Die Anwendung einer 5%Hürde im bundesdeutschen Wahlrecht, ist begründet, im heillosen Durcheinander von Kleinstparteien im Parlament der Weimarer Republik. Dort gab es keine Hürde und jede Partei, die ein paar Stimmen sammeln konnte, war im Parlament vertreten. Dieses reichte bis zur Unfähigkeit der Regierung des Landes. Die Hürde ist also sinnvoll und notwendig.
Quelle: