Petition richtet sich an:
Bundesgestzgeber (Bundesumweltministerium, -wirtschaftsministerium)
Emissionen im Sinne dieser Gesetze und Verodnungen bzw. EU-Richtlinien sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen. Diese sollen künfitig von allen in der EU / Deutschland produzierenden Zementwerke bzw. zementproduzierenden Industrieanlagen eingehalten werden.
Begründung
Die Sondergenehmigungen für Zementwerke bzw. zementproduzierenden Industrieanlagen erlauben nahezu jegliche brennbaren Stoffe als Energielieferanten einzusetzen. Hierzu gehören insbesondere Altreifen, Altöle, Kunststoffabfälle, Industrie- und Hausmüll, etc.. Die Abgasreinigungsanlagen dürfen in Einzelfällen die bis zu 300-fache Werte von gasförmigen oder festen Bestandteielen in den Abgasen rechtskonform aufweisen und in die Umwelt abgeben. Dies ist eine nicht gerechtfertigte Form der Umweltbelastung im Vergleich z.B. zu Müllverbrennungsanlagen, Kohle-, Schweröl- oder mit anderen Feststoffen betriebenen Kraftwerken. Dieses Privileg muss entfallen.