Umwelt

Änderung des EE-Gesetzes - ERSATZ der Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
31 Unterstützende 31 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

31 Unterstützende 31 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

12.12.2018, 10:04

Link zum Einstieg in die konkrete Planung von Wasserstoff-Elektrolyseanlagen ergänzt.


Neue Begründung: Es ist sinnvoller, die jährlich per Netzumlage von UNS privaten Stromverbraucher gezahlten Milliarden 2) anstelle für NICHT produzierten Strom - 2017: mindestens 5500 GWh - für eine Subvention von gespeichertem Strom zu verwenden. Bei angenommenen Wirkungsgraden zwischen 30% und 48% wäre die CO2-Emission aus der Stromerzeugung im Jahr 2017 um 806.850t bis 1.290.960t geringer gewesen.
**=> Zahlen wir besser für weniger CO2 mit zwischen-gespeichertem PV- und Windstrom! ;-)**
2) www.dw.com/de/stromnetzbetreiber-tennet-meldet-rekordkosten-f%C3%BCr-noteingriffe/a-41989177
Ein erster Schritt ist seitens der Netzbetreiber geplant:
www.tennet.eu/de/news/news/gasunie-tennet-und-thyssengas-steigen-in-konkrete-planung-fuer-gruene-sektorkopplung-mit-power-to-gas-1/

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 20 (20 in Deutschland)


18.09.2018, 22:23

Formulierung bezüglich des Grunds der Abschaltung präzisiert.


Neuer Petitionstext: Das EEG schreibt bisher vor, den Betreibern von Windkraft-Anlagen während der Abschaltung der Anlagen (=0% Wirkungsgrad) - wenn diese bei Starkwind & Sturm (=0% Wirkungsgrad) zuviel Strom liefern - eine Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen = ‚Entschädigung bei Abschaltung‘ zu zahlen (2017: bundesweit > 1 Milliarde Euro).
Wir - die Unterzeichner – beantragen die Änderung des EE-Gesetzes:
Wir schlagen vor, **die ‚Entschädigung bei Abschaltung‘ durch eine Subvention für CO2-frei zwischen-gespeicherte Windenergie zu ersetzen** 1). Die Subvention ist an die Betreiber additiv zur aktuell gültigen Vergütung für netzeingespeiste Windenergie zu zahlen. Sie muss im Hinblick auf den Wegfall der Ausfallvergütung für **Kostenneutralität** sorgen. Bedingung für die Subvention ist die Errichtung der Speicheranlage standortnah zu den Windkraftanlagen. - -
1) Dies gilt insbesondere für die ab 2021 aus der Förderung herausfallenden älteren Windkraft-Anlagen!
Anmerkung: Technisch kann dies beispielsweise durch Wasserstoff-Herstellung mittels Elektrolyse bei Starkwind & Sturm und Speicherung des Wasserstoffs erfolgen. Später wird dieser mittels Brennstoffzellen oder Wasserstoff-Turbinen bedarfsorientiert in elektrische Energie umgewandelt.
www.next-kraftwerke.de/energie-blog/ueberschuessige-windenergie-power-to-gas und
www.siemens.com/global/de/home/produkte/energie/erneuerbare-energien/hydrogen-solutions.html

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 20 (20 in Deutschland)


07.09.2018, 15:03

Begriffe an den aktuellen Gebrauch angepasst.


Neuer Petitionstext: Das EEG schreibt bisher vor, den Betreibern von Windkraft-Anlagen während der Abschaltung der Anlagen bei Starkwind & Sturm (=0% Wirkungsgrad) eine Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen = ‚Entschädigung bei Abschaltung‘ zu zahlen (2017: bundesweit > 1 Milliarde Euro).
Wir - die Unterzeichner – beantragen die Änderung des EE-Gesetzes:
Wir schlagen vor, **die ‚Ausfallvergütung‘ ‚Entschädigung bei Abschaltung‘ durch eine Subvention für CO2-frei zwischen-gespeicherte Windenergie zu ersetzen** 1). Die Subvention ist an die Betreiber additiv zur aktuell gültigen Vergütung für netzeingespeiste Windenergie zu zahlen. Sie muss im Hinblick auf den Wegfall der Ausfallvergütung für **Kostenneutralität** sorgen. Bedingung für die Subvention ist die Errichtung der Speicheranlage standortnah zu den Windkraftanlagen. - -
1) Dies gilt insbesondere für die ab 2021 aus der Förderung herausfallenden älteren Windkraft-Anlagen!
Anmerkung: Technisch kann dies beispielsweise durch Wasserstoff-Herstellung mittels Elektrolyse bei Starkwind & Sturm und Speicherung des Wasserstoffs erfolgen. Später wird dieser mittels Brennstoffzellen oder Wasserstoff-Turbinen bedarfsorientiert in elektrische Energie umgewandelt.
www.next-kraftwerke.de/energie-blog/ueberschuessige-windenergie-power-to-gas und
www.siemens.com/global/de/home/produkte/energie/erneuerbare-energien/hydrogen-solutions.html

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 20 (20 in Deutschland)


07.09.2018, 15:02

Begriffe an die aktuelle Gebrauchsweise angepasst.


