Verfassungswidrig und populistisch
Die Petition verkennt, dass nach unserer Verfassung die Abschaffung des Rundfunkbeitrags nicht möglich ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist danach zwingend erforderlich, um unabhängig von wirtschaftlicher und politischer Einflussnahme ein Programm zu erstellen, das im Interesse unserer Demokratie informiert, unterhält, bildet und dabei Minderheiten berücksichtigt. Er ist damit die Voraussetzung für die Zulässigkeit privater Gewinn orientierter Programme. Dagegen ist der ör Rundfunk gemeinnützig und wird gesellschaftlich kontrolliert. Eine Steuerfinanzieriung wäre unzulässig.
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