Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Das EEG schreibt bisher vor, den Betreibern von Windkraft-Anlagen während der Abschaltung der Anlagen (=0% Wirkungsgrad) - wenn diese bei Starkwind & Sturm zuviel Strom liefern - eine Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen = ‚Entschädigung bei Abschaltung‘ zu zahlen (2017: bundesweit > 1 Milliarde Euro).
Wir - die Unterzeichner – beantragen die Änderung des EE-Gesetzes: Wir schlagen vor, die ‚Entschädigung bei Abschaltung‘ durch eine Subvention für CO2-frei zwischen-gespeicherte Windenergie zu ersetzen 1). Die Subvention ist an die Betreiber additiv zur aktuell gültigen Vergütung für netzeingespeiste Windenergie zu zahlen. Sie muss im Hinblick auf den Wegfall der Ausfallvergütung für Kostenneutralität sorgen. Bedingung für die Subvention ist die Errichtung der Speicheranlage standortnah zu den Windkraftanlagen. - -
1) Dies gilt insbesondere für die ab 2021 aus der Förderung herausfallenden älteren Windkraft-Anlagen!
Anmerkung: Technisch kann dies beispielsweise durch Wasserstoff-Herstellung mittels Elektrolyse bei Starkwind & Sturm und Speicherung des Wasserstoffs erfolgen. Später wird dieser mittels Brennstoffzellen oder Wasserstoff-Turbinen bedarfsorientiert in elektrische Energie umgewandelt.
https://www.next-kraftwerke.de/energie-blog/ueberschuessige-windenergie-power-to-gas und https://www.siemens.com/global/de/home/produkte/energie/erneuerbare-energien/hydrogen-solutions.html
Begründung