Neuer Petitionstext: Das EEG schreibt bisher vor, den Betreibern von Windkraft-Anlagen während der Abschaltung der Anlagen bei Starkwind & Sturm (=0% Wirkunggrad) Wirkungsgrad) eine Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen = ‚Ausfallvergütung‘ ‚Entschädigung bei Abschaltung‘ zu zahlen (2017: bundesweit > 1 Milliarde Euro).
Wir - die Unterzeichner – beantragen die Änderung des EE-Gesetzes:
Wir schlagen vor, **die ‚Ausfallvergütung‘ durch eine Subvention für CO2-frei zwischen-gespeicherte Windenergie zu ersetzen** 1). Die Subvention ist an die Betreiber additiv zur aktuell gültigen Vergütung für netzeingespeiste Windenergie zu zahlen. Sie muss im Hinblick auf den Wegfall der Ausfallvergütung für **Kostenneutralität** sorgen. Bedingung für die Subvention ist die Errichtung der Speicheranlage standortnah zu den Windkraftanlagen. - -
1) Dies gilt insbesondere für die ab 2021 aus der Förderung herausfallenden älteren Windkraft-Anlagen!
Anmerkung: Technisch kann dies beispielsweise durch Wasserstoff-Herstellung mittels Elektrolyse bei Starkwind & Sturm und Speicherung des Wasserstoffs erfolgen. Später wird dieser mittels Brennstoffzellen oder Wasserstoff-Turbinen bedarfsorientiert in elektrische Energie umgewandelt.
www.next-kraftwerke.de/energie-blog/ueberschuessige-windenergie-power-to-gas und
www.siemens.com/global/de/home/produkte/energie/erneuerbare-energien/hydrogen-solutions.html

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 20 (20 in Deutschland)


10.08.2018, 19:13

Korrektur der fehlerhaften Numerierung der 2. Fußnote.


Neue Begründung: Es ist sinnvoller, die jährlich per Netzumlage von UNS privaten Stromverbraucher gezahlten Milliarden 2) anstelle für NICHT produzierten Strom - 2017: mindestens 5500 GWh - für eine Subvention von gespeichertem Strom zu verwenden. Bei angenommenen Wirkungsgraden zwischen 30% und 48% wäre die CO2-Emission aus der Stromerzeugung im Jahr 2017 um 806.850t bis 1.290.960t geringer gewesen.
**=> Zahlen wir besser für weniger CO2 mit zwischen-gespeichertem PV- und Windstrom! ;-)**
1) 2) www.dw.com/de/stromnetzbetreiber-tennet-meldet-rekordkosten-f%C3%BCr-noteingriffe/a-41989177



29.07.2018, 16:33

Im Beschreibungstext 1. Absatz "0% Wirkungsgrad" bei Abschaltung ergänzt.


Neuer Petitionstext: Das EEG schreibt bisher vor, den Betreibern von Windkraft-Anlagen während der Abschaltung der Anlagen bei Starkwind & Sturm (=0% Wirkunggrad) eine Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen = ‚Ausfallvergütung‘ zu zahlen (2017: bundesweit > 1 Milliarde Euro).
Wir - die Unterzeichner – beantragen die Änderung des EE-Gesetzes:
Wir schlagen vor, **die ‚Ausfallvergütung‘ durch eine Subvention für CO2-frei zwischen-gespeicherte Windenergie zu ersetzen** 1). Die Subvention ist an die Betreiber additiv zur aktuell gültigen Vergütung für netzeingespeiste Windenergie zu zahlen. Sie muss im Hinblick auf den Wegfall der Ausfallvergütung für **Kostenneutralität** sorgen. Bedingung für die Subvention ist die Errichtung der Speicheranlage standortnah zu den Windkraftanlagen. - -
1) Dies gilt insbesondere für die ab 2021 aus der Förderung herausfallenden älteren Windkraft-Anlagen!
Anmerkung: Technisch kann dies beispielsweise durch Wasserstoff-Herstellung mittels Elektrolyse bei Starkwind & Sturm und Speicherung des Wasserstoffs erfolgen. Später wird dieser mittels Brennstoffzellen oder Wasserstoff-Turbinen bedarfsorientiert in elektrische Energie umgewandelt.
www.next-kraftwerke.de/energie-blog/ueberschuessige-windenergie-power-to-gas und
www.siemens.com/global/de/home/produkte/energie/erneuerbare-energien/hydrogen-solutions.html



09.07.2018, 13:10

Fußnote ergänzt und Abschlussdatum geändert.


