołączy się wystarczająca liczba innych przedstawicieli.
Popieram zorganizowanie publicznego przesłuchania w komisji technicznej.
Popieram zorganizowanie publicznego przesłuchania w Parlamencie/na posiedzeniu plenarnym.
Stellungnahme zur geplanten Aktivrente der Bundesregierung
Ungleichbehandlung von Selbstständigen ist verfassungsrechtlich fragwürdig und wirtschaftlich kontraproduktiv
Zum 1. Januar 2026 plant die Bundesregierung die Einführung einer sogenannten Aktivrente. Wer die Regelaltersgrenze von 66 Jahren und vier Monaten überschreitet, soll künftig 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können. Die Idee – längerem Arbeiten einen klaren finanziellen Anreiz zu geben statt das Renteneintrittsalter weiter zu erhöhen – ist grundsätzlich sinnvoll und zu begrüßen.
Doch der Gesetzentwurf vom 9. Oktober 2025 enthält einen schwerwiegenden Konstruktionsfehler: Selbstständige sollen von dieser Steuervergünstigung ausgeschlossen werden. Begründung: Man müsse diese Gruppe „nicht weiter zur Weiterarbeit bewegen“.
Diese Argumentation ist faktisch falsch, fachlich widersprüchlich und juristisch hochproblematisch.
1. Eklatante Ungleichbehandlung – Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz
Die geplante Regelung behandelt Selbstständige wie Erwerbstätige zweiter Klasse. Angestellte erhalten einen Steuerbonus von bis zu 919 Euro monatlich – Selbstständige hingegen gar keinen.
Dies stellt eine offensichtliche Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 GG) dar und reiht sich in eine lange Liste politischer Entscheidungen ein, die Selbstständige systematisch schlechterstellen.
Die Begründung der Bundesregierung, Selbstständige bräuchten keine Anreize, empfinden viele als zynisch. Gerade im Mittelstand wird dies als weiterer Beleg gewertet, dass ihre Lebensleistung und ihr Risiko schlicht nicht gesehen werden.
2. Gesetz widerspricht sich selbst
Die Bundesregierung betont seit Jahren das angeblich hohe Risiko von Altersarmut bei Selbstständigen – jetzt jedoch verweigert sie ihnen ausgerechnet steuerliche Entlastungen im Alter.
Gleichzeitig ignoriert der Entwurf, dass viele Selbstständige nach §2 SGB VI rentenversicherungspflichtig sind und oft sogar höhere Beiträge zahlen als Angestellte und Arbeitgeber zusammen.
Auch die Behauptung, die Aktivrente solle nur „aktive Arbeit“ fördern, ist unhaltbar:
Die allermeisten älteren Selbstständigen erarbeiten ihr Einkommen weiterhin persönlich – und nicht etwa durch passive Kapitalerträge.
3. Selbstständige sind Fachkräfte – und Teil der Lösung
Die Regierung betont im Gesetzesentwurf, man wolle „Engpässe entschärfen“ und „Erfahrungswissen länger in den Betrieben halten“.
Doch auch Selbstständige sind dringend benötigte Fachkräfte, Problemlöser und Wissensträger. Sie bringen Flexibilität, Innovationskraft und jahrzehntelange Expertise ein – oft genau dort, wo Unternehmen niemanden finden.
Statt sie einzubeziehen, schwächt die Bundesregierung ihre Bereitschaft, länger zu arbeiten.
Der Ausschluss Selbstständiger ist daher ökonomisch kontraproduktiv und reduziert die Wirkung der Aktivrente erheblich.
4. Gefährliche Fehlanreize und negative Arbeitsmarktfolgen
Die Bundesregierung kalkuliert 25.000 zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse – bei 890 Mio. Euro Steuerausfällen.
Doch angesichts der hohen Streuverluste (300.000 Rentner/innen arbeiten ohnehin bereits weiter) ist der tatsächliche Nettoeffekt fraglich.
Wird die Aktivrente nur auf Angestellte beschränkt, drohen hingegen folgende Schäden:
ältere Selbstständige beenden früher ihre Tätigkeit
geplante Neugründungen im Alter unterbleiben
Fachkräftepotenzial sinkt
Produktivität geht durch bürokratische Umgehungsstrukturen zurück
Abgrenzungsstreitigkeiten zwischen Selbstständigkeit/Anstellung nehmen zu
Im Ergebnis kann der Nettoeffekt sogar negativ ausfallen – bei gleichzeitig steigenden Fiskalkosten.
5. Historisch belastet: Weitere „Sonderopfer“ für Selbstständige?
Der Wissenschaftliche Dienst räumt ein, dass eine Ungleichbehandlung nur zulässig wäre, wenn sie „für überragende Gemeinwohlziele erforderlich“ ist.
Doch dieser Nachweis fehlt. Zudem wirkt diese Argumentation zynisch vor dem Hintergrund der Corona-Sonderopfer, die viele Selbstständige bereits in die Insolvenz oder den Verlust ihrer Altersvorsorge getrieben haben.
Der erneute, unbegründete Ausschluss wäre ein weiteres schwerwiegendes Sonderopfer – ohne sachlichen Grund.
Forderung: Aktivrente für Angestellte UND Selbstständige
Wir fordern, die Aktivrente auf Selbstständige auszuweiten.
Nur dann entsteht ein fairer, leistungsfreundlicher und verfassungsfester Rahmen, der den Arbeitsmarkt stärkt, Wissen sichert und die Wirtschaftskraft des Landes hebt.
Eine Aktivrente, die einen ganzen Teil der Erwerbstätigen ausschließt, ist weder gerecht noch wirksam.
Selbstständige verdienen Anerkennung – nicht Ausschluss
Deutschland kann es sich angesichts Fachkräftemangel, Innovationsdruck und demografischer Entwicklung nicht leisten, zehntausende erfahrene Selbstständige zu ignorieren.
Eine faire Aktivrente würde dagegen:
Arbeitskraft sichern
Expertise erhalten
Gründungen fördern
Bürokratie abbauen
wirtschaftliche Dynamik stärken
Darum: Jetzt für eine faire Aktivrente unterschreiben!
→ Aktivrente für Selbstständige JETZT einführen. Jeder Name zählt.
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