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Rechtsstaat

Es steht jedem Bürger eines Rechtsstaates zu, sein Recht einzuklagen. Er hat ein Recht auf eine gewisse Ruhe. Per Gesetz wird ihm jedoch das Recht entzogen diese Ruhe einzuklagen, wenn die Ursache der "Lärmbelästigung" bekannt war und vor dem Kläger existierte. Aber das Problem kenne ich auch von Flughafenanwohnern, die neu zuziehen und dann glauben, jetzt müsste ihretwegen der Flughafen dichtmachen (sic!). Traurig, wenn per Gesetz der normale Menschenverstand wieder "eingeführt" werden muss...

Quelle:

4.3

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