Vermeidungsgebot
Weil die Petition sich für den Erhalt der alten, wertvollen Bäume in den Ehinger Anlagen einsetzt und ein 8-spuriger Ausbau mit einer Verbreiterung um 18 m eindeutig gegen das Vermeidungsgebot nach Bundesnaturschutzgesetz verstößt. Demnach ist der Verursacher eines Eingriffes verpflichtet, in allen Phasen der Planung und Umsetzung eines Projektes Vorkehrungen dafür zu treffen, dass vermeidbare Beeinträchtigungen unterlassen werden. Die 2 zusätzlichen Spuren sind auf jeden Fall vermeidbar und damit zu unterlassen. Rechtlich ist ein 8-spuriger Ausbau demnach unzulässig.
vir: Bundesnaturschutzgesetz