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Gesetzliches Mindestalter für FSJ beachten

Sehr geehrte Susanne Paladini-Kaufmann, die Idee finde ich sehr gut, habe selbst im Zivildienst wertvolle Erfahrungen gesammelt, es geht ja schon beim zuverlässigen Erscheinen los und bei verantwortungsvoller Arbeit uvm weiter. Nur: den Zeitpunkt würde ich unbedingt anders wählen, da viele Tätigkeiten mit 14 Jahren gesetzlich noch gar nicht erlaubt sind, das war bei den Praktikas in der Schule schon so. Also wenn dann mit 16, da sind die Jugendlichen immer noch in einer Findungsphase und dürfen aber alle Arbeiten auch ausführen.

Quelle:

3.3

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