Anwendung aller Emissionsschutzgesetze/-verordnungen auf die Zementindistrie

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesgestzgeber (Bundesumweltministerium, -wirtschaftsministerium)

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundesgestzgeber (Bundesumweltministerium, -wirtschaftsministerium)

Emissionen im Sinne dieser Gesetze und Verodnungen bzw. EU-Richtlinien sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen. Diese sollen künfitig von allen in der EU / Deutschland produzierenden Zementwerke bzw. zementproduzierenden Industrieanlagen eingehalten werden.

Begründung

Die Sondergenehmigungen für Zementwerke bzw. zementproduzierenden Industrieanlagen erlauben nahezu jegliche brennbaren Stoffe als Energielieferanten einzusetzen. Hierzu gehören insbesondere Altreifen, Altöle, Kunststoffabfälle, Industrie- und Hausmüll, etc.. Die Abgasreinigungsanlagen dürfen in Einzelfällen die bis zu 300-fache Werte von gasförmigen oder festen Bestandteielen in den Abgasen rechtskonform aufweisen und in die Umwelt abgeben. Dies ist eine nicht gerechtfertigte Form der Umweltbelastung im Vergleich z.B. zu Müllverbrennungsanlagen, Kohle-, Schweröl- oder mit anderen Feststoffen betriebenen Kraftwerken. Dieses Privileg muss entfallen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 15.02.2021
Sammlung endet: 14.04.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Umwelt

Neuigkeiten

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