Online-Petitionen sind in Polen bisher auf staatlichem Wege noch nicht möglich. Auf der Seite openPetition.eu/pl kann die Petitionplattform genutzt werden, um eine Petition auf polnisch in Polen zu starten.
Das Petitionsrecht in der polnischen Verfassung
In der jüngeren Geschichte Polens ging es turbulent zu. Der Zeit des Kalten Kriegs folgte der Zerfall des Ostblocks. Mit dem Wandel von der kommunistischen Volksrepublik Polen (Polska Republika Ludowa) in die Republik Polen (Rzeczpospolita Polska) etablierte sich eine pluralistische Demokratie (demokracja). Durch den Einzug des demokratischen Systems erhielten die Menschen in Polen neue Partizipationsmöglichkeiten – dazu gehört die Petition (petycja) an Abgeordnete (posłowie).
Die Verfassung der Volksrepublik von 1952 wurde erst 1997 durch die bis heute gültige Verfassung ersetzt. In dieser neuen Verfassung wurde das Recht auf Petitionen als Grundrecht jeder Bürgerin und jedes Bürgers festgelegt (Art. 63).
Somit hat jeder das Recht “eine Petition, einen Antrag oder eine Beschwerde bei einer Behörde oder einer gesellschaftlichen Organisation bzw. Institution einzureichen. Näheres regelt ein Gesetz.”
Besagter Artikel 63 des polnischen Grundgesetzes ist erst am 6. September 2015 in Kraft getreten. Realpolitisch gesehen können Bürger also erst seit letztem Jahr Ihr Grundrecht auf Petitionen nutzen. Neben den formalen Anforderungen, wie eine Petition aussehen muss und wie und wo sie eingereicht werden kann, regelt das Gesetz auch den Zeitraum, in dem die Petition vom Empfänger bearbeitet werden muss. Diese Verbindlichkeiten gab es vor Verabschiedung des Gesetzes nicht.
Wer darf in Polen eine Petition einreichen?
Eine Petition darf einreichen:
- jede natürliche Person über 18 Jahren
- jede juristische Person
- jede Organisation, auch wenn sie keine Person im juristischen Sinne ist
- eine Gruppe von Organisationen
Eine Petition darf sowohl im öffentlichen Interesse, als auch im Interesse des Einzelnen geführt werden. Ferner dürfen auch Interessen eines Dritten verfolgt werden, allerdings nur mit dessen Zustimmung.
Was sind Anliegen einer Petition?
Mögliche Anliegen einer Petition sind:
- Forderungen nach einer Gesetzesänderung
- Forderung nach einer Entscheidung bezüglich einer Angelegenheit des Petenten oder eines Dritten
- Anliegen des gemeinschaftlichen Rechts oder bezüglich Werten, die Schutz im Namen des gemeinschaftlichen Rechts benötigen
Die Petition kann sowohl schriftlich, als auch online eingereicht werden. Außerdem ist der Empfänger dazu verpflichtet eine an ihn gerichtete Petition, online auf seiner Webseite zu veröffentlichen.
Sollte die Angelegenheit nicht im Kompetenzbereich des Empfängers liegen, sprich, wurde die Petition an den falschen Empfänger übergeben, muss der falsch gewählte Adressat die Petition binnen 30 Tage an den korrekten Empfänger weiterleiten.
Der korrekte Empfänger hat dann 3 Monate Zeit die Petition zu prüfen und zu beantworten.
Wenn innerhalb eines Monats mehrere Petitionen zum selben Thema eingereicht werden, können diese vom Empfänger zu einer Mehrfachpetition (petycja wieloktrotna) zusammengefasst und als eine einzige Petition geprüft werden.
Ferner darf der Empfänger eine Petition ablehnen, wenn sie das selbe Thema beinhaltet, zu welchem in der Vergangenheit bereits eine Petition eingereicht wurde.
Mehr Informationen zum Petitionsrecht in Polen finden Sie hier:
- http://www.petycje.edu.pl/pl (polnisch)
- https://pl.wikipedia.org/wiki/Petycja (polnisch)