Neuer Petitionstext: Das EEG schreibt bisher vor, den Betreibern von Windkraft-Anlagen während der Abschaltung der Anlagen bei Starkwind & Sturm eine Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen = ‚Ausfallvergütung‘ zu zahlen (2017: bundesweit > 1 Milliarde Euro).
Wir - die Unterzeichner – beantragen die Änderung des EE-Gesetzes:
Wir schlagen vor, **die ‚Ausfallvergütung‘ durch eine Subvention für CO2-frei zwischen-gespeicherte Windenergie zu ersetzen**. ersetzen** 1). Die Subvention ist an die Betreiber additiv zur aktuell gültigen Vergütung für netzeingespeiste Windenergie zu zahlen. Sie muss im Hinblick auf den Wegfall der Ausfallvergütung für **Kostenneutralität** sorgen. Bedingung für die Subvention ist die Errichtung der Speicheranlage standortnah zu den Windkraftanlagen
Windkraftanlagen. - -
1) Dies gilt insbesondere für die ab 2021 aus der Förderung herausfallenden älteren Windkraft-Anlagen!
Anmerkung: Technisch kann dies beispielsweise durch Wasserstoff-Herstellung mittels Elektrolyse bei Starkwind & Sturm und Speicherung des Wasserstoffs erfolgen. Später wird dieser mittels Brennstoffzellen oder Wasserstoff-Turbinen bedarfsorientiert in elektrische Energie umgewandelt.
umgewandelt.
www.next-kraftwerke.de/energie-blog/ueberschuessige-windenergie-power-to-gas und
www.siemens.com/global/de/home/produkte/energie/erneuerbare-energien/hydrogen-solutions.html


Neue Begründung: Es ist sinnvoller, die jährlich per Netzumlage von UNS privaten Stromverbraucher gezahlten Milliarden 1) 2) anstelle für NICHT produzierten Strom - 2017: mindestens 5500 GWh - für eine Subvention von gespeichertem Strom zu verwenden. Bei angenommenen Wirkungsgraden zwischen 30% und 48% wäre die CO2-Emission aus der Stromerzeugung im Jahr 2017 um 806.850t bis 1.290.960t geringer gewesen.
**=> Zahlen wir besser für weniger CO2 mit zwischen-gespeichertem PV- und Windstrom! ;-)**
1) www.dw.com/de/stromnetzbetreiber-tennet-meldet-rekordkosten-f%C3%BCr-noteingriffe/a-41989177



08.07.2018, 16:11

Sachlichere Formulierung der Begründung.


Neue Begründung: Wieviele Milliarden ( www.dw.com/de/stromnetzbetreiber-tennet-meldet-rekordkosten-f%C3%BCr-noteingriffe/a-41989177 ) sollen Wir Es ist sinnvoller, die jährlich per Netzumlage von UNS privaten Stromverbraucher noch über die Netzumlage gezahlten Milliarden 1) anstelle für NICHT produzierten Strom - 2017: mindestens 5500 GWh - bezahlen? Wieviel CO2-ausstoßender für eine Subvention von gespeichertem Strom muss als Ersatz dafür weiterhin erzeugt werden? - 2017: **2.689.500 Tonnen CO2** - Ich ärgere mich immer über Verschwendung, besonders, wenn es UNSER Geld ist!
zu verwenden. Bei angenommenen Wirkungsgraden zwischen 30% und 48% wäre die CO2-Emission aus der Stromerzeugung im Jahr 2017 um 806.850t bis 1.290.960t geringer gewesen.
**=> Zahlen wir besser für weniger CO2 mit zwischen-gespeichertem PV- und Windstrom! ;-)**
1) www.dw.com/de/stromnetzbetreiber-tennet-meldet-rekordkosten-f%C3%BCr-noteingriffe/a-41989177



07.07.2018, 13:02

Formatierung


Neuer Petitionstext: Das EEG schreibt bisher vor, den Betreibern von Windkraft-Anlagen während der Abschaltung der Anlagen bei Starkwind & Sturm eine Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen = ‚Ausfallvergütung‘ zu zahlen (2017: bundesweit > 1 Milliarde Euro).
Wir - die Unterzeichner – beantragen die Änderung des EE-Gesetzes:
Wir schlagen vor, **die ‚Ausfallvergütung‘ durch eine Subvention für CO2-frei zwischen-gespeicherte Windenergie zu ersetzen**. Die Subvention ist an die Betreiber additiv zur aktuell gültigen Vergütung für netzeingespeiste Windenergie zu zahlen. Sie muss im Hinblick auf den Wegfall der Ausfallvergütung für **Kostenneutralität** sorgen. Bedingung für die Subvention ist die Errichtung der Speicheranlage standortnah zu den Windkraftanlagen
Anmerkung: Technisch kann dies beispielsweise durch Wasserstoff-Herstellung mittels Elektrolyse bei Starkwind & Sturm und Speicherung des Wasserstoffs erfolgen. Später wird dieser mittels Brennstoffzellen oder Wasserstoff-Turbinen bedarfsorientiert in elektrische Energie umgewandelt.
www.next-kraftwerke.de/energie-blog/ueberschuessige-windenergie-power-to-gas und und
www.siemens.com/global/de/home/produkte/energie/erneuerbare-energien/hydrogen-solutions.html